Ich glaube nicht, dass das Teil von vor 1871 ist. Ich vermute eher, dass man
Vogelschreckpistolen nicht beschießen musste. Wenn es aber durch die Hand
eines Büchsenmachers geht und der Lauf einen scharfen Schuss möglich macht,
muss er damit rechnen und entweder den Auftrag ablehnen oder aber auch den
Beschuss durchführen lassen. Beschusspflicht besteht seit 1891. Ist eine Waffe
seitdem nicht verändert worden braucht sie keinen Beschuss.
Aber um das ging es ja nicht.. Ich wollte nur sagen, dass es mir persönlich die Sache
nicht wert wäre. Ich hatte auch schon so Teile, und die waren so schlimm hergestellt,
dass ich sie irgendwann entsorgt habe.