Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 10.281 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2021 um 18:15) ist von Butcher me..

  • Guter Ansatz. Warum dann aber drei Zeilen darüber wilde Spekulationen?


    Menschliche Schwäche. Unsere Spezies redet auch gern übers Wetter, samt eigener Erfahrung und Mutmaßungen.
    Dabei würde der T-Shirt Spruch völlig ausreichen: "Sage bitte nichts! Ich habe den offiziellen Wetterbericht zur Kenntnis genommen." ;)

  • Es fällt mir schwer sachlich zu bleiben.....

    Ich hatte auch schon 2x Pakete die innerhalb Deutschlands Versendet wurden, und vom Zoll geöffnet wurden! War ein Aufkleber vom Zoll drauf.

    Beides mal war ich Empfänger.... Inhalt war nicht auffällig oder illegal.

    Beides mal mit dhl versendet.. und da liegt der Knackpunkt. Da DHL ehemals staatlich war, arbeiten die immer noch sehr eng mit dem Zoll zusammen.

    Herpes und Co sehen da ganz anders aus. Da bekam ich auch schon mal ein Paket wo der Lauf eines Salut K98 aus dem Karton guckte... bei DHL hätte ich gleich das gsg9 zu Besuch gehabt.

    BRD Bashing, hmm.... der Staat verkommt immer mehr zu einem Witz, und es wird bald richtig knallen....

    Nicht ganz passend zum Thema... nur etwas.

    Die sollen Marihuana endlich legalisieren, es gibt keinen vernünftigen Grund das es verboten ist.

    Würde man einen Politiker fragen warum es verboten ist, würde da keine Antwort kommen!

    Es ist harmloser als Alkohol... und man schädigt sich bei Konsum nur sich selbst, und noch darf ich selbst bestimmen was ich mir antue.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Würde man einen Politiker fragen warum es verboten ist, würde da keine Antwort kommen!

    Wurde schon gemacht.

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    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Moin
    Kleine Info, die Logistiker haben schon seit Jahrzehnten das Recht (und die Pflicht) Post und Warensendungen zu überprüfen.
    Ich arbeite im Bereich Luftsicherheit und habe jahrelang als LSKK (Luftsicherkeitskontrollkraft) für UPS gearbeitet. Jedes Logistikunternehmen, das Fracht via Flugzeug befördert, ist verpflichtet dass diese zu 100% geprüft wird. Das erfolgt in der Regel mit der Röntgenanlage. Wenn durch das Röntgen keine zweifelsfreie Sicherheit hergestellt werden kann, muss eine manuell Nachkontrolle erfolgen! Mit anderen Worten, die Sendung wird geöffnet und deren Inhalte in Augenschein genommen. Das selbe passiert wenn beim "Durchleuchten" Gegenstände festgestellt werden die für den Transport in der Luftfracht verboten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen (spezielle Verpackung, Kennzeichnung) erlaubt sind. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Gefahrgut wie Aerosole, brennbare/brandfördernde Stoffe und Li-Ion Akkus.
    Pakete mit Waffen/Waffenteilen wurden bei uns zu 100% geöffnet und überprüft!

    Jetzt kann man natürlich sagen, klar das ist ja auch Luftfracht und wenn ich mal etwas mit dem Flugzeug schicken will, mache ich mich halt vorher schlau. Aber heutzutage haben alle großen Paketdienste ihre eigenen Cargoflieger im Einsatz und ich als Kunde hab gar keinen Überblick/Einfluss darauf ob mein Paket nicht doch mit dem Flieger geht.
    Beispiel:
    Bei UPS muss man für den Express Service extra bezahlen, aber wenn es bei der Abfertigung am Ende noch frei Kapazitäten gibt, werden diese mit "normalen" Sendungen aufgeführt. Der Flug soll sich ja auch lohnen...

    Ich bin aber froh das es diese Kontrollen gibt, ihr könnt euch garnicht vorstellen was wir für abenteuerliche Sendungen schon aus dem Verkehr gezogen haben! :S


    p.s.: Und wenn Drogen feststellen werden, gibt es natürlich eine Info an die zuständige Stelle...

