Ein Begriff, den ich in ihrem Text vermisse (wenn ich ihn nicht überlesen habe): Deliktrelevanz
Mit diesem sollte ein guter Ansatz vorhanden sein, einiges im Waffenrecht zu überprüfen.
Küchenmesser und KFz sind deliktrelevanter als Bajonett und Luftgewehr, für erstere gibt es aber aufbewahrungstechnisch keine Einschränkungen.
Ist erwähnt. Zwar nicht als Begriff aber argumentativ. Bei der Erwähnung von Art.3 GG.