Hallo!
Ist es erlaubt, bei der Baikal Makarov CO2-Pistole ein Schalldämpfergewinde selbst in den Lauf zu drehen?
Würde mir gerne einen kleinen F-Schalldämpfer kaufen, welcher der Pistole ein nettes Aussehen verleiht.
Grüße
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Hallo!
Ist es erlaubt, bei der Baikal Makarov CO2-Pistole ein Schalldämpfergewinde selbst in den Lauf zu drehen?
Würde mir gerne einen kleinen F-Schalldämpfer kaufen, welcher der Pistole ein nettes Aussehen verleiht.
Grüße
Naja F Schalli ist nicht das Problem, aber da gibts einiges zu beachten das man weiterhin noch zielen kann.
Wenn du aus Deutschland kommst, darfst du den Lauf einer Waffe nur als Büma oder als anderstweitig berechtigte Person bearbeiten.
Oder anderst ausgedrückt, Du darfst dir selber kein Gewinde in den Lauf schneiden.
Ok.
Mal ne dumme Frage:
Könnte ich das im Ausland machen und den Lauf wieder zurück mitnehmen?
In Bosnien interessiert sich dafür kei Sau. Oder muss man dann hier in DE nachweisen, wer das Gewinde reingebohrt hat (Quittung usw...)?
Noch eine weitere Frage:
Dürfte ich dann ein Gewinde in meine HW45 schneiden?
Das wäre ja nicht mehr der Lauf, sondern das Oberteil.
wenn das kein zertifizierter deutscher büma macht, verliert die waffe offiziell ihr F.
dann darfste die auch nicht mehr nach .de einführen
Ok. Dann wars das mit meinem Vorhaben.
Noch was:
Darf man die Waffe, samt Lauf, "entbrünieren"? Also komplett Polieren?
Ja, darf man.
Ok. Dann wars das mit meinem Vorhaben
Du darfst das Gewinde halt nicht selber schneiden. Aber wenn du meinst du brauchst das Gewinde kannst du es doch von einen Büma machen lassen.
Fragen was sowas kostet, kostet ja nichts
Polieren darfst du an so einem Teil soviel du willst, nur bestimmte Beschriftungen dürfen dabei natürlich nicht entfernt werden. Der der Lupi das oder bei einem Gaser das .
Die Kaliber Angabe muss wohl auch erhalten bleiben.
In Bosnien interessiert sich dafür kei Sau.
Das ist Lustig. Auch wenn es (dort) "keine Sau" interessiert, bliebt es eine Veränderung waffenwesentlicher Teile.
Oder muss man dann hier in DE nachweisen, wer das Gewinde reingebohrt hat
Indirekt schon. Denn immer dann wenn waffenwesentliche Teile spanabhebend verändert werden, müsste die komplette Waffe neu zur Beschussprüfung. Allerdings gibt es für Druckluftwaffen keine Beschussprüfung. Aber damit sichergestellt ist, dass die Waffe nicht unzulässig oder in gefährlicherweise abgeändert worden ist, müssen Änderungen von einer anerkannten Fachkraft durchgeführt werden. Das ist z.B. ein Büchsenmacher. Denn der kann abschätzen, ob diese Änderung zulässig ist oder nicht.
Übrigens - man kann sich auch nicht damit ausreden, dass die Waffe bzw. einige Serien ab Werk mit einem SD-Gewinde versehen sind. Das ist leicht nachzuprüfen und die genannte Waffe gehört mit Sicherheit nicht dazu.
Eigenmächtiges Schneiden ist auch nicht trivial, denn erstens haben die meisten Dämpfer für die kleinen Kaliber das Gewinde 1/2x20 UNF und zweitens verfügt der Hobbybastler kaum über Werkzeug für dieses doch recht spezielles Gewinde im Zollmaß. Drittens lohnt ein Kauf dieses Werkzeuges kaum, denn dann kann man die Waffe auch von einem Büma bearbeiten lassen.
