Benötige ich den eine Genehmigung um ein Luftgewehr zu verkaufen?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 5.872 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Dezember 2013 um 20:45) ist von Pupsnase.

  • 23.12.2013 | 14:07 UhrPOL-GOE: (957/2013) Nach Hinweis von Flohmarktbesucher - Polizei Hann. Münden beschlagnahmt mehrere Luftgewehre und Hieb- und Stoßwaffen

    Göttingen (ots) - Hann. Münden Sonntag, 22. Dezember 2013, gegen 11.30 Uhr
    HANN. MÜNDEN (jk) - Nach dem Hinweis eines Flohmarktbesuchers haben Beamte der Polizei Hann. Münden am Sonntagvormittag (22.12.13) gegen 11.30 Uhr am Stand eines 29 Jahre alten Mannes aus dem Landkreis Schaumburg vier Luftgewehre und drei beidseitig geschliffene Hieb- und Stoßwaffen beschlagnahmt (Foto).
    Gegenüber den Beamten konnte sich der Mann auf Vorhalt weder ausweisen noch entsprechende Erlaubnisse vorlegen. Ersten Ermittlungen zufolge ist er vermutlich nicht im Besitz der notwendigen waffenrechtlichen Lizenzen.
    Die Polizei Hann. Münden hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Eine waffenrechtliche Begutachtung der beschlagnahmten Gegenstände soll im Januar erfolgen.
    Die Ermittlungen dauern an.

  • Sehts doch positiv , solange die Polizei genug Zeit hat um sich mit Luftgewehren zu beschäftigen , scheint es ja unserem Land echt gut zu gehen :^) und nein für Luftgewehre mit F-Stempel und unter 7,5 J braucht man keine Erlaubnis. Vielleicht hatte der Mann die Gewehre offen rumstehen und nicht gegen unbefugten Zugriff gesichert , dann würde es sich tatsächlich um ein Verstoß gegen das Waffengesetz handeln.

  • Auf Flohmärkten ist das Verkaufen von Waffen i.d.R. nicht erlaubt.
    Von daher ist die Aktion ok.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Mhh , das kenne ich von unseren Flohmärkten anders. Naja , ist wohl dann regional bedingt unterschiedlich.

  • ist wohl dann regional bedingt unterschiedlich.


    Kann ich mir nicht vorstellen .Antik Händler mit Feinen Anzügen sind auf den selben Markt und verkaufen ohne ärger (Säbel Schwerter und Vorderlader)
    Also in meinen Augen reine Wilkür oder unwissenheit der Polizei.

    Übrigens: Suchen und Lesen bildet! 90% der Fragen könnt Ihr selber einfachst beantworten, wenn man des Lesens mächtig ist.

  • @ Martinus:

    der Beschuldigte war > 18 J. alt, durfte somit die Waffen frei besitzen. Aber: auf Maerkten ist das Anbieten von Waffen verboten.

    Gruss
    pak9

    Nachtrag: das ist gem. WaffG bundeseinheitlich gleich. Mag sein, dass regionale Behoerden das manchmal etwas lockerer sehen.

  • Wie schon erwähnt geht es hier nicht um das Alter der Kunden oder die Art der Waffen. Generell gilt nach § 35 WaffG :

    Zitat

    (3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:
    1. im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung,
    2. auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,
    3. auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist.
    Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

    Diese Ausnahmen werden aber schon seit Jahren kaum noch gewährt, und sicher nicht für Flohmärkte - selbst organisierte Waffenbörsen mit Ein- und Ausgangskontrolle kriegen kaum noch Genehmigungen.

    Und auch wenn es hier und da auf Flohmärkten Waffen und Messer gibt: es ist kein Kavaliersdelikt und trifft Verkäufer wie Käufer:
    § 35, Absatz 3 WaffG:

    Zitat

    § 52 Strafvorschriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
    (...)
    3. entgegen § 35 Abs. 3 Satz 1 eine Schusswaffe, Munition oder eine Hieb- oder Stoßwaffe im Reisegewerbe oder auf einer dort genannten Veranstaltung vertreibt oder anderen überlässt

    Das Verkaufsverbot auf Flohmärkten etc. ist nicht neu, es wurde bereits in den 1930er Jahren(!) eingeführt als sogenannter "Zigeunerparagraph" (natürlich nicht offiziell so genannt). Die Nazis wollten verhindern, dass diese Leute auf ihren Reisen Messer oder gar Waffen verkaufen konnten, was ein Teil des Lebensunterhalts war. So blieb halt nur das Messer- und Scherenschleifen übrig. Dass die Bundesrepublik diesen Nazi-Paragraph einfach 1976 mit ins Waffengesetz aufgenommen hat, gehört sicher zu den unrühmlicheren Geschichten.

    Von den vier Luftgewehren war die Staatssicherheit bestimmt nicht gefährdet, aber es ging da um Waffen an sich (und vielleicht hat ihn sogar ein Standnachbar angeschwärzt).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hi,
    nach den intimen Kenntnissen ( Alter, Landkreis mit Wohnung, sogar Fotos der Waffen ), die Du von den Vorkommnissen hast, kann es sein, dass Du selber der Betroffene warst.....???

    Frohe Weihnachten
    Finnmaster :wickie:

  • Zum Besitz braucht man, wie gesagt, keine Erlaubnis. Die Regelungen für den Verkauf auf Flohmärkten hat Ulrich treffend zitiert.

