Geplante Änderung Waffengesetz - SSW bald erlaubnispflichtig?

Es gibt 403 Antworten in diesem Thema, welches 58.864 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2022 um 20:32) ist von Esti.

  • Es wird jedenfalls spannend zu beobachten, ob und ggf. inwieweit die aktuelle Lage in Europa einen Einfluss auf die Entwicklung unseres WaffG haben wird. Ich kann mir im Moment nur schwer vorstellen, dass man über eine Verschärfung offen sprechen will. Das würde sicher in der Bevölkerung nicht besonders gut ankommen. Solche Verschärfungen passen eher in Friedenszeiten, und die sind in Europa fürs erste wohl beendet.

    Jedenfalls bin ich froh, ein VDB-Fördermitglied zu sein! Eine waschechte Klage gegen den Staat, das hat es so noch nie gegeben - jedenfalls meiner Erinnerung nach.

  • Ich denke auch, man sollte sich bei Waffenrechts-Verschärfungen weniger auf die sachliche Ausgangslage fokusieren.

    Wir müssen uns im Klaren darüber sein, treibende Kraft ist hier der Zeitgeist.

    Der wiederum nährt sich aus "gefühlter Bedrohung", was sich in Nachfrage nach KWS und SSW einerseits,

    sowie einer Ablehnung des Gewaltsymbols welches auch SSW verkörpern andererseits, manifestiert.

  • Treibende Kraft scheint doch mehr die normative Kraft des Faktischen, was frelich nichts mit Demokratie zu tun haben muß. Leider nur stellt vorauseilender Gehorsam und obrigkeitsstaatliche Attitüde immernoch ein zwar weitverbreitetes Phänomen dar.

    _____

    Esti , erstes kann ich nicht beurteilen, und will ich auch nicht. Hingegen an der Auffassungsgabe Dritter zu zweifeln, oder in Frage zu stellen, besticht nicht etwa durch Beleidigung, im Gegenteil. Es zollt von Respekt und gibt dem jeweiligen die Möglichkeit sachlich auf ein Thema einzugehen, oder nicht.

    Persönlich hingegen besticht Beleidigung durch den unsachlichen Aspekt z.B. in der Herabwürdigung. Ehrlich gesagt würde dies dann eher auf deine Rede zu meiner Person zutreffen, wenn du zwar auf sachliche Argumente nicht eingehst, oder sie als maulen zusätzlich verächtlich darstellst, ich würde gar das Ansehen von Waffenfreunden durch vermeintlich(!) politische Äußerungen gefährden, nur weil ich auf unser aller gutes Recht aufmerksam mache.

    Vllt. ganz allgemein; Meiningsfreiheit und die Würde des Menschen sind hier in D seit 1945 das höchstes Gut, und dies zu achten ist nicht nur Aufgabe aller Staatsgewalt, deren Herr immernoch das Volk ist. Ob ich nun einen privatrechtlichen Vertrag mit wem auch immer schließe, ändert nichts an der Rechtsfolge, wenn z.B. der Arbeitgeber seine eigenen §§ aufstellt und ein Arbeitnehmer diesen einwilligt. Spätestestens dann also, wenn es doch Streitigkeiten gibt, ist auch der Arbeitgeber an höherrangiges Recht gebunden, wonauch sich nicht nur der Arebeitnehmer richten kann, sondern zuvörderst der AG zu halten hat.

    Allerdings hinterfragte ich ja bsplw. die Regeln hier mit keiner Silbe, bzw. habe auch nicht vorsätzlich dagegen verstoßen. I.d.L.

  • Vllt. ganz allgemein; Meiningsfreiheit und die Würde des Menschen sind hier in D seit 1945 das höchstes Gut, und dies zu achten ist nicht nur Aufgabe aller Staatsgewalt, deren Herr immernoch das Volk ist.

    Was ist denn hier los? Geht es ums Grundgesetz? Ein Gesetz, das in der Weimarer Republik aus den Trümmern der wilhelminischen Gesetzgebung erschaffen wurde, seit Ende des 2. WK wieder gültig und mit abertausenden Ergänzungen neu erschaffen worden ist, in einer extremen Fülle - ein Wust, den selbst gestandene Juristen heutzutage nur noch selten durchsteigen? Meinungsfreiheit? Blabla?

