Hat man da eigentlich trotzdem das 14-tägige Rückgaberecht, wenn einem die Kratzer doch mal zu arg sein sollten?
Optische Beeinträchtigungen werden nicht als Reklamationsgrund akzeptiert.
Ich wollte nicht reklamieren, sondern das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. Da muss ich gar nicht begründen, weswegen ich den Widerruf ausspreche. War mir jetzt nur nicht sicher, ob es da im Gesetz eine Ausnahme gibt. Allerdings scheint das Gesetz keine zu kennen.