    Gruß
    Dom:)


    Hier steht nix... :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von ledom (14. Februar 2021 um 22:37)

  • Wieso jetzt, Ihr Lieben? Meine Abschlussprüfung war 1986 und ich habe da noch was im Hinterkopf:

    • Auf postordnungsgem. Beschaffenheit prüfen
    • Prüfen auf korrekte Freimachung, ggf. erheben von Nachgebühr

    Wurde meist sehr gewissenhaft vorgenommen bei Sendungen mit Absender: Flensburg Postfach. Groschen noch nicht gefallen? Von uns Beate... ;)

    Allerdings waren wir auch vereidigt für unsere hoheitlichen Aufgaben: "Hiermit erhebe ich Wechselprotest mangels Zahlung!"
    Kennt heute keiner mehr.

    L. G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Das ist halt typisch...es gibt nen Zeitungsartikel zu einer Änderung und der Aufschrei ist groß. Dabei ist das nur eine kleine Änderung von einem Verfahren das es schon seit Ewigkeiten gibt!
    In den AGB‘s des Beförderungsvertrages den man mit dem Postdienst eingeht stehen solche Sache, aber weil alle nur uninteressiert ihr Häkchen machen fallen sie dann im Anwendungsfall aus allen Wolken.
    Das Problem dabei, niemanden liest sich die AGB‘s wirklich durch die er eingeht...ist das selbe bei Hausordnungen, die gibt es in jedem öffentlichen Gebäude aber niemanden kennt sie (obwohl sie öffen aushängen)! :rolleyes: ich im übrigen auch nie...  :whistling:

    Gruß
    Dom:)


    Hier steht nix... :whistling:

  • Die AGB zu lesen bringt den Erkenntnisgewinn Deiner Risiken und darueber, dass das Transportunternehmen fuer nichts oder nur das Minimum haften will.
    Wobei sich im Einzelfall die Frage nach der Gueltigkeit der AGB/einzelner Bestimmungen stellt.
    Nicht alles was da steht, muss einer gerichtlichen Pruefung standhalten.
    Auch wenn nach den AGB im Einzelfall die Haftung glasklar ist, hast Du das Problem Deine Ansprueche geltend zu machen und durchzusetzen.
    Entweder akzeptierst Du die AGB oder Du suchst Dir einen anderes Transportunternehmen. Dort wiederholt sich das Problem!
    Was also ist die Patentloesung?

  • ...
    BRD Bashing, hmm.... der Staat verkommt immer mehr zu einem Witz, und es wird bald richtig knallen....

    ...

    Ich frage mich immer was mit solchen Aussagen "und es wird bald richtig knallen" gemeint ist
    Sowas liest man hier im Forum in ähnlicher Form immer wieder.
    Ich verstehe es wirklich nicht und das ist wirklich eine ernst gemeinte Frage.


  • Ich hatte auch schon 2x Pakete die innerhalb Deutschlands Versendet wurden, und vom Zoll geöffnet wurden! War ein Aufkleber vom Zoll drauf.

    Beides mal war ich Empfänger.... Inhalt war nicht auffällig oder illegal.

    Beides mal mit dhl versendet.. und da liegt der Knackpunkt. Da DHL ehemals staatlich war, arbeiten die immer noch sehr eng mit dem Zoll zusammen.


    Das liegt auch daran, dass große Unternehmen sich gerne in jede Richtung absichern.

    Vor Kurzem lieferte DHL mir einen kleinen Indoorschießstand (DaGrecker). Eine Viertelstunde später klingelte die Polizei. Der DHL-Wagen hatte mein Auto leicht angeschrammt.

    Kleiner Schaden, strafbare Fahrerflucht stand nicht im Raum. Der Fahrer hätte auch ein Foto zur Beweissicherung machen und DHL das an ihre Versicherung geben können.

    Stattdessen ist es Vorgabe, die Polizei zu rufen. Die Beamten sagten selbst, dass es überflüssig sei und sie im Zweifel nur noch ein Verwarngeld verhängen müssten. Sie machen letztlich nur die offizielle, professionelle Schadensaufnahme und ersparen den Lieferdiensten diesen Personalaufwand. Der Fahrer und ich erhielten gleich vor Ort das Polizeiprotokoll.

    Für mich war es vorteilhaft, weil nun selbst der Kleinschaden reguliert wird. DHL hat zugleich verhindert, dass jemand aus einer Mücke einen Elefanten macht und abkassiert.

