Ein Verankern ist nirgends im Waffengesetz vorgeschrieben, ausser, du willst mehr als 5 Kurzwaffen in einen Schrank der Stufe 0 lagern, der unter 200kg wiegt. Nur dann musst du festschrauben.
Üblicherweise macht man bei Neubeantragung einer WBK ein Foto vom Schrank mit Typschild und reicht eine Rechnungskopie ein.
Das reicht dann aus.
Als bei mir die Kontrolle zu Aufbewahrung da war, sagte mir der Mitarbeiter der KVR das der Save gegen einfache mitnahme gesichert sein muß. Steht so ein Würfel mit 30-40 Kg einfach rum und wird beim Einbruch einfach mitgenommen, bekommt man sicherlich Probleme mit der Behörde.
Ich finde dass man sich nicht immer auf das vorhanden sein/ nicht sein von Gesetzestexte versteifen soll. Es haben genugend Gerichte Urteile gefällt die nachteilig für den Waffenbesitzer waren. Ich würde ein Tresor immer verankern