Problem mit egun - Kauf: Wie Nichtfunktion nachweisen?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.365 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Dezember 2016 um 23:41) ist von the_playstation.

  • Hallo, vor kurzem habe ich mich bei egun angemeldet und bereits bei einem meiner ersten Käufe ein ziemliches Problem:
    Ich habe ein Feinwerkbau 300S ersteigert (Auktion Nr. 6186132).
    Mir war bewusst, dass einige Teile an dem Gewehr fehlen, aber da der Verkäufer geschrieben hatte „Dichtungen sind OK! Das Gewehr hält den Druck“ ging ich davon aus, dass es zumindest schießt.
    Schon bei meinem ersten Schuß blieb jedoch der Diabolo im Lauf stecken und beim entfernen kamen auch noch einige orangene Klumpen, die wahrscheinlich von der Dichtung stammen, mit heraus.
    Als ich dies sachlich dem Verkäufer mitteilte wurde dieser gleich pampig, meinte das das Gewehr bei ihm funktioniert hätte und ich ihn nicht mit weiteren Mails belästigen solle.
    Ich hatte daraufhin mit ihm telefoniert und kam auch so keinen Schritt weiter, er beharrte darauf, dass es funktioniert hätte und wenn es jetzt nicht mehr gehe hätte ich es vermutlich kaputt gemacht.
    Daraufhin habe ich ihm per Einschreiben eine Frist zur Nachbesserung gesetzt.
    Geholfen hat das nichts, er schrieb mir zurück dass ich wahrscheinlich nur den Preis drücken wolle und das Gewehr wahrscheinlich einwandfrei funktioniere.
    Es bleibt mir also nichts übrig, als nach Ablauf der Frist den Rechtsweg zu beschreiten.
    Aber wie soll ich nachweisen, dass das Gewehr nicht funktioniert? Reicht es, wenn ich es in einem Waffengeschäft testen lasse oder muss ich einen Gutachter einschalten, was vermutlich einiges kosten würde?
    Unklar ist zudem, ob der Verkäufer privat oder gewerbsmäßig handelt. Er tritt als privat auf, die bei egun hinterlegte Adresse und seine E-Mail Adresse beziehen sich aber auf ein Einzelunternehmen (Handel mit Bogensport - Zubehör).

  • Hallo,

    Du hast das Teil recht günstig geschossen.
    Ist eine Vereinswaffe, hat wohl schon einiges durch.
    Drunter steht: "Verkaufe als gebrauchter Artikel, keine Gewährleistung, keine Garantie, keine Rücknahme!"

    Wie willst Du beweisen, dass das Ding beim Verkäufer nicht funktioniert hat?
    Mach Dir doch keinen Stress und mache das Ding wieder hübsch.
    Etwas Kosmetik und ein paar Dichtungen, sind bei einer Vereinswaffe
    immer zu erwarten.
    Richte das Teil her und hab' Spass dran. Kommt dich alles günstiger, als ein
    Rechtsstreit (mit unklarem Ausgang) und rüttelt nicht so an Deinen Nerven.

    Egun-Käufe sind nicht immer eine Garantie für beste Ware.

    liebe Grüsse ... Patrick

  • Ich würde auch sagen: Ärger runterschlucken, anschauen, in Stand setzen und die nächsten 10- 15 Jahre Spaß haben. Der Preis ist gut, die Verschleißteile kosten nicht wirklich viel und es gibt hier Super Anleitungen.

    Die gelben Krümel sagen mir aus eigener Erfahrung, das vermutlich noch nie was gemacht wurde, zumindest Innen nicht. Ist mir auch schon passiert, eben hat sie noch geschossen, dann kamen die Krümel.