    Mit dieser Mentalität ist es nur konsequent, wenn DHL zukünftig alles der Polizei zur Prüfung vorlegt, was nur im Entferntesten nach Verstoss gegen das Waffenrecht aussieht. Meine DaGrecker Box vom Restpostenhändler kam ohne neutralen Umkarton. Also in OVP voller Abbildungen mit aufgeklebten Versandaufkleber. Als Restposten natürlich leicht angeditscht. Da möchte ich nicht wissen, ob DHL nach Inkrafttreten des neuen Gesetztes den Schießstand ausgeliefert oder die Polizei eingeschaltet hätte. Diesmal wegen des Sendungsinhaltes...

    Zum Zoll: Ich musste meine Auslandsbestellungen immer persönlich abholen und bekam vor Ort ein Cuttermesser in die Hand gedrückt. Weil der Zoll aus haftungsrechtlichen Gründen nicht selbst öffnen wollte, damit der Empfänger nicht behaupten kann, der Inhalt seo nicht mehr vollständig.

    Kleine Info, die Logiker haben schon seit Jahrzehnten das Recht (und die Pflicht) Post und Warensendungen zu überprüfen.
    Ich arbeite im Bereich Luftsicherheit und habe jahrelang als LSKK (Luftsicherkeitskontrollkraft) für UPS gearbeitet. Jedes Logistikunternehmen, das Fracht via Flugzeug befördert, ist verpflichtet dass diese zu 100% geprüft wird. Das erfolgt in der Regel mit der Röntgenanlage. Wenn durch das Röntgen keine zweifelsfreie Sicherheit hergestellt werden kann, muss eine manuell Nachkontrolle erfolgen! Mit anderen Worten, die Sendung wird geöffnet und deren Inhalte in Augenschein genommen. (...) Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Gefahrgut los wie Aerosole, brennbare/brandfördernde Stoffe und Li-Ion Akkus.
    Pakete mit Waffen/Waffenteilen wurden bei uns zu 100% geöffnet und überprüft!
    (...)

    Ich bin aber froh das es diese Kontrollen gibt, ihr könnt euch garnicht vorstellen was wir für abenteuerliche Sendungen schon aus dem Verkehr gezogen haben! :S

    p.s.: Und wenn Drogen feststellen werden, gibt es natürlich eine Info an die zuständige Stelle...


    Das Problem heute: Die Meldung an die Polizei war freiwillig.
    Das Öffnen von Sendungen war bisher schon zulässig , um "körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen." (§ 39 Abs. 4 PostG) Das ist besonders bei Luftfracht geboten.

    Meldungen der Funde an die Polizei waren dagegeneine rechtliche Grauzone. Die Politik behauptet, die neue Regelung solle das Verhalten der Logistikunternehmen legalisieren.

    Dazu hätte es aber gereicht, dass entsprechende Funde der Polizei gemeldet werden dürfen.

    Der neue Absatz 4a des § 39 PostG schreibt vor, das der Logistiker die fragliche Sendung "der zuständigen Strafvervolfungsbehörde" "unverzüglich zur Nachprüfung" vorlegen muss.

    Zwar besteht die Verpflichtung nur, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der Postsendung eine strafbare Handlung" begangen wird. Doch welcher Logistiker soll das angesichts des undurchschaubaren Waffenrechts beurteilen?

    Damit wären wir wieder bei der DHL-Regulierungspraxis und dem standardmässigen Einschalten der Polizei selbst bei offensichtlichen Kfz-Bagatellschäden.

  • Ergänzung für @Sgt_Elias: Dass Sendungen mit ganz "normalem" Inhalt beim Zoll landen, liegt oft an den fehlerhaft ausgefüllten Aufklebern mit der Zolldeklaration. Asiatische Verkäufer schreiben gern "Gift/Geschenk" drauf, um dem Empfänger Zollabgaben zu ersparen. Aber die wenigsten "Max Mustermänner" haben einen Onkel "Li Chen", der zufällig ein Unternehmen in Hongkong betreibt. ;)

  • @Bleikeller das hängt auch von den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften ab. Bei großen Logistikunternehmen greift nicht nur das PostG. Sobald Luftfracht ins Spiel kommt greift zusätzlich das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und die Vorgaben der International Air Transport Association (IATA).
    Insbesondere der §9 Ab.1 LuftSiG gibt die rechtliche Grundlage für das öffnen und durchsuchen von aufgegebener Fracht und Postsendungen. Was verboten ist wird dann im §11 LuftSiG geregelt und in der "Liste der verboten Gegenstände" konkretisiert. Der Transporter von Gefahrgüter wird über die IATA geregelt die jedes Jahr eine aktuelle Ausgabe der Gefahrgutliste herausgibt.