    Wir sollten hier mal den Ball ganz flach lassen - so wäre meine Meinung. Zurzeit haben wir wohl auch ganz andere Probleme zu wälzen und die haben nichtmal annähernd mit SSW zu tun. Verschieben wir das mal auf später. So lange man demnächst noch etwas dazu sagen kann.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Anmerkung: Ich kenne keinen so gen. gestandenen Juristen, der gerade durch das für jedermann durchsichtige und kurzgehaltene Bonner Grundgesetz nicht durchsteigt. Wäre ja auch schlimm der Bürger würde seine eigene Verfassung nicht verstehen. Immerhin ist eine Verfassung elementar für einen Rechtsstaat.

  • Anmerkung: Ich kenne keinen so gen. gestandenen Juristen, der gerade durch das für jedermann durchsichtige und kurzgehaltene Bonner Grundgesetz nicht durchsteigt.

    Dann kennst du keine echten Juristen mit wirklichem Durchblick. Es gibt Mega-Bände von Ergänzungen zum jeweiligen Paragraphen in den Unterkapiteln, Beschlüsse zu einzelnen Paragraphen, diese Bücher sind so dick, dass selbst gestandene Juristen seit Jahrzehnten nicht völlig durchsehen.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Die scheinbar wissenschaftliche Auslegung von gesetzen ist nichts weiter als Rechtspolitik, was hier kein Thema sein soll.

    Der Anspruch das gericht sei im Zweifel der "Obergesetzgeber" ist wie der Vgl. der Pianist würde zum Komponisten. Solche Vgl. führen allgemein zu der völlig unsinnigen Annahme ein gesetz könne klüger sein als der Gesetzgeber. Die Unterstellung dabei das gesetz habe einen eigenen bis dahin verborgenen (objektivierten) Willen den es zu entdecken gilt, ist auch gemäß dem Bonner Grundgesetz (nicht Weimarer Reichsverfassung) eine fromme Selbsttäuschung oder bewusste Irreführung.

    Daß nun so gen. gestandene Volljuristen angeblich das Grundgesetz aufgrund bestimmter Kommentierungen nicht verstehen ist eher eine Fehleinschätzung, nur weil auch z.B. Anwälte nicht alles vor Gericht sagen dürfen was sie in Wirklichkeit dürfen, sollten, müssten.

    Mir wirds halt immer etwas komisch, wenn ich Fragen lese was man machen soll, und andererseits Handlungsfähigkeit und Grundrechtsmündigkeit nicht einmal ansatzweise erkannt wurde. Außer Maulen (und Jammern) liest man da eben i.d.R. dann auch nicht mehr. Dann könnte man aber auch z.B. ein Katzengejammer nach dem anderen eröffnen.

  • Als Jurist (ob "gestandener" müssen andere entscheiden) kann ich euch sagen, dass Gesetze, welche für eine Vielzahl von Fallkonstellationen gemacht wurden, neben der Subsumption auch in den meisten Fällen einer Auslegung bedürfen. Diese erfolgt zumeist an anderen vergleichbaren Urteilen, kann aber auch nur am Gesetzestext oder der Geschichte der Entstehung der Norm erfolgen.

    Grundsätzlich finden alle Gesetze in der Rechtspolitik ihren Ausgang, denn ob wir etwas Homosexualität, Drogenkonsum oder Waffenbesitz unter Strafe stellen, es ist stets eine bestimmtes politisches Ziel, welches angestrebt wird. Dies unterscheidet Gesetze von den Naturgesetzen.

    Gruß

    DSM

    No my mind is not for rent, to any god or government !

  • Eigentlich ists mir wurscht, ob SSW legal, illegal oder scheixxegal sind, für mich ists technisch interessantes Spielzeugs, aber absolut keine Waffe. Knallspielzeug halt. Nice to have.

    Aber wenn die jetzt damit anfangen, triffts als nächstes LG, LP, Armbrüste und Zwillen.

    Also tu ich lieber etwas.

    Da brech' ich mir keinen mit ab und es lohnt eventuell.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Zitat von Don Salsa Mucho

    kann aber auch nur am Gesetzestext oder der Geschichte der Entstehung der Norm erfolgen.

    Der Gesetzestext kann nur den Regelungswillen der Normsetzer enthalten und vermitteln.

