Hallo , ich möchte gerne in kürze eine WBK beantragen , weil ich mir unter anderen ein 16,3 Joule Luftgewehr (HFT u FT ) zulegen möchte . Ich ziehe in Erwägung mir ein Gewehr aus einem EU Nachbarland zu importieren . Ist dies ohne größere Hürden möglich ? Ich meine damit , vorausgesetzt die WBK ist vorhanden , darf ich dann einfach über die Grenze fahren , Gewehr kaufen , wieder zurück Nachhause fahren und das Gewehr , innerhalb der Frist bei der Behörde anmelden . Ist das so einfach wie ich mir das vorstelle ? bin gespannt auf eure Einlassungen/Meinungen/Wissen
Gruß 454/Uwe