Hm ... ohne jetzt genau nachzuschlagen etc. denke ich aber schon, dass bei einer Vermietung eben auch der vermietete bzw. gemietet Garten mit dazu gehört !
Denn sonst müsste der Mieter doch bspw. auch jedesmal nachfragen, wenn er alleine und / oder mit Freunden grillen möchte ...
PS:
Genaues kann man eben nur sagen, wenn man den Mietvertrag direkt vor Augen hat !
Ja, deshalb habe ich ja geschrieben ich kenne die Situation bei Stephan FWB nicht.
Aber bei mehreren Mietern sollte ja klar sein das nicht jeder Hausrecht am Grundstück haben kann.