    Für mich liest sich die Beschreibung wie von jemandem mit wenig Ahnung geschrieben. "Hält den Druck" gibt es beim Vorkomprimierer oder Preßlüfter. Und die nicht vorhandene Schaftbacke ist eine Schaftkappe.
    Allerdings hat der Typ auch eine sehr gute Beschreibung eines anderen 300S: id=6123869

  • Hängt jetzt ein wenig von dir und deiner Rechtschutzversicherung ab.
    Verdog hat natürlich nicht ganz unrecht - guter Preis, etwas Investition und fertig ist die Laube.
    Andererseits lässt die sehr ausführliche Beschreibung des anderen Artikels auf fundiertes
    Fachwissen schliessen und den Verdacht aufkommen, dass er bei dir etwas verschwiegen hat.
    Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass er auf seine Einschüchterung setzt.
    Zwei rote Karten hat er bei eGun auch schon. Ich würde ihn ärgern . . . 8)

  • Für 121 Euro kann man nichts sagen. Setzt das Teil in Gang und hab Spaß damit. Ich würde da keinen Großen aufriss machen.

    Gib ihm einfach ne Schlechte Bewertung und damit hat es sich. Die Ersatzteile sind nunmal auch nicht so Teuer und mit der 300s kann man viel Spaß haben.

    Vor allem aber schont das einfach deine Nerven und erspart jede menge gezerch.

    Mfg Torsten

  • Also bei 121€ erwartest du bitte was? Also Träume gibts ;) Am besten frisch vom Werk überhohlt, neu brüniert und Co.

    Bei dem Preis kann ich dir genau sagen was Phase ist.

    1. Wie schon erwähnt wirds ne Vereinswaffe sein
    2. Die Mail Adresse ist schei* egal wenn dranne steht Privat dann isses Privat!
    3. Bei dem Preis bestellt man in Gotha gleich nen großes Feder / Puffer Set
    4. Man macht das Ding frisch oder lässt es machen!
    5. Wenn das alles durch ist hat man locker 10 bis XXX Jahre Spaß damit

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Du kannst dir nochsoviele Anwälte nehmen wie du lustig bist. Privatverkauf, keine Gewährleistung etc... Keine Chance!
    Ich kann mich den Vorrednern (EGP ausgenommen) nur anschließen.
    Gutes Gewehr günstig bekommen. Instandsetzen und gut ist.
    Alternativ setzt du es mit dem Vermerk Dichtung defekt wieder bei egun rein. Deine Kohle kriegst du ziemlich sicher wieder.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Nimm's sportlich, so wie ich. :pinch:

    Gestern habe ich ein Expomatic bekommen. Etwas schußschwach, mit Holzschaft (!)

    Bekommen hab' ich eine Leiche.
    Magazin fehlt, Magazinhalter abgebrochen.
    Kimme abgebrochen, Verstellung und Kimmenblatt fehlt.
    Der 'Holzschaft' besteht aus zwei grob zugesägten Baumarkt-
    Latten, die mittels Schrankverbindern befestigt sind. :rolleyes:

    Ist schon zerlegt und dient als Teilelager. Gibt eh fast nix mehr
    für die Prügel.

    Eine weitere Kerbe auf dem Erfahrungs-Brettchen.

    Da hast Du das vergleichsweise gut erwischt, mit Deinem FWB.

    liebe Grüsse ... Patrick

  • Du kannst dir nochsoviele Anwälte nehmen wie du lustig bist. Privatverkauf, keine Gewährleistung etc... Keine Chance!
    Ich kann mich den Vorrednern (EGP ausgenommen) nur anschließen.
    Gutes Gewehr günstig bekommen. Instandsetzen und gut ist.
    Alternativ setzt du es mit dem Vermerk Dichtung defekt wieder bei egun rein. Deine Kohle kriegst du ziemlich sicher wieder.


    Naja wenn jemand in die Beschreibung schreibt, dass das Teil funktioniert gibt er eine Gewährleistung auf die Funktion. Dann kann er sie nicht ausschließen.
    Anders wäre es bei einer Beschreibung wie: "Verkaufe FWB 300. Keine Gewährleistung" Dann kauft man wirklich die Katze im Sack. Leider hält sich der Glauben hartnäckig dass man sich mit dieser "EU Klausel" von allem frei kaufen kann. Das ist aber schwachsinnig. Wenn ich einem Gegenstand Eigenschaften zusichere muss ich diese auch gewährleisten.

