Sorry, ich kann deinen Unmut verstehen, da du die App offensichtlich nicht kennst und nicht installiert hast.
Und wie soll die helfen, wenn du gegen das Waffengesetz verstoßen hast?
Gar nicht. Gegen Gesetzesvertöße jedwelcher Art gibt es auch keine Apps.
Du hast hier leider nur etwas zu impulsiv auf meinen Post reagiert.
Wenn der Polizist freundlich über eine OWI drüber hinwegsieht - ok.
Genau. "Glück gehabt". Du hattest es ja bereits geschrieben.
Aber was hat das DPolG damit zu tun?
"Das DPolG" hat gar nichts damit zu tun. Das ist ausschließlich der Name der App.
Ich verstehe nicht, warum in Internet-Foren, und da ist dieses hier leider keine Ausnahme, so oft extrem impulsiv reagiert wird ohne erstmal zu checken, worum es sich handelt. Wenn jetzt gleich hier noch persönliche Anmache losgeht, bin ich raus.
Und in der genannten App werden u.a. die rechtliche Einordnung und die rechtlichen Bestimmungen des hier angesprochenen "ausziehbaren" Gegenstandes genannt. Damit wollte ich deinen Post #309 nur nochmal bestätigen.