Wenn ich die Waffe recht in Erinnerung habe, dürfte das so einfach auch nicht gehen. Das muss man adaptieren.
Da gibts doch was von Ratiofarm, äh ich meine Schneider.
Die Steckadapter muss man wahrscheinlich erst passig machen, aber besser als den Lauf zu vergnaddeln.
Könnte ich das im Ausland machen und den Lauf wieder zurück mitnehmen?
Ja, das geht. Ich würde aber die ganze Waffe mitnehmen weil
die Zweckbestimmung eines einzelnen Laufs u.U. beim Zoll zu
Missverständnissen führt. Ein Ausdruck dieser Seite hilft auch.
Am besten den Abschnitt "Erlaubnisfreies Verbringen" markieren.
Man darf zwar in D einen Lauf nicht bearbeiten, aber einen
Bearbeiteten besitzen. Eine Nachweispflicht für die Bearbeitung
gibt es nicht, eine Beschußpflicht wie bei Feuerwaffen auch nicht.
Eine geäffte Waffe darf auch erlaubnisfrei verbracht werden.
Und das F wird auch nicht ungültig solange die Energie nicht 7,5J
übersteigt.
Dürfte ich dann ein Gewinde in meine HW45 schneiden?
Das wäre ja nicht mehr der Lauf, sondern das Oberteil.
Wenn es nur ein Gehäuseteil ist: Ja.
Mal 'ne dumme Frage:
Ist der Teil einer CO2 Waffe, in dem man ein Gewinde für einen Schalldämpfer schneidet, tatsächlich der "Lauf" im Sinne des WaffG ? Meist ist der Lauf bei diesen Waffen doch ein Messingrohr mit einem durch das Kaliber gegebenen recht geringen Durchmesser, das in eine Art "Aussenlauf" eingebaut ist, und nur dieser hat an der Mündung einen ausreichenden Durchmesser, um einen Schalldämfper zu montieren.Am eigentliche "Lauf" würde ja keine Modifkation vorgenommen.
HardyS: Das hab ich mir auch grad gedacht. Aber wahrscheinlich wird das Messingröhrchen nur als einzelnes Teil des Gesamt-Laufes angesehen. In diese "Fake-Mündung" lässt sich aber, nach Anpassung, ein Adapter stecken. Das halte ich für die bessere Lösung.
Der Lauf ist der Teil durch den das Geschoß getrieben wird.
Andere Teile sind ggvs. nur Verkleidung. Aber ACHTUNG!
Das Griffstück ist bei Kurzwaffen auch ein wesentliches Teil
das NICHT bearbeitet werden darf!
Das Griffstück ist bei Kurzwaffen auch ein wesentliches Teil
das NICHT bearbeitet werden darf!
Bezieht sich das auch auf Griffschalen und der gleichen?
Nein, weder Griffschalen noch Laufmäntel.
Und ich nehme mal an, dass es dabei keine Rolle spielt, ob WBK oder .
Die neue Baikal Makarov MP654K-H - 2013
Darf ich sie dann am Griff nicht so pollieren?
Ist ja voll der Schwachsinn an Gesetzten.
So arrogant usw...
Und dann lässt man jeden Flüchtling ohne Papiere rein...
...mehr braucht man nicht zu sagen.
Natürlich darfst du sie polieren, das ist ja keine technische Veränderung. Du musst eben nur aufpassen dass nichts von der Beschriftung verloren geht.
Und was die Griffschalen angeht, wenn ich an einer CO2-Knifte die Plaste-Schalen durch ein paar hübschere aus Holz tausche, ich glaube das interessiert niemanden.
Mit Bearbeitung ist nicht polieren, gravieren oder ähnliche
Verschönerungen gemeint sondern spanabhebende oder
vergleichbare Bearbeitung.
Im Grunde zielt die Vorschrift auf scharfe Waffen, es gibt
halt keine Ausnahme für Luftpumpen, daher gilt es für Die
auch.