    Zum konkrete Fall hier: Drück dem Kerl ein Negativ rein und mach dich nicht weiter verrückt.

  • ...und beim entfernen kamen auch noch einige orangene Klumpen, die wahrscheinlich von der Dichtung stammen, mit heraus....


    Klarer Fall von sehr alter vergammelter Dichtung. Die orangenen Dichtungen gab es im letzten Jahrtausend mal. Austauschen und gut ist's.
    Seltenheit: meine 150er hat noch eine Oragene drin und funktioniert damit einwandfrei.

    Gruß
    Roland


  • ... Er tritt als privat auf, die bei egun hinterlegte Adresse und seine E-Mail Adresse beziehen sich aber auf ein Einzelunternehmen (Handel mit Bogensport - Zubehör)...

    Eine beliebte Methode zwielichter Händler um eventuellen Gewährleistungsansprüchen zu entgehen. Hier hat er nur einen Fehler gemacht: wenn die bei egun hinterlegte Adresse und sein E-Mail Account auf sein Einzelunternehmen lauten handelt er immer als Händler, egal, ob er jetzt seine Anschrift oder den Account privat nutzen möchte oder auch nicht, denn er tritt damit öffentlich bei Egun in Erscheinung.(bemühe hierzu Justizliteratur und einschlägige Urteile) Aus der Nummer mit der Gewährleistung und Rückgaberecht kommt er definitiv nicht raus. Die Frage ist nur, ob sich Streit bei so einem geringen Wert wirklich lohnt. Kaufmännisch wär´s Unsinn. Ich persönlich würde mich über den Vogel weder ärgern noch aufregen weil ich bei solchen Geschäften auch immer einen Reinfall mit einkalkulieren muß. Wäre ich an deiner Stelle würde ichs wie EGP halten, ich würd ihn ärgern. Was aber weniger dem versenkten Geld oder einem gekränkten Käufer Ego geschuldet wäre(über sowas kann ich nur lachen) als vielmehr der Tatsache, dass ich solche Vögel, die gleich bei der ersten Frage pampige Antworten geben, gerne auf ihre Leidensfähigkeit teste. Und ich weiß aus Erfahrung: irgendwann gibt er auf... :D

  • Ich gehe davon aus, dass das Gewehr beim Verkäufer noch einwandfrei funktioniert hat und er daher im guten Glauben gehandelt hat. Es ist doch allgemein bekannt, dass die alten, weißen Dichtungen, wenn sie mal einige Zeit ungeschossen gestanden haben, nach 4-5 Schuss plötzlich zerbröseln. Beim Versenden war also noch alles in Ordnung, erst der Käufer hat dann mit seinen Testschüssen den Puffer endgültig zerbröselt. Das ist ein altbekanntes Problem und darüber sollte der Käufer schon vorher bescheid wissen, bevor er auf solch ein antikes Vereins-Gewehr ein Gebot abgibt. Ein neuer Puffer muss da immer eingeplant sein.

    Auch wenn es der Threadstarter nicht gerne hört, bin ich der Meinung, dass man den Verkäufer nicht dafür verantwortlich machen sollte, wenn der Käufer das Teil kaputt macht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Danke schon mal für die Antworten, aber ich bin noch nicht überzeugt, dass auf sich beruhen zu lassen.
    Zum einen ist, was ich aber bereits vorher wusste, noch nicht unwesentlich Arbeit und Geld zum restaurieren in das Gewehr zu stecken, bedingt durch einige Fehlteile. Grob überschlagen komme ich auf 70,- € Materialkosten (ohne Dichtungen).
    Was mich aber am meisten aufregt ist das Verhalten des Verkäufers, das statt sich wenigstens zu entschuldigen, wild mit allen möglichen Anschuldigungen um sich wirft, z.B. ich hätte die Dichtungen mit Lösungsmittel beschädigt?!?
    Ich werde mich auf jeden Fall mal in die Vertragsbedingungen meiner Rechtsschutzversicherung einlesen.
    Aber mal zurück zu meiner ursprünglichen Frage: Wie könnte ich dem Verkäufer die Nichtfunktion nachweisen?

