Es gibt 200 Antworten in diesem Thema, welches 24.189 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. November 2021 um 00:40) ist von Delphin.

  • Doch. Ein Handy sendet Radiostrahlung im Gigaherz Bereich aus. Nahe der IR Strahlung. Ich sehe da beleuchtungsmäßig keinerlei Unterschied zum IR Laser. Wenn der beleuchtet, beleuchtet auch das Handy. Punkt.

    Du hast doch selbst geschrieben, daß die Wellenlänge da keine Rolle spielt.

    Das Beides völlig lächerlich ist. Darüber brauchen wir glaube ich nicht sprechen.
    Aber wenn Irrsinn dann auch konsequent.

    Willkommen in Absurdistan und im Haus das Irre schafft. Ohne Passierschein A38 wird man nichts in Deutschland.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (27. Dezember 2020 um 12:29)

  • Die Radiostrahlung ist nicht gerichtet.
    Sie ist auch für andere Lebewesen nicht sichtbar
    (IR schon). Es gibt auch keine Restlichtverstärker
    für Radiowellen.
    Und das Thema ist zu ernst um es ins lächerliche
    zu ziehen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich verstehe gerade nicht was es da zu diskutieren gibt.
    Ausgang war doch der Rangfinder mit einem sichtbaren Laserpunkt.
    Der hat eine Befestigungsmöglichkeit für Waffen, und ist somit VERBOTEN.
    Und wenn ich nicht sichtbares Licht mittels einer Infrarotkamera wieder sichtbar machen, dann ist es doch sichtbar, das diese Kombination mit dem Gesetz kollidiert dürfte doch auch klar sein.

  • SPA
    So sehe ich es auch. Bleibt die Strahlung aber unsichtbar und gibt es kein sichtbarmachendes Element, dann ist es für mich Schwachsinn. Mir erschließt sich dann die Logik nicht.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das ist der Rangefinder, den ich haben möchte. :whistling:

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    Dann wäre obiges Gerät ja auch verboten.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • PS:
    Allerdings ... gibt es denn das Xero X1i Crossbow Scope schon bzw. überhaupt in Deutschland / Europa zu kaufen ???

    https://www.bowhuntingmag.com/editorial/garm…e-review/386013


    Hier steht beim Xero A1i Bow Sight dann noch (was ich momentan aber nicht so ganz einordnen kann):

    Welche Geräte sind mit der Funktion Laser Locate kompatibel?

    Die Laser Locate Funktion ist nur auf dem Xero A1i Bow Sight verfügbar. Diese Funktion ermöglicht die Verwendung eines kompatiblen GPS-Geräts, um genau zu wissen, wo sich das Ziel befand, als der Schuss oder die Entfernung aufgenommen wurde. Der Wegpunkt Ihres Abschusses oder Reichweite wird über eine ANT+ Verbindung an das kompatible Gerät gesendet. Dies wird Ihnen helfen, eine Vorstellung davon zu bekommen, wo Ihr Pfeil oder Ziel sein sollte, um Ihre Suche zu starten.

  • Habe mir das Teil nochmal gründlich angesehen. Für mich steht jetzt fest das es ein ganz normaler Rangefinder mit Befestigung für die 22mm Schiene ist. Anlass für meine Frage war die vermutlich mangelhafte Übersetzung. Siehe zweiter Absatz, letzter Satz. „Visible Laser on/off“. Wenn ich das so durchführe wird aber nur die kontinuierliche Messung aktiviert. Gekauft auf E-Bay als Crossbow-Rangefinder, gibt es aber genau so auch mit anderen Beschreibungen. In der Auktions-Beschreibung stand auch nix von sichtbarer Laser, nur im „Handbuch“.
    Die generelle Frage wäre jedoch, was ist wenn das Gerät kontinuierlich misst und ich den Laser irgendwie (Kamera/Brille etc.) als flackernden Punkt sichtbar mache. Ich vermute mal dass das so nicht im WaffG definiert ist und auf eine Auslegung vor Gericht ankommt?

  • Das BKA hat auch IR als Beleuchtung eingestuft.

    So ist es. Die Wellenlänge spielt keine Rolle in der Bewertung als Beleuchtung. Lediglich kurze Messimpulse sind zugelassen, weil diese keine Beleuchtung, bzw. Anleuchten sind. Darüber gibt es ein Feststellungsbescheid.

