Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 193.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Kann man eigentlich schon sagen, was genau jetzt die SRS waffen betrifft?

    Evtl. die Magazine da im neuen was von Zentralfeuerpatronen steht ,weis man noch nicht ganz genau .

    Ansonsten mit KWS aller Ansicht nach in den neuen Verbotszonen die nach dem neuen Gesetz dann eingerichtet werden können führbar .


    Alle Messer nach 42a sind in diesen Zonen dann auch führbar ,allerdings immer einen KWS bzw. bei Messern genügt auch ein anderes Waffenrechtliches Dokument und einen Amtlichen Ausweis mitführen .


    Genaueres weis man noch nicht .

  • Was mich übrigens wundert, ist, dass Jagdspitzen nicht auf der schwarzen Liste stehen. Denn die verwandeln ja Pfeile und Bolzen erst in Waffen

    Da kann ich nicht übereinstimmen! Die Wirkung eines Pfeils wird zwar gesteigert, aber egal ob mit oder ohne Jagdspitze richtet dieser schaden an!

  • Ich hatte GSG eine Email geschrieben und nachgefragt ob die als Hersteller Wissen ob es mit dem Magazinverbot auch die Schreckschuss Modelle MP40 und STG44 betrifft die sie verkaufen .

    Antwort war ja das es auch für SRS Waffen gilt mit großen Magazinen.

    Einmal editiert, zuletzt von SEAT_ABF16V (20. Dezember 2019 um 14:40)

  • Ich hatte GSG eine Email geschrieben und nachgefragt ob die als Hersteller Wissen ob es mit dem Magazinverbot auch die Schreckschuss Modelle MP40 und STG betrifft die sie verkaufen .

    Antwort war ja das es auch für SRS Waffen gilt mit großen Magazinen.

    Wenn das so sein sollte dann alles über 20 Schuss Kurzwaffe und über 10 Schuss Langwaffe .

  • Die neuen Verbotszonen werden sowas von nach hinten losgehen.

    Ziel war ja, besonders schutzbedürftige Bereiche einer Stadt auf diese Weise vor "langen Messern" zu schützen.

    Aber die Verwendung des Begriffs "Anlieger" bezüglich der Ausnahmen zerstört das. Ein arbeitsloser, einschlägig vorbestrafter Raudi, der sich entschieden hat vor einer Schule "abzuhängen", ist nämlich ein Anlieger und darf im Rahmen des 42a zulässige Messer mitnehmen. Er muss dazu ja nicht dort wohnen, das Ansinnen dort einfach nur eine Zeit zu verbringen reicht.

    Wer ist also wirklich von den Verbotszonen betroffen? Na ja, Personen, die das Gebiet durchqueren und deren Ziel ganz woanders liegt.

    Das führt nun zur merkwürdigen Situation dass ein normaler Bürger, der auf dem Weg von der Arbeit nach Hause durch eine Verbotszone muss, kein (langes) Messer tragen darf. Er ist ja kein Anlieger. Allen "düsteren" Figuren, an denen er vorbei muss, ist das Tragen von solchen Messern jedoch gestattet - auch wenn sie vorbestraft sind.

    Das Gesetz gesteht also Raudis und Wegelagerern das "Messerprivileg" zu, während harmlose Passanten weiter entwaffnet werden.

    Die Dummheit der beteiligten Politiker ist wirklich legendär.

  • Salutwaffen- und Pfeilbeschleunigerbesitzer sind jetzt nahezu enteignet. Anderthalb Jahre nach dem Tag der Verkündung ist scheinbar Schicht, wenn man keine Erlaubnis beantragt. Ob die Armbrustbesitzer betroffen sind weiß ich immer noch nicht. Wonach entscheidet sich, ob man überhaupt eine Erlaubnis bekommt?

  • Salutwaffen- und Pfeilbeschleunigerbesitzer sind jetzt nahezu enteignet. Anderthalb Jahre nach dem Tag der Verkündung ist scheinbar Schicht, wenn man keine Erlaubnis beantragt. Ob die Armbrustbesitzer betroffen sind weiß ich immer noch nicht. Wonach entscheidet sich, ob man überhaupt eine Erlaubnis bekommt?

    Mal sehen ob man das "wirtschaftliche Bedürfnis" anerkennen wird. Bei den Salutwaffen kann man in den 18 Monaten ein paar YouTube-Videos mit den Salutwaffen drehen und daraus ein Bedürfnis (Filmwaffe) konstruieren. Ansonsten geht das wohl nur mit Jagdschein.

    Alternativ kann man bei den Pfeilgewehren das Starterrohr abschrauben, dann hat man einen freien Teilesatz. Denn das Gesetz hat kein Teil eines Pfeilgewehrs als "wesentliches Teil" definiert. Bei den Salutwaffen wird man den Verschluss vernichten können, der Lauf ist ja bereits zerstört und genügt nicht mehr den Anforderungen an ein "wesentliches Teil" (es kann kein Geschoss mehr hindurch getrieben werden).

