Besuch von der Kripo

Es gibt 209 Antworten in diesem Thema, welches 33.799 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Februar 2017 um 06:21) ist von Beretta92Fs.

  • Wie wohl allgemein bekannt, dürften die Behörden wohl nun im Darknet richtig aktiv sein, wo offenbar richtig übles Zeugs verkauft wird.

    Ja, ich fand sehr bemerkenswert, wie schnell im Fall des Attentäters von München der Kauf der Pistole im Darknet komplett aufgeklärt war Innerhalb von zwei oder drei Tagen. So richtig "dark" scheint das Darknet nicht zu sein.

  • in beiden Fällen haben sich die Kunden ihre illegalen Waffen an ihre Anschrift liefern lassen. Das ist Ahnungslosigkeit, Risikobreitschaft oder Blödheit

    ich glaube, es trifft in dem hier vom TE beschriebenen Fall wohl eher zu :

    Mittlerweile ist das Thema "erlaubte Messer" meiner Meinung nach zu kompliziert für den Leien geworden.
    Woher soll der arme Käufer wissen, ob das Messer, daß Er im Onlinehandel einfach nur praktisch oder schön findet, verboten ist.

    Genau. Im aktuellen "Messer Magazin", in das ich zufällig gestern abend reingeschaut hab, sind bei den Leserbriefen wieder gleich zwei zum Thema Springmesser und Waffenrecht, "ab wann genau ist ein Springmesser illegal" oder "was ist mit halbautomatischen Öffnungshilfen", und da sprechen wir von Leuten, die im Thema Messer eigentl. drin sind, die sich seit Jahren hobbymäßig damit befassen, also selbst bei denen gibt es immer wieder mal Klärungsbedarf ...

    ein "Normalverbraucher" ist sich dessen, was er da bestellt, im Dickicht der Paragrafen und Verwaltungsvorschriften (WaffVwV : "Das Verbot für Springmesser nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 wird schon dann wirksam, wenn nur eines der aufgeführten Merkmale nicht erfüllt ist." etc.) doch gar nicht bewusst, wenn er es auf einer legalen Plattform wie bei egun angeboten findet ...

    (Bezüglich Öffnungshilfen übrigens : "Das BKA hat per Bescheid (Az: KT21/ZV 25-5164.01-Z-17) festgestellt, dass zu einem echten Springmesser ein Federmechanismus gehört, der per Sperrvorrichtung gelöst werden muss. Auch halbautomatische Assisted Opener mit Federunterstützung sind demnach keine Springmesser." Messer Magazin)

    Selbst Polizisten sind mit der Materie oft genug überfordert, und beschlagnahmen oder beanstanden irgendwas, was eigentlich völlig legal ist, so komplex ist das Thema ...

  • Hallo kai.
    Je nach Mechanismus gibt es weitere Komplikationen. Ob z.B. der Springmechanismus deaktivierbar oder verriegelbar ist, ...
    Auch "mit einer Hand zu öffnen" ist nicht ohne und kann dank vielfältiger Mechanismen nicht immer klar ausgelegt werden.

    Wobei ich sowiso nicht verstehe, warum ein mit einer Hand zu öffnendes Klappmesser anders sein soll, als ein nicht mit einer Hanz zu öffnendes. Ein potentieller Täter hat das Messer ohnehin schon vorher geöffnet.
    Das gleiche gilt für ein Springmesser. Die Tat ist das Zustechen und nicht das 27x raus und Reinspringen oder Klappen der Klinge.

    Mich würde daher sehr interessieren, wie die Verantwortlichen darauf gekommen sind?

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Auch "mit einer Hand zu öffnen" ist nicht ohne und kann dank vielfältiger Mechanismen nicht immer klar ausgelegt werden.

    "Einhändig feststellbarer Klinge" steht im Gesetzestext, nicht mit einer Hand zu öffnen.
    Eine einhändig feststellbare Klinge hat zum Beispiel jedes Variobloc Opinel, also Obacht geben wenn ihr mal wieder einen Franzosen ausführt.

  • "Einhändig feststellbarer Klinge" steht im Gesetzestext, nicht mit einer Hand zu öffnen.

    Richtig. Möglicherweise wollte man auch Cuttermesser erfassen. Zudem gibt es auch Messer, die sich aufschleudern lassen und dann einrasten.
    Das mit dem Opinel ist interessant.

  • Richtig. Möglicherweise wollte man auch Cuttermesser erfassen. Zudem gibt es auch Messer, die sich aufschleudern lassen und dann einrasten.Das mit dem Opinel ist interessant.

    Die Cutter könnten tatsächlich auch darunter fallen. Meinst du mit dem Aufschleudern sowas wie das BW Falschirmjägermesser (die sind wie OTF Springer verboten) oder sehr leichtgängige feststehende Klapper? (Die hat das BKA auch schonmal zu den Einhändern zugeordnet)
    Das mit dem Opinel ist den Erfindern des Gesetzes bestimmt nicht bewusst, aber es ist eindeutig mit einer Hand feststellbar.