    Machen wir mal ein weihnachtliches Ratespiel: Welche Waffen seht Ihr auf den Fotos? Hersteller, Modell, Herstellungszeitraum, Neupreis und aktueller Gebrauchtpreis?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)


  • OMG , weil der Type ein paar von Opas alten LG's verkaufen wollte , wird man ihn dafür einbuchten ?? 8| Sowas wird doch sicherlich zur Bewährung ausgesetzt oder ? Weil im Verhältnis steht die Strafe ganz sicher nicht.

  • Meines Wissens nach ist das Anbieten von Waffen auf Märkten gemerell verboten, was vor Ort auch mehr oder weniger streng durchgesetzt wird.
    Mit dem genauen Abschnitt im WaffG. Kann ich aber leider gerade nicht dienen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Meines Wissens nach ist das Anbieten von Waffen auf Märkten gemerell verboten, was vor Ort auch mehr oder weniger streng durchgesetzt wird.
    Mit dem genauen Abschnitt im WaffG. Kann ich aber leider gerade nicht dienen.

    Echt? Vielleicht liest Du mal erst den Thread durch, dann würdest Du eventuell bemerken das dein Beitrag flüssiger als Wasser war. 8)

    Gruß Udo

    PS: Meiner wahrscheinlich auch, aber meine Finger waren einfach zu schnell.

  • Sorry, musste kurz zwischendurch weg.
    Hab dann einfach fertiggeschrieben und abgesendet.
    Feiertagsbedingt war da aber zwischenzeitlich schon einiges los im Beitrag.


    Frohe Weihmnachten.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zitat von </p><p><br></p><p>[b

    Machen wir mal ein weihnachtliches Ratespiel:[/b] Welche Waffen seht Ihr auf den Fotos? Hersteller, Modell, Herstellungszeitraum, Neupreis und aktueller Gebrauchtpreis?

    vo links...Haenel 312 VK ca. 160-200€, Walther LG??,Feinwerkbau,und das kleine eventuell nen Falke?

    Haenel, what else?

  • Ob in solchen Fällen überhaupt Anklage erhoben wird, entscheidet ja die Staatsanwaltschaft. Oft wird so ein Verfahren auch mit Geldstrafe oder so eingestellt - allerdings wäre es blöd, wenn der Ertappte eine WBK hatte für andere Waffen. Vergehen gegen das WaffG kosten meist die Zuverlässigkeit und damit die WBK.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ich kenne jemanden persönlich, der vor über 15 Jahren auf einem Flohmarkt mal ein paar Messer (!!!) verkaufen wollte.

    Anlässlich eines anonymen Anrufs bei der Polizei wurde ihm dann ebenfalls der Prozess gemacht. Auch mit der Begründung, daß auf Flohmärkten keine Waffen (und scheinbar auch keine Messer) verkauft werden dürfen.

    Das Verfahren wurde damals gegen 500 Mark eingestellt, da es sein erstes Vergehen war.

    Da ich immer wieder mal alte Bajonette auf den Tischen sehe, gehe ich davon aus, daß solange niemand was dagegen hat, wie sich keiner dran stört.

    Deshalb vermute ich auch, daß entweder Neid im Spiel war, oder ein paar Grüne dort ihren Stand mit selbstgehäkelten Topflappen hatten und die Anwesenheit von bösen Luftgewehren nicht ertragen konnten.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Auf Flohmärkten ist das Verkaufen von Waffen i.d.R. nicht erlaubt.
    Von daher ist die Aktion ok.
    Joachim

    Hallo Pupsnase!

    Du meinst wohl, aufgrund der deutschen Gesetze war Handlung der Polizei gerechtfertigt. Ob diese Art der Bevormundung rechtschaffender Bürger in einer freiheitlichen Demokratie o.k. ist wage ich zu bezweifeln!

    Gruss

    Alteisen

  • Hallo

    denke mal in diesem Fall hätte eine mündliche Verwarnung und aufklärung der tatsächlichen rechtlichen Lage auch ausgereicht. Aber wer weiss, vielleicht ist die Terrorgefahr damit gebannt worden, wenn ich die ganzen muslimischen Terroristen immer mit ihren Luftgewehren in die Luft ballernd rumlaufen sehe......
    Ganz ehrlich, ich als Sportschütze mit Sachkunde usw hätte es auch nicht gleich gewusst das man seine Privatwaffen so nicht verkaufen darf. Wäre höchstens noch alleine auf die Idee gekommen das die Marktordnung was dagegen hat, siehe Ebay usw. Das es im Waffgesetz via Zigeunerparagraph sogar verankert ist, isst mir soooo noch nicht aufgefallen. Man kann ja nicht alles wissen ;^) Vorallem das es gleich ein Artikel in der Zeitung wert ist. Vor ein paar Wochen war in unserem ördlichen Schmierenblatt auch ein netter Artikel. Dort wurde in unserer Kreisstadt eine private Canabisverkaufsstelle ausgehoben, ok dagegen habe zumindest ich nichts. Allerdings war es der Reporterin wert mit Bild zu erwähnen das eine ganz böse SSW gefunden wurde, eine P22. Da der Besitzer Volljährig war und ich etwas langeweile hatte, habe ich eine Mail zur Redaktion geschrieben um zu fragen welche relevanz das mit der SSW doch aufsich habe und ob keine Küchenmesser zur erwähnung gefunden wurden. Bis heute keine Antwort.....

    M