Die Waffen, die eine Zulassung nach den § 7 und 8 BeschG erhalten haben und mit der entsprechenden PTB-Nummer in der Raute versehen sind, bleiben frei. Es handelt sich nicht um "gekorene" SSWs, sondern um "geborene" - auch wenn die allermeisten Teile dem Original entstammen. Das wurde damals so gemacht.
Heute würde die PTB solche Zulassungen nicht mehr erteilen, aber der Altbestand bleibt frei.
Wer also eine "Enfield" mit der 257er PTB besitzt, der benötigt keine WBK und lediglich den kleinen Waffenschein zum Führen. Dasselbe gilt für die alten Umbauten der Fa. CDS, z.B. Walther PPs und PPKs mit der PTB 290. Das ändert sich auch nicht mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes ab dem 1.9.2020. Das ist der Grund für den hohen Sammlerwert dieser Waffen.
Salut-Umbauten (Langwaffen) OHNE bauartliche Zulassung (also OHNE PTB-Nummer (Raute)) sind bis zum 1.9.2020 frei, benötigen dann aber eine WBK. Ob es Erleichterungen für Altbesitzer geben wird ist unklar. Solche Waffen dürfen NUR mit dem "großen" Waffenschein geführt werden, auch jetzt schon.
Lohnt sich das Führen einer solchen SSW? Eher nicht. Man hat nichts davon, dass viele Bauteile mit der scharfen Waffe identisch sind. In der Regel funktionieren preiswerte "geborene" SSWs besser. Diese alten Dinger sind Sammlerstücke, gehören in die (verschlossene) Vitrine und nicht ins Holster.