    Gruß
    Dom:)


    Hier steht nix... :whistling:

  • Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet

    Und so stellt man wieder fest, man sollte nicht einfach unreflektiert mediale Reißer-Überschriften und Inhalte unkommentiert und ohne Recherche rauskloppen bzw. weiterverteilen.
    Das führt zu intensiver aber leerer Spontanempörung.

    So machen es die "bösen" auch, und wir wollen doch nicht böse sein.
    Wer auch immer die sind.

  • @Bleikeller das hängt auch von den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften ab. Bei großen Logistikunternehmen greift nicht nur das PostG. Sobald Luftfracht ins Spiel kommt greift zusätzlich das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und die Vorgaben der International Air Transport Association (IATA).
    Insbesondere der §9 Ab.1 LuftSiG gibt die rechtliche Grundlage für das öffnen und durchsuchen von aufgegebener Fracht und Postsendungen. Was verboten ist wird dann im §11 LuftSiG geregelt und in der "Liste der verboten Gegenstände" konkretisiert. Der Transporter von Gefahrgüter wird über die IATA geregelt die jedes Jahr eine aktuelle Ausgabe der Gefahrgutliste herausgibt.

    Das Öffnen ist die eine Sache. Ich möchte auch nicht gern mit dem Flieger abstürzen, weil sich Gefahrgüter im Frachtraum oder Handgepäck befinden oder Terroristen ihre Waffen an Bord schmuggeln.

    Aber regeln diese Vorschriften auch, dass jeder Fund unverzüglich der Polizei zur Überprüfung übergeben werden muss, sobald "Anhaltspunkte" bestehen, dass auch nur irgendein Straftatbestand des deutschen Waffenrechts in Frage käme?

    Nehmen wir einen Inlandsflug von München nach Frankfurt. Im Postpaket für den Frachtraum findet sich eine Waffe, die sich beim Öffnen als einfache Softair herausstellt. Die Softair hat jedoch keinen (lesbaren) Joulewert oder kein F-im Fünfeck. Würde da "nur" der Lufttransport verweigert oder sofort die Polizei eingeschaltet?

  • Nehmen wir einen Inlandsflug von München nach Frankfurt. Im Postpaket für den Frachtraum findet sich eine Waffe, die sich beim Öffnen als einfache Softair herausstellt. Die Softair hat jedoch keinen (lesbaren) Joulewert oder kein F-im Fünfeck. Würde da "nur" der Lufttransport verweigert oder sofort die Polizei eingeschaltet?

    Viel schlimmer:

    Der Inlandsflug wird von aufgestiegenen Kampfjets der Bundeswehr - falls die grad nicht fliegen - der Nato Partner, über offenes Gewässer eskortiert.
    Die Auswahl des Gewässers obliegt dem Öffner des Pakets. Er darf grundsätzlich frei zwischen Nord- oder Ostsee wählen.
    Dort angekommen, wird der Inlandsflug von den Kampfjets in Dreierformation angeflogen und mittels Bordbewaffnung über der offenen See abgeschossen.

    Das Gesetz sieht das so vor. Das wird aber nicht durchkommen. Da die Airsoft dann in der Nord- oder Ostsee landet und sich nicht zersetzt, wäre eine
    weitere Verschmutzung durch Plastik von Nord- und/oder Ostsee vorprogrammiert. Die Grünen sind schon dran und haben ihr Veto eingelegt.
    Alternativ sollen Airsofts demnächst aus biologisch abbaubaren Nutzhanffasern gefertigt werden. Dann würden die Grünen den Abschuss des Inlandfluges über
    der Nord- und/oder Ostsee durchaus tolerieren.