    Umdeutungen der Rechtsordnung werden nicht durch konsequenten (überpositivistischen) Gesetzesgehorsam, sondern überwiegend durch Mißachtung und Umdeutung der geltenden Gesetze bewirkt. Daß das GG hierbei die erste Geige spielt ist zweifelsfrei, dazu in Sachen der Rechtssicherheit eindeutig.

    Ich verstehe generell nur eines nicht:

    Zitat

    Zitat

    Nicht also etwa so gen. "Threads zu Diskussionen über die Regierung, die Steuern und die notwendige Voksbewaffnung ...", sondern über das demnach erlaubte und als wichtigen Bestandteil dieses Forums Waffenrechtliche, also auch in Bezug zum Recht.

    Entweder ist Waffenrecht ein wichtiger Bestandteil, dann ist Recht auch ein Bestandteil dessen.

  • Eigentlich ists mir wurscht, ob SSW legal, illegal oder scheixxegal sind, für mich ists technisch interessantes Spielzeugs, aber absolut keine Waffe. Knallspielzeug halt. Nice to have.

    Aber wenn die jetzt damit anfangen, triffts als nächstes LG, LP, Armbrüste und Zwillen.

    Also tu ich lieber etwas.

    Da brech' ich mir keinen mit ab und es lohnt eventuell.

    Wenn ich so etwas lese, fehlen mir die Worte.

    Ich weiß nicht, wie man eine SSW als "Spielzeugs" und "absolut keine Waffe" einstufen kann.

    Dann lese mal bei Wikipedia unter "Funktionsprinzip". 3. Absatz. Ich kann Dir hier noch viel mehr Auflisten zum Thema "Spielzeug".


    https://de.wikipedia.org/wiki/Schreckschusswaffe

    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

    CO2-CAS Shooter List    

    Einmal editiert, zuletzt von Jesse McCoy (28. Februar 2022 um 19:52)

  • Umdeutungen der Rechtsordnung werden nicht durch konsequenten (überpositivistischen) Gesetzesgehorsam, sondern überwiegend durch Mißachtung und Umdeutung der geltenden Gesetze bewirkt.

    Wow. Sowas von überkonstruiert in der Syntax, dass man schon allein davon einen schlechten Eindruck bekommt. Alle Beiträge hierzu im #51 ff.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Eine KWS-Pflicht für den Erwerb von SSW wäre ein absolutes Novum in Deutschland. Im deutschen WaffG und dem Vorgänger - dem Reichswaffengesetz - ist die Trennung zwischen WBK und WS dogmatisch fest verankert. Dieses Dogma wird mit einiger Sicherheit der Rechtsausschuss aufgreifen, falls irgendwann ein Gesetzesentwurf zur Erwerbsscheinpflicht von SSW ausgearbeitet wird. Konsequenterweise müsste dann so etwas eingeführt werden, das man "kleine WBK" nennen könnte. Wie gesagt: Die Erlaubnis zum Besitz (WBK) und zum Führen (WS) ist in D. schon immer getrennt voneinander gewesen.

    Unabhängig davon, ob nun eine kleine WBK eingeführt wird, oder der KWS zum Erwerb benötigt wird: Ich gehe davon aus, dass dadurch Millionen rechtstreuer Bürger kriminalisiert werden würden. In D. zirkulieren Schätzungen zufolge über 15 Mio. SSW. Was ist also mit all jenen, die irgendwo noch eine SSW rumliegen haben ohne es noch zu wissen? Die müssten ja dann wegen illegalen Waffenbesitzes belangt werden. Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber mindert das Strafmaß, denn Fahrlässigkeit ist weniger verwerflich als Vorsatz. Gut möglich, dass einige Staatsanwaltschaften solcherart gelagerte Verfahren dann mit oder ohne Zahlung einer Strafe einstellen.

  • In D. zirkulieren Schätzungen zufolge über 15 Mio. SSW. Was ist also mit all jenen, die irgendwo noch eine SSW rumliegen haben ohne es noch zu wissen? Die müssten ja dann wegen illegalen Waffenbesitzes belangt werden.