  • Bei den Salutwaffen wird man den Verschluss vernichten können, der Lauf ist ja bereits zerstört und genügt nicht mehr den Anforderungen an ein "wesentliches Teil" (es kann kein Geschoss mehr hindurch getrieben werden).

    Und bei Altdeko darf man dann den unversehrten Verschluss wie bisher behalten?

    Mal sehen ob man das "wirtschaftliche Bedürfnis" anerkennen wird. Bei den Salutwaffen kann man in den 18 Monaten ein paar YouTube-Videos mit den Salutwaffen drehen und daraus ein Bedürfnis (Filmwaffe) konstruieren. Ansonsten geht das wohl nur mit Jagdschein.
    Alternativ kann man bei den Pfeilgewehren das Starterrohr abschrauben, dann hat man einen freien Teilesatz. Denn das Gesetz hat kein Teil eines Pfeilgewehrs als "wesentliches Teil" definiert. Bei den Salutwaffen wird man den Verschluss vernichten können, der Lauf ist ja bereits zerstört und genügt nicht mehr den Anforderungen an ein "wesentliches Teil" (es kann kein Geschoss mehr hindurch getrieben werden).

  • So einfach ist das mit einem Anlieger nicht ,ein Anlieger ist ein Mensch der ein Anliegen hat darunter versteht man einen Besuch bei jemandem der in dieser Strasse wohnt oder der Besuch eines Geschäftes das dort ansässig ist .

    Einfach so sich hinstellen ist nicht genau wie man da nicht einfach sein Auto parken darf ,das ganze muss immer mit irgendwas verknüpft sein .

    So darf man diese Strasse auch nicht durchfahren nur weil man meint das Anliegen zu haben da jetzt durch zu wollen .

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anlieger


    Zitat von Wikipedia

    Dazu ist die Benutzung der Sperrstraße durch Dritte zum Verkehr mit dem Anlieger erlaubt, wenn das Fahrtziel eines der anliegenden Grundstücke ist (etwa Besucher, Lieferanten, Kunden, Patienten).

  • Evtl. die Magazine da im neuen was von Zentralfeuerpatronen steht ,weis man noch nicht ganz genau .
    Ansonsten mit KWS aller Ansicht nach in den neuen Verbotszonen die nach dem neuen Gesetz dann eingerichtet werden können führbar .


    Alle Messer nach 42a sind in diesen Zonen dann auch führbar ,allerdings immer einen KWS bzw. bei Messern genügt auch ein anderes Waffenrechtliches Dokument und einen Amtlichen Ausweis mitführen .


    Genaueres weis man noch nicht .

    Ein Arbeitskollege hat mich gerade panisch angerufen und mich gefragt, ob das stimmt, das durch das neue Gesetz SRS Waffen nicht mehr frei ab 18 sind..

    Ich meinte, das soweit ich das mitbekommen habe, das nur die Magazine über 20 Schuss verboten werden und wenn man keinen kleinen Waffenschein hat, bleibt eh alles wie es war.. kein führen aber daheim und im befriedeten Grundstück kein problem..

    Stimmt das soweit, bin grad selber etwas unsicher, deshalb frag ich hier nochmals nach :S

    Grüße

    Mike

  • Ein Arbeitskollege hat mich gerade panisch angerufen und mich gefragt, ob das stimmt, das durch das neue Gesetz SRS Waffen nicht mehr frei ab 18 sind..
    Ich meinte, das soweit ich das mitbekommen habe, das nur die Magazine über 20 Schuss verboten werden und wenn man keinen kleinen Waffenschein hat, bleibt eh alles wie es war.. kein führen aber daheim und im befriedeten Grundstück kein problem..

    Stimmt das soweit, bin grad selber etwas unsicher, deshalb frag ich hier nochmals nach :S

    Da eine Schreckschusswaffe mit Zentralfeuermunition betrieben wird ist es durchaus möglich, dass das Magazinverbot "großer Magazine" auch diese betrifft. Aber nichts genaues weiß man.

  • Was man mit einer Schreckschusswaffe und über 10 (20 ?) Schuss anfangen soll / möchte ist mir, bis auf Sylvester vielleicht, nicht so ganz klar ?

    Schreckschuss- Langwaffen wären dann mit 20 Schuss erlaubt, allerdings ohnehin mangels Zweck recht „sinnlos“.

    MG Simulation ...

  • Was man mit einer Schreckschusswaffe und über 10 (20 ?) Schuss anfangen soll / möchte ist mir, bis auf Sylvester vielleicht, nicht so ganz klar ?

    Schreckschuss- Langwaffen wären dann mit 20 Schuss erlaubt, allerdings ohnehin mangels Zweck recht „sinnlos“.

    MG Simulation ...

    Die Knallerei am Jahreswechsel reicht doch.
    Mir ist nicht so ganz klar was so gefährlich für die Allgemeinheit sein soll wenn man ein 25 Schuß Magazin in seiner SSW hat?
    So rum sollte man die Frage stellen ;)