Stellungnahme BDMP:
Viel Ungemach : Entwurf des BMI
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Jan von Katzenbach -
21. Januar 2019 um 19:27 -
Geschlossen
Es gibt 608 Antworten in diesem Thema, welches 87.026 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Stellungnahme Forum Waffenrecht:
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Habe mal unseren Haus- und Hof - MdB Karl Holmeier angeschrieben, real konkret, örtlich verwurzelt, teils in bayrisch. Ein CSU´ler, der hier im Gäu noch immer 80% einfährt.
Sein HiWi war wenigstens so freundlich, das Standardschreiben auf solche Anfragen mit meinem Namen zu versehen.
Damit ist die Sache für mich abgehakt. Von den EU-Oligarchen bestimmt. Von den Nachdenkern als "persönlich nicht betroffen" erkannt, und damit wird durchgewunken.Deutschland schafft sich ab.
mfsg daniel
ps: wer den zettel lesen will, per PM -
Dann bin ich mal mal gespannt wie das mit der Bürokratie abläuft, zwecks Pfeilbeschleuniger!
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Letzter bekannter Entwurf v. 22.05.2019, der wohl auch gestern im Kabinett so beschlossen wurde. Er ist aber noch nicht Gesetz.
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Kann jemand bitte so freundlich sein und die Passagen raussuchen und hier posten welche besagen was sich nun mit Dekowaffen ändert, egal ob Alt-Deko, EU-Deko oder sonst welche Dekos.
Bestandsschutz?
Ich habe eben versucht die Texte mir durchzulesen, jedoch ist es alles sehr juristisch geschrieben.
Tausend Dank vorab.
LG
Tadashi
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https://www.jawina.de/bundeskabinett…waffengesetzes/
Habe ich da etwas verpasst?
Da steht auch von einer Registrierung von Waffenwesentlichen Teilen.
Müsste das nicht auch unter anderem bedeuten, dass die sogenannten Exportfedern auch registriert werden?
Die zählen ja eigentlich nicht zu den wesentlichen Teilen. -
[...] Registrierung von Waffenwesentlichen Teilen.
[...] bedeuten, dass die sogenannten Exportfedern auch registriert werden?
Die zählen ja eigentlich nicht zu den wesentlichen Teilen.Ja was denn nun. Sie zählen nicht und sollen dann trotzdem registriert werden, oder was meinst du?
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bau ein Luftgewehr zusammen und es fehlen
* die Feder die den Kolben antreibt
* das Werbeschild am Abzugsbügelwelches dieser Teile wird zum Betrieb wohl wesentlich sein,
auf welches könnte verzichtet werden?In Fukushima geht auf Grund eines Tsunamis ein KKW den Bach ab,
Merkel lässt hier sogleich alle (gerade geprüften) Meiler vom Netz nehmen.Anschläge auf Paris und Brüssel, Sonderkommandos mit 200 Mann fangen
hier terrorverdächtige die bereits mit Schwarzpulver aus Silvesterraketen
erste Tests durchführten.Hoffentlich erzählt ihr keiner dass es auf den Strassen schon Unfälle gab - die
lässt sonst glatt die Fahrbahnen hochklappen ...Und, als ich mir letztens ein neues Küchenmesser kaufte - Klinge länger als 8cm -
ich hatte soo ein schlechtes Gewissen es nach Hause zu tragen. Totales Vergehen
gegen das Waffengesetz. Willkommen im Irrenhaus Deutschland ... tralala flöööt -
welches dieser Teile wird zum Betrieb wohl wesentlich sein,
"Wesentliche Teile" ist ein juristischer Begriff der nichts,
aber auch gar rein nichts mit dem logischen Begriff zu
tun hat.
Die wesentlichen Teile sind im Waffengesetz abschließend
aufgeführt. Nur genau diese Teile sind juristisch wesentlich. -
https://www.all4shooters.com/de/shooting/wa…affraendg-e.pdf
Im PDF mal nach "Pfeil" suchen
Ist anstrengend...
20) Hat jemand am ... [einsetzen: Datum des ersten auf die Verkündungfolgenden Tages] ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor die-sem Tag erworben hat, so hat er spätestens am ... [einsetzen: Datum des erstenTages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] eine Erlaub-nis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zumBesitz zu beantragen oder das Pfeilabschussgerät einem Berechtigten, der zu-ständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit biszur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Ab-satz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechende Anwendung.
Zu Absatz 20
Der neue Absatz 20 beinhaltet eine Übergangsvorschrift für Besitzer von nach der Neu-fassung von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.3 nunmehr den Schuss-waffen gleichgestellten Pfeilabschussgeräten.Also, wie ich es verstehe, ist jetzt Ende mit den "Spielzeugen" ?
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Wer übersetzt das bitte mal ins Deutsche?
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Edwin
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Ganz einfach. Wer ein Pfeilabschussgerät seit einem noch nicht festgeslegten Datum besitzt, hat für dieses bis zu einem ebenfalls noch nicht festgelegten Datum ein Bedürfnis zu beantragen, oder das Pfeilabschussgerät jemandem zu überlassen der ein Bedürfnis hat, oder dieses Pfeilabschussgerät der Polizei etc. abzugeben.
Ich nehme mal an die wollen die Gesetzeslücke schließen bezüglich FXVerminator etc. Da diese ja bislang als Spielzeuge gelten und nicht unter das Waffengesetz fallen, und dafür werden nun einfach alle (Spielzeug-)Waffen reguliert welche Pfeile verschießen, abschießen können.
War nur eine Frage der Zeit meiner Meinung nach.
Korrigiert mich wenn ich den Text falsch interpretiert habe.
Gruß Tadashi
PS: Blöd dass ich wahrscheinlich für meine neue Armbrust jetzt wohl ein Bedürfnis brauche da die Definition ja so eindeutig ist mit der Begrifflichkeit "Pfeilabschussgerät".
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Nein, eine Armbrust verschiesst Bolzen. Keine Pfeile, Bolzen.
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Nein, eine Armbrust verschiesst Bolzen. Keine Pfeile, Bolzen.
Dies war natürlich nur ein Beispiel. Denkst du der Gesetzgeber macht zwischen Pfeil und Bolzen einen Unterschied?
Wie wäre es mit der super gefährlichen Minigun
Oder
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Nein, eine Armbrust verschiesst Bolzen. Keine Pfeile, Bolzen.
Das trifft für den Airringer auch zu. Glaubst du wirklich
daß du mit dieser Argumentation am Affengesetz vorbei
kommst? -
Also brauch man jetzt für eine Armbrust ein Bedürfnis?
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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.10 - Armbrüste -
Ab wann wird den das neue Gesetz ungefähr rechtskräftig sein ? lässt sich da schon was genaues sagen
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