Ob ein auslaendischer Hersteller das Waffenrecht detailliert in allen Laendern kennt, in die er exportiert, kann bezweifelt werden.
Vorstellbar ist, dass er Risiken im Bereich des nationalen WaffR vertraglich dem Importeur anlastet.
Wie wir sehen, ist allein das deutsche WaffR fuer Insider schon kompliziert genug und laesst Raum fuer vielfaeltige Auslegungen.
Die Verantwortung fuer die WH sehe ich eindeutig beim deutschen Importeur/Haendler. Dieser ist fachkundig und in erster Linie verantwortlich.
Wurde die Waffe ausdruecklich als "frei erwerbbar ab 18 jJ." beworben und verkauft, kann sich der Besitzer m.M.n. auf Verbotsirrtum berufen. Inwieweit die StA und/oder ein Gericht auch diese Auffassung vertreten: ...auf hoher See und vor Gericht...!