Ich habe es bis jetzt so verstanden: "Waffen" < 0,5 Joule werden nicht vom Waffengesetz erfasst (außer Führungsverbot Anscheinwaffe) und gelten als Spielzeug. Gesetzlich gibt es auch überhaupt keine Altersvorschrift; den Verkauf "ab 14" hat sich der Handel selbst und freiwillig auferlegt. Bis hierhin richtig?
Falls ja: Kann es sein, dass einem namhaften Händler das immer noch nicht weit genug geht, und dass er "ab 14 Waffen" erst "ab 16" verschickt und dann auch noch einen Altersnachweis verlangt?