  • Da bei einem Messer ja alles recht nahe beieinander liegt. Wie schafft man, eine Verriegelung herzustellen, die nicht mit nur einer Hand zu verriegeln ist?

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ihr Lieben.

    Viel interessanter scheint mir doch:
    Wo - Wie - und... wie systematisch werden unsere Internetkäufe überwacht?

    Ich erinnere mich noch gut an den Waffenladen in Lüttich/B. Schrotflinte kaufen und Tschüss. RTL hat es seinerzeit erfolgreich ausprobiert.

    Aber:
    Der Händler wollte damals den Ausweis sehen, angeblich weil der belgische Staat.... Die Käuferdaten übermittelte er dann an die deutsche Polizei und den Rest der Geschichte könnt Ihr euch ja vorstellen.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Soll ja Europäisch werden. Nur denke ich wird Opinel entweder zu einem Austritt von Frankreich führen oder zu einem Denkprozeß bei den Hirnlosen (Politikern)

  • "Einhändig feststellbarer Klinge" steht im Gesetzestext, nicht mit einer Hand zu öffnen.Eine einhändig feststellbare Klinge hat zum Beispiel jedes Variobloc Opinel, also Obacht geben wenn ihr mal wieder einen Franzosen ausführt.

    Mit "einhändig feststellbar" ist aber schon gemeint, dass man es aus dem zugeklappten Zustand mit einer Hand in den festgestellten Zustand bringen kann. Ich denke nicht, dass das bei einem Opinel geht, oder? Hab lange keins mehr in der Hand gehabt.

    EDIT: eben nachgesehen, nein, geht natürlich nicht. Also in Deutschland doch führbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (26. Januar 2017 um 20:13)

  • Das AK47 ist ein Messer? Ich dachte immer, das wäre eine Kalaschnikow? So leicht kann man das verwechseln...

    Dachte der Typ wahrscheinlich auch... hat dann bei der Polizei angerufen und sich über den Verkäufer beschwert, der ihm anstatt der gewünschten Kalaschnikow nur ein doofes Messer geschickt hat... der blöde Betrüger :D
    Kripo ahoi!

  • Mit "einhändig feststellbar" ist aber schon gemeint, dass man es aus dem zugeklappten Zustand mit einer Hand in den festgestellten Zustand bringen kann. Ich denke nicht, dass das bei einem Opinel geht, oder? Hab lange keins mehr in der Hand gehabt.
    EDIT: eben nachgesehen, nein, geht natürlich nicht. Also in Deutschland doch führbar.

    Du hast recht, gemeint sind die nicht, und einhändig zu öffnen lässt es sich nicht, aber bei einer wörtlichen Auslegung des Gesetzes fallen Opinel darunter.

    Soll ja Europäisch werden. Nur denke ich wird Opinel entweder zu einem Austritt von Frankreich führen oder zu einem Denkprozeß bei den Hirnlosen (Politikern)

    Opinel dürfen in Frankreich nicht ohne triftigen Grund geführt werden.

  • Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Herkunftsland Frankreich ist es verboten, Klappmesser, deren Klinge einen Mechanismus zur Verriegelung besitzt, in der Öffentlichkeit zu tragen, ganz unabhängig von Klingenlänge und Bauart; unter dieses Verbot fällt somit auch das Opinel.[1]
    In Großbritannien dürfen die Messer zwar vertrieben werden, das Mitführen in der Öffentlichkeit von „lock knives“ (Messern mit verriegelbarer Klinge), feststehenden Messern oder Klappmessern mit einer Klingenlänge von mehr als drei Zoll (76 mm) ist aber grundsätzlich untersagt, es sei denn ein „guter Grund“ („legal reason“) erklärt das Mitführen des Messers.[2] Davon betroffen sind alle Opinels ab n°7 und größer.
    Nach § 42a WaffG dürfen in Deutschland Opinels auch in der Öffentlichkeit getragen werden, da sie nur mit zwei Händen aufzuklappen sind. Eine Beschränkung der Klingenlänge bei beidhändig zu öffnenden Messern gibt es außerdem nicht. (vgl. auch Taschenmesser#Rechtliche Situation in Deutschland).

  • ...würde ich eigentlich gerne ein "richtiges" Messer im Werkzeugkasten dabei haben, so wie ein Böker Taschenmesser um die 20 Euro. Davon habe ich aber nach der heutigen Rechtslage abgesehen, so lächerlich wie das klingen mag. Auch wenn ich in diesem Fall eindeutig zu den Berufsgruppen gehöre die genau so etwas sogar führen dürften....

    Mit der Kombination Messer im Werkzeugkasten führst du das Messer nicht, du transportierst es.

    Zur Sicherheit für unterwegs noch ein "Schlösschen" dran und der sofortige Zugriff ist nicht mehr gegeben.

    Gruß
    Roland