    Deswegen - das erwähnte ich oben bereits - sind Nachtsichtvorsätze zu ZF mit Infrarotaufhellern verboten, den sie beleuchten unsichtbar das Ziel, was dann mit Bildwandern sichtbar gemacht werden kann. Da sich das mit dem neuem Bundesjagdrecht aber ändern soll, soll zusätzlich eine Ausnahme für Jäger im WaffG definiert werden, ähnlich der schon geduldeten Nutzung der Nachtsichtvorsätze.
    Das nur am Rande, macht aber das aktuell gültige Verbot auch für unsichtbare Beleuchtungen deutlich.

  • Gekauft auf E-Bay als Crossbow-Rangefinder

    Aus dem Ausland geliefert oder aus dem deutschen Handel?
    Produziert das Teil einen kontinuierlichen Laserstrahl?

    Auf eBay ist eine Menge Zeugs zu finden, was hierzulande illegal ist. Insbesondere das Zeugs aus China. Man kann es sogar bestellen und die versenden das auch. Aber wehe der Zoll sortiert das aus.

    Generell gehe ich aber davon aus, dass Waffenteile aus dem offiziellem deutschen Handel auch im Grundsatz legal sind. Das natürlich unabhängig ihrer Erlaubnispflicht.

    Nachtrag: Ich habe das Teil auf eBay gefunden. Es scheint nur über China zu bestellen sein. Das alleine würde mir schon Kopfzerbrechen bereiten, weil es Vergleichbares in D offenbar nicht gibt.

  • Das würde ich mal stark bezweifeln.Zwar mögen die Messergebnisse sich in vergleichbaren Toleranzbereichen befinden und diese Geräte ausreichend genau sein, aber zum gesamten Gerät gehören noch eine Menge weiterer Eigenschaften, die ein erstklassiges Gerät ausmachen.
    Wie stabil ist die Messung bei Wiederholungen?
    Bei welchen Wetterbedingungen kann noch stabil gemessen werden, insbesondere Regen, Dunst und Nebel?
    Verträgt das Gerät Nässe, Fall und Stöße?
    Ist es sicher und einfach in der Handhabung?
    Was taugt die Optik?

    Ich hatte den Leica rund 2 Jahre in Betrieb, das China Produkt nun 1 Jahr.

    Die Optik ist minimal schlechter...aber auch nur bei Dämmerungen/schlechten Licht. Einem Leien fällt es nicht auf.

    Stoßfest ist das Teil allemal (ausversehen mehrmals getestet :) )

    Wiederholgenau sind beide Geräte zu 100%

    Nasse/Dunst verträgt es auch gut. Kein Unterschied zu Leica.

    Noch einfacher in der Handhabung geht es fast nicht...und sicher....bei 2×1.5V AA's mache ich mir nicht so viel gedanken. :)

    Allem in allem....ich würde jederzeit wieder das China Teil kaufen. Da haben sie echt was gut hinbekommen.

    Wer das Geld zur Verfügung hat und die Marke mag..nur zu. Für mich sind die Unterschiede aber viel zu marginal um über 300€ kosten zu dürfen.

    Ein Langzeittest wird es entscheiden :)

    veni vidi vici

  • Dann in der Kombination mit der Brille. Denn dann wird Er ja zum beleuchtenden Element.

    Die Definition eines "Zielscheinwerfers" ist im WaffG Anlage 1 nachzulesen:



    Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

  • Kommt alles über Holland. Der deutsche Zoll kriegt es gar nicht zu Gesicht. Schöne neue Brexit Welt.

    Das stimmt so nicht. Wenn ich Kleinigkeiten aus China bestelle, gehen die über die Postsammelstelle Frankfurt a.M.. Sie bekommen dort den bekannten grünen Aufkleber.
    M.W. geht jede Post aus dem Ausland über diese Stelle, zumindest die Luftfracht.

    Holland kann schon deswegen nicht sein, weil Holland bereits innerhalb der EU ist.

  • Alles nen bissel "zerquatscht". Bestimmt gut gemeint.... aber wenn zu viele Experten an einem Tisch sitzen :D

    Gibt es in DE auch von DDoptics. Nennt sich RF 800 Pro.

    Gruß bolz

    dort wo mein sofa ist , fühle ich mich wohl.