  • 1. Hast du eine Selbstbeteiligung bei der RS-Versicherung -> dann vergiss es
    2. Du hast doch bestimmt Zeugen die beim Auspacken und den ersten Schüssen dabei waren . . . 8)

  • moin . ich geh bei alten gewehren grundsätzlich davon aus , das man dran basteln muß, aber dann ist man eh auf der sicheren seite anschliessend. für die 300 gibts ja wenigstens noch alles , ist ja reines teilewechseln nur.
    bei meinen antiken hab ich immer nen dicken ledergürtel, der zu kolbendichtungen verarbeitet wird.
    also teile tauschen und freuen, hass und ärger ist das nicht wert.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Also ich habe mir mal die Fotos angeschaut und das Ding sieht aus als wenn es die letzten 25 Jahre in einem Schrank gestanden hat. Wenn man so ein altes Arbeitsgerät kauft kann man nicht erwarten dass man immer ein superschnäppchen macht und es noch mal viele Jahre hält. Du solltest jetzt den Verschleiss in Kauf nehmen und das Ding wieder auf Vordermann bringen.

    Bischen Realismus gehört schon dazu. Das ist doch etwa so als wenn du einen 1985er Golf II mit 200TKM kaufst und wenn dir nach 50 Kilometern der Keilriemen wegfliegt, vermutest du gleich dass man dich bewusst übers Ohr gehauen hat.

    Wenn ich der Typ wäre würde ich das Ding zwar wahrscheinlich wieder zurück nehmen damit ich meine Ruhe hab. Aber wenn er wirklich nur rumpampt schreib ihm eine schlechte Bewertung "Verschweigt Mangel, sollte angeblich absolut schussfähig sein, aber schon beim 1. Schuss kaputt." und reparier das Ding ..

  • hass und ärger ist das nicht wert.

    Deswegen ja meine geschriebenen Einschränkungen.
    Andererseits ist es für mich persönlich unbefriedigend,
    wenn solche "Kleinganoven" mit ihren Frechheiten durchkommen.
    Ich habe noch einen alten RS-Vertrag und eine hervorragende Kanzlei im Rücken -
    die Erfolgsquote ist sehr zufriedenstellend - man muss nur wollen . . . 8)

  • Moin.
    Der Dochtor Verodog hat Recht Sportlich die Sache betrachten,der Komplete Rep-Satz
    kostet im Gotha um die 70Euro,dafür ist das FWB 300 frisch überholt.

  • Aber mal zurück zu meiner ursprünglichen Frage: Wie könnte ich dem Verkäufer die Nichtfunktion nachweisen?

    Wozu denn? Hier greifen Gewährleistungs- und Widerrufrecht. Du kannst Nachbesserung verlangen oder die Plempe zurück geben. Wenn er sich weigert schreibst du ihm ein ganz freundliches Schreiben woran er bei dir ist mit einer Fristsetzung, z.B. bis zum 10.01.2017 und dem Hinweis, dass du nach womöglich fruchtlosem Ablauf der Frist ohne weitere Ankündigung die Sache deinem Anwalt zur Durchsetzung deiner Rechte übergeben wirst. Selbstverständlich erwähnst du wie beiläufig deine Rechtsschutzversicherung und dass mit der Beauftragung deines Anwaltes weitere, eigentlich vermeidbare Kosten auf den Verkäufer zukommen. Von eventuellen Gerichts- und Sachverständigenkosten mal ganz zu schweigen geht sowas, solltest du ihn nach Rücksprache mit deinem Anwalt wissen lassen, je nach Aufwand und Dauer auch mal ganz schnell in den vierstelligen Bereich. In deinen Formulierungen sei freundlich, verbindlich und konkret. Das Schreiben natürlich als Einwurfeinschreiben senden. 90% der Kombattanten knicken spätestens dann ein. Die restlichen 10% sind Betrüger, Assis und Mittellose denen sowieso alles egal sein kann, da hast du dann Pech gehabt...