!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.426 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Ob ein auslaendischer Hersteller das Waffenrecht detailliert in allen Laendern kennt, in die er exportiert, kann bezweifelt werden.

    Vorstellbar ist, dass er Risiken im Bereich des nationalen WaffR vertraglich dem Importeur anlastet.

    Wie wir sehen, ist allein das deutsche WaffR fuer Insider schon kompliziert genug und laesst Raum fuer vielfaeltige Auslegungen.

    Die Verantwortung fuer die WH sehe ich eindeutig beim deutschen Importeur/Haendler. Dieser ist fachkundig und in erster Linie verantwortlich.

    Wurde die Waffe ausdruecklich als "frei erwerbbar ab 18 jJ." beworben und verkauft, kann sich der Besitzer m.M.n. auf Verbotsirrtum berufen. Inwieweit die StA und/oder ein Gericht auch diese Auffassung vertreten: ...auf hoher See und vor Gericht...!


  • Dies erfordert tiefe Kenntnisse des Waffenrechts. Auf "Nichtwissen" kann sich ein Waffenhändler nicht berufen.

    Da wäre dann noch der kleine Unterschied zwischen "Rechtskenntnis" und sachverständiger Beurteilung historischer Waffen. Letztere ist derart speziell, dass es ein Händler oder Käufer sie nicht vollumfänglich leisten kann.

    Theoretisch müsste sonst jeder Händler oder Schütze die Replika persönlich auf Originaltreue prüfen. Allein mangels eines historischen Vergleichsexemplars ist das kaum möglich. Wenn man sich insoweit auf renommierte Hersteller verlässt, die ihre Replikas anhand zur Verfügung stehender Originale vermessen und nachbauen, kann man das nicht als grundsätzlich unbeachtlich beseite wischen. Inwieweit ein Händler bei der WH hätte stutzig werden müssen, wird die subjektive, einzelfallbezogene Wertung von Behörden und Gerichten sein.

  • Klar müssen das am Ende die Gerichte entscheiden, aber die Verantwortung des Fachhandels in Bezug auf die Legalität eines Waffenverkaufs ist hoch. Deshalb ja die Fachkundeprüfung - am Ende entscheidet der Waffenhändler, wem er eine Waffe übereignet und wem nicht.

    Hier kann man durchaus den Standpunkt vertreten, dass Zweifel an der historischen Authenzität angebracht sind. Eine Nachfrage beim Importeur bzgl. des historischen Vorbilds wäre wohl nicht zuviel verlangt. Bei den allermeisten frei verkauften Schwarzpulver-Waffen ist das Original ja bereits Teil der Produktbezeichnung und offenkundig. Bei den "modern" anmutenden Modellen ist da schon eher Vorsicht angebracht.

    Wie man sieht.

  • Ich erkenne auf dem Foto nur die italienischen Beschusszeichen. Aber das ist ja auch logisch, die Waffe ist ja auch für die Nutzung von einer zusätzlichen Schwarzpulverladung vorgesehen.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Die Whitehawk dürfte eigentlich keinen Beschuss haben da sie nicht für die Nutzung mit Schwarzpulver ausgelegt ist.

    Zur Whitehawk gibt es kein Kapitel in dem Pedersolihandbuch,

    allerdings empfiehlt Pedersoli in seinem Abschnitt für die Zimmer und Saloonpistolen den Einsatz von Pulver zu unterlassen.

  • Dann verlangt vermutlich das italienische Beschussrecht dennoch eine Prüfung. Vermutlich wäre bei einer entsprechenden deutschen Waffe dann kein Beschuss notwendig. Da gibt bei uns ja die Ausnahmen für Treibladungen unter 15mg. Ich vermute mal, dass die Schrotzünder da drunter liegen. ich weiß es aber nicht.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Das Ding ist offensichtlich weiterhin frei ab 18.

    Und wie ist die Geschichte des Themenstarters nun ausgegangen?

    Ich vermute, das Verfahren wurde eingestellt und er hat seine White Hawk

    zurück bekommen...

    Oder was?

    Ich schieße, also bin ich.

  • Seltsam, wenn man einen Meter zu Silvester neben seinem Grundstück SSW abfeuert, stehen am nächsten Tag die Grünen vor der Tür. Wenn über Jahrzehnte ein Gewehr mit der 3 fachen Beschleunigungskraft im Handel verkauft wird, regt sich niemand!? Bin auch mal gespannt, wie es ausgeht... ;)

  • Was meinst du denn mit 3 facher Beschleunigungskraft ?

    3 fach von was...?

    Ich nehme an, das Ding liegt unter der 7,5 Joule - Grenze und gut is.

    Gruß, Flimp

    Ich schieße, also bin ich.

  • Ist das wirklich so!? Die Kugel wird von vorne geladen, als Treibmittel dient das Schrotzündhütchen, welches wie Kartuschenmunition geladen wird. Insgesamt wohl ein Graubereich, aber das wurde hier ja schon hinlänglich behandelt...

  • als Treibmittel dient das Schrotzündhütchen, welches wie Kartuschenmunition geladen wird.

    Wird es nicht, sondern auf einen Piston gesetzt.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Bleibt die erhöhte Energieabgabe von irgendwo zwischen 14 und 21 Joule.

    Ja und? Die kann bei Perkussionsgewehren auch über 2000 J liegen und trotzdem bleiben sie frei verkäuflich, sofern einschüssig und mit einem historischen Pendant von vor 1871. Um die Frage nach der historischen Vorlage geht es hier, um sonst nichts.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Wobei "Vorbild" ja ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Also kann hier Ermessen ausgeübt werden. Ich habe noch keine historisches Gewehr gesehen, das der Buckskinner ähnelt. Ich kenne jedoch bei weitem nicht alle...

    Also wenn ich mich orientieren müsste, es hat einen Schaft, es hat einen Lauf, es wird von der Mündung her geladen. Es ähnelt anderen historischen Gewehren, es gab ein Vorbild. Die Büchse ist jedoch kein Nachbau...