Wer vor 1980 seinen Führerschein gemacht hat darf das auch immer noch. Die alte Klasse 1b (Kleinkrafträder bis 125ccm), heute als A1 bekannt, wurde da erst eingeführt. Vorher waren die 125er der Klasse 4 zugehörig, die dann aber mit Einführung von 1b im Jahre 1980 auf 50ccm und 50km/h begrenzt wurde. Die damalige Klasse 4 ist heute die Klasse M.
Das ist sogar noch zu ergänzen. Alte FS Inhaber können sogar nur mit praktischer Prüfung auf einem Motorrad auf Mopeds bis 48 PS aufrüsten.