Corona und Schießen - wie sieht es derzeit bei Euch aus?

Es gibt 212 Antworten in diesem Thema, welches 27.406 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Mai 2021 um 11:16) ist von Technixx.

  • Hm ... ohne jetzt genau nachzuschlagen etc. denke ich aber schon, dass bei einer Vermietung eben auch der vermietete bzw. gemietet Garten mit dazu gehört !

    Denn sonst müsste der Mieter doch bspw. auch jedesmal nachfragen, wenn er alleine und / oder mit Freunden grillen möchte ...


    PS:
    Genaues kann man eben nur sagen, wenn man den Mietvertrag direkt vor Augen hat !

    Ja, deshalb habe ich ja geschrieben ich kenne die Situation bei Stephan FWB nicht.
    Aber bei mehreren Mietern sollte ja klar sein das nicht jeder Hausrecht am Grundstück haben kann.

  • Bei mir sind es 2x Probleme:
    Mehrere Mietparteien und nicht befriedetes Grundstück. Also mit mehreren Zugängen und ohne Zaun.

    Würde daher für 100% legale und sichere Waffen plädieren. Und dann aber betont auch nutzen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (17. April 2020 um 23:25)

  • Selbst wegen nem Spuckrohr dürfte schon das SEK anrücken und einen übern Haufen ballern... wenn einer was gegen dich hat.
    Könnte ja ein Luftgewehr sein... OMG

  • Ich gehe nach den Schilderungen von StephanFWB mal davon aus, das sie den Garten als Alleinmieter mitgemietet haben.
    Wäre den nicht so, bräuchten sie natürlich entweder die Zustimmung der Mimieter oder Vermieter.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Z.B. in einer Eigentümergemeinschaft könnte man in der Eigentümerversammlung darüber abstimmen ob man im (geeigneten) Gemeinschaftsgarten schießen darf.

    Leider sind die Meisten immer dagegen. <X

  • Denke mal wenn es hart auf hart kommt muss es schon ein sehr großer Garten sein oder ihr müsst so was wie einen Schießtunnel haben. Es muss ja auch sicher gestellt sein das die Kugel das Grundstück nicht verlässt und da reicht nicht einfach ein Zaun.

    LG Oliver

    CR600W, Airbug, H&K G3 6mm, Glock 17 Gen5 6mm, P320 4,5mm
    HW30S, HW35
    Stormrider

    ... und ich lächelte und es kam schlimmer!

  • Ein Hügel oder eine Böschung wird wohl reichen.

    Nicht wenn ein Geschoss im richtigen Winkel verschossen drüber kommen könnte. Stichwort Gefährdungsbereich. Entweder ist in JEDE Richtung genug Platz auf dem umfriedeten Gebiet oder eine Blende sorgt dafür das in diese Richtung nix weg kann. Auch wenn du ausversehen beim Gewehr Schultern nach hinten einen Schuss lösen würdest.

  • Na ja ... demnach müsste man sich eben dann doch im eigenen oder gemieteten Garten seine Schiessbahn / Stand „abnehmen“ lassen, was in der Regel heutzutage NIEMALS mehr klappen wird !

  • Na ja ... demnach müsste man sich eben dann doch im eigenen oder gemieteten Garten seine Schiessbahn / Stand „abnehmen“ lassen, was in der Regel heutzutage NIEMALS mehr klappt !

    Naja, dafür müsste erstmal geklärt sein was "regelmäßig" im privaten Bereich bedeutet. Die Abnahme scheitert vermutlich schon daran das sie im Garten indem man als einziger selbst schießt nicht nötig ist. Falls man die Regeln von öffentlichen Schießständen anlegen will müsstest du sonst vermutlich noch eine Aufsicht organisieren.

  • "Abnehmen " lassen musst Du es nur wenn Du es professionell betreibst, wie z.B am Chicken River.

    Das Luftgewehr Schießen im privaten Kreis im Garten ist erlaubt, oder zu mindest nicht verboten.

  • Das Luftgewehr Schießen im privaten Kreis im Garten ist erlaubt, oder zu mindest nicht verboten.

    Vorausgesetzt das Projektil kann niemals und unter keinen Umständen das Grundstück verlassen.
    Somit brauchts entweder ein sehr großes Grundstück oder Hochschussblenden.