    Die Schätzungen vor einigen Jahren gingen sogar von 28 Millionen verkauften SSWs aus, die seit Anbeginn dieser Ära über den Ladentisch gegangen sind. Natürlich gibt es da den natürlichen Schwund von Schrottungen oder sonstige Verluste, aber wie gesagt - das war schon vor (ich weiß es nicht mehr genau, meine aber 2010 im DWJ) weitaus mehr und bis heute hat sich der Absatz von SSW ja nie verringert, eher erhöht. Die tatsächlichen Zahlen bewegen sich also in einem wirklich exorbitanten Bereich und all diese Leute in den illegalen Status zu bringen, wenn diese Gesetzgebung greifen sollte, wird äußerst schwierig durchsetzbar sein. Über Sinn und Zweck von sowas müsste man auch nicht mehr diskutieren, ich selbst halte das für komplett überzogen und an jedem Ziel vorbei, allerdings sind solche Vorschläge einer gewissen, einflussreichen Person in heutiger Zeit schon stark bedenklich und jeder sollte wachsam bleiben.

    Momentan haben wir deutschlandweit/ europaweit, glaube ich, ganz andere Probleme zu stemmen und eine SSW ist da eher ein Witz in den Notwendigkeiten.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Meine Hoffnung ist ja das der Verwaltungsaufwand bei der Behörde so gigantisch ist das man von einer Registrierung und einer Scheinpflicht absieht.

    Geduld ist die Waffe des Gescheiten

  • ...unter dem Strich geht es bei vielen geplanten Maßnahmen (Gesetzesänderungen whatever) immer auch um ABM(!) - ab Referenten aufwärts bis hin zum zuständigen Fachaufsichtsreferat im Ministerium.

    Das fängt mit AG´s an, geht weiter über Projekte bis hin zur Umsetzung. Da hängen sehr viele Leute mit ´drin.

    Die Frage ist dann immer auch - was passiert wenn geplante Maßnahmen gekippt werden...

    Gibt es dann noch eine "Ersatzbeschäftigung".?

    Kann ein Projekt noch umgelenkt werden, wenn im Vorfeld schon sehr hohe Kosten entstanden sind?

    Wie wirken sich solche Maßnahmen auf die Beförderungskarriere einzelner Beschäftigter aus?

    Darum auch das große Schweigen. Ob sich die Tür links oder rechts öffnet ist dabei völlig egal. Leider.

    PS. Darum -> Der Vorschlag von Herrn Sprave - Artikel im Waffengesetz umzudeuten - war genau richtig. Wenn sich daraus z. B. ein gesteigerter Planstellenhaushalt bzw. erhöhte Beförderungschancen ergeben würden -> kann es nämlich sehr schnell gehen ...und aus geplanten Verschärfungen werden dann ganz schnell Erleichterungen....

    2 Mal editiert, zuletzt von bonner (5. März 2022 um 11:40)

  • das der Verwaltungsaufwand bei der Behörde so gigantisch ist das man von einer Registrierung und einer Scheinpflicht absieht

    Das Problem ist halt immer, dass vorab der Aufwand und die Verwaltungskosten sehr optimistisch geschätzt werden, und die ohnehin schon überforderten und unter Personalmangel leidenden Waffenbehörden das ausbaden müssen.

    Dann ist es aber bereits zu spät.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Zitat

    5 Mal editiert, zuletzt von bonner (6. März 2022 um 10:07) aus folgendem Grund: Reicht mir so. Ich mache mir zu diesem Thema jetzt ausschließlich meine persönlichen Gedanken.

  • Meine Hoffnung ist ja das der Verwaltungsaufwand bei der Behörde so gigantisch ist das man von einer Registrierung und einer Scheinpflicht absieht.

    Habe vor gut 4 wochen meinen KWS persönlich beim Bürgeramt abgeholt. Da bin ich mit dem sachbearbeiter ins gespräch gekommen. Warum zur zeit so viele keute einen KWS beantragen, überprüfung.....

    Hab ihm den wissenstand erzählt dass eventuell bald der KWS zum erwerb benötigt wird.

    Auf ein mal war der voll geschockt!!!

    Der meinte auch dass das ein gewaltiger verwaltungsakt wäre und dass das fast nicht möglich ist. Die kommen jetzt schon nicht hinter her. Und vor allem, wenn soetwas in planung wäre würden die auf dem Amt das als erstes erfahren. Er weis von nichts, hört das zum ersten mal. Und dess würden die nicht mitmachen. Hat er gemeint.

    Weis net ob der nur auf dicke Hose /Chef machen wollte aber das war seine aussage.

    Mal gespannt wie es kommt.