Vorsicht beim Import von wurfsternähnlichen Fidget Spinnern!

Es gibt 272 Antworten in diesem Thema, welches 31.720 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Juni 2018 um 19:57) ist von eiischbinsnur.

  • Glückwunsch!

    Das traurige an der Sache ist, dass man die Verursacher dieses Unsinns nicht bestrafen kann/wird. Es wurde die Zeit von harmlosen Bürgern gestohlen, ihr Spielzeug kaputt gemacht und Steuergelder verschwendet. Für solchen Blösinn ist Zeit, aber wenn irgendein Assi zum dritten Mal Jemandem aus Langeweile die Zähne einschlägt, werden Verfahren eingestellt, weil die Justiz überlastet ist.

  • herzlichen Glückwunsch :) wir sehen uns....

    @Rancon....Pupshausen?? ....heeeeeeee X(

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Einstellung nach 153 stpo ist waffenrechtlich problematisch, der Mist steht nämlich im Bundeszentralregister und geringe Schuld ist kein Freispruch, der SB sieht das und wird die Angelegenheit bewerten, natürlich nur für den wichtig der Waffen besitzt oder vor hat sich zu dem Kreis zu gesellen, ansonsten wurscht, im kleinen Führungszeigniss taucht das nicht auf.
    Lediglich wenn nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde darf die Behörde die Akte nicht verwenden da als nicht existent gewertet, einsehen kann der SB diese aber trotzdem.

    Einmal editiert, zuletzt von John Matrix (27. Juni 2018 um 22:53)

  • gertinge schuld ist wirklich kein freispruch , und deshald seh ich das thema generell nicht für gelöst...

    der nächste bestellt 30 stück und schon ist es keine geringfügigkeit mehr

    gruß edwin.

    INVICTUS

    Einmal editiert, zuletzt von edwin2 (27. Juni 2018 um 21:20)

  • Die Bauarbeit. An den Seiten geschliffen. Schwer verletzen.

    Das ist kein Experte, das ist ein Wahrsager.

    Eher ein mediengeiler Spinner.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • gertinge schuld ist wirklich kein freispruch , und deshald seh ich das thema generell nicht für gelöst.

    Das stimmt. Für die Betroffenen ist die Sache aber zu Ende.
    Darauf kam es Ihnen wohl an. Diese Zermürbungstaktik geht
    leider fast immer auf.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Für die Betroffenen nicht.
    Aber dir macht so etwas ja Spass. :kotz:

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Genau so ist es. Auch mit dem Wegsehen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Welches persönliche Interesse sollte der Richter am Amtsgericht Rosenheim an der Zermürbung seiner Kunden haben?

    Alleine mit dem unsäglichen Begriff "Zermürbungstaktik" wird der Eindruck erweckt, als würde es da irgendwelche irgendwo an einer übergeordneten Stelle geplanten Handlungen zur taktischen Zermürbung der Bürger geben. Das ist Unsinn. Wie soll das auch gehen?

    Das ist bei 16 Bundesländern mit ihren unabhängig voneinander organisierten und agierenden Justiz- und Polizeibehörden nebst den vielen unabhängigen Richtern schlichtweg nicht möglich.

    Zu guter letzt gab es in dem obigen Fall eine anwaltliche Vertretung der Beschuldigten. Warum sollte der Anwalt sich auch zum Teil einer Zermürbungstaktik machen?

    Aber wenn man nur fest genug daran glaubt, kann der Mythos von der Zermürbungstaktik natürlich plausibel klingen - ungefähr so wie, dass die Mondlandung ein Fake war.

    Ein kleiner Kreis hier ist solchen Mythen offensichtlich sehr zugetan, weil sie komplexe Sachverhalte so wunderbar vereinfachen lassen und sich prima für ein plumpes Freund-Feund-Bild eignen.

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (28. Juni 2018 um 09:29)

  • Ich bin nun mal gespannt, ob es demnächst ein Feststellungsbescheid zur Sache gibt und ob er der Ansicht des aktuellen Urteils widerspricht. Allerdings wird das BKA nur auf Antrag tätig.

  • @tt
    Ich denke es täte dir gut wenn du mal selbst mit solchen
    Maßnahmen überzogen wirst. Dann erkennst du vieleicht
    auch was alle anderen hier ohne weiteres verstehen.
    Den Richter hab ich übrigens nicht gemeint, der hat die
    überzogene Strafverfolgung ja schließlich beendet.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.