Schreckschuss führen

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 9.067 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2012 um 22:47) ist von max_aux.

  • Servus habe jetzt den kleinen Waffenschein. Da ich noch mit der Rechtslage unerfahren bin hätte ich mal paar fragen und währe Nett wenn die mir einer beantworten könnte.

    1.) Darf ich ins Kaffee,oder in eine shishabar mit meiner Schreckschuss(Verdeckt)? Und was würde mir passieren wen sie einer aus versehen sehen würde(auch allgemein draußen, bein einkaufen etc)? ^^

    2.) Darf ich meine Geladene Waffe im Handschuhfach meines Autos bunkern? Würde bei einer Polizeikontrolle irgendwas passieren? Oder muss sie an meinem Körper sein?

    3.) Wieso kann ich ins Einkaufcenter, aber nicht auf öffentliche Märkte? In einem Einkaufscenter sind doch mehr Menschen :S

    Danke schonmal wenn mir einer das beantworten kann :^)

  • Hi und willkommen im Forum,

    ... der Thread ist allerdings in "CO2" nicht so ganz perfekt plaziert...

    1. meines Wissens ja, aber Hausrecht kann dies untersagen
    ... wenn es irgendwie doch auffällt am besten direkt den KWS vorzeigen, auch ggfs. eintreffender Polizei
    Wäre sicherlich peinlich, kann aber passieren ( Jacke rutscht hoch o.ä. )

    2.im PKW nur in einem "verschlossenen" Behältnis ( abgeschlossen! ), es sei denn Du bist im Auto, dann dürfte sie auf dem Beifahrersitz liegen, was aber sicher nicht sinnvoll ist

    3. öffentliche Veranstaltungen, so die richtige Bezeichnung sind tabu und diese werden gerne unterschiedlich ausgelegt; lies mal:
    Öffentliche Veranstaltung: Ja oder nein?

    ...ggfs. den / die Sachbearbeiter einfach mal anrufen; bei uns sind diese sehr hilfsbereit!
    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von AW93 (21. April 2012 um 13:26)

  • Oh sorry darauf habe ich garnicht geachet :love:

    Oh okay danke, ja so war das gemeint, als kann ich es im Handschuhfach liegen lassen wenn ich im Auto bin, aber wenn ich es verlasse, muss es sachgemäß im Koffer verschlossen sein, oder wie?

    Okay, jetzt weiß ich was mit Öffentlich gemeint ist. Dachte Discos gehören auch dazu,aber okay wer geht schon mit ner Waffe feiern :D

    Also kann ich beruhigt in ein Einkaufscenter etc. Aber wieso ich dahin darf aber nicht auf öffentlichen Veranstaltungen bleibt mir ein rätsel:S

    Danke für die schnelle Antwort :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

  • Ein Einkaufszentrum ist kein aus dem Alltag hervorgehobenes Ereignis, sondern Dauerbetrieb.

    Wieso es da nicht verboten ist? Nach dem Prinzip "mehr Menschen" müsste es in einer Fußgängerzone auch verboten sein, da sind ebenso viele Menschen.

    Danach geht es aber nicht. Der Gesetzgeber geht (wohl zu Recht, muss ich in diesem Fall sagen) davon aus, dass Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen einfach nichts zu suchen haben. zB bei Fußballspielen oder insbesondere Volksfesten. Hier würden Waffen eine zusätzliche Gefahrenquelle bedeuten.

    Ansonsten einfach mal im Forum lesen.

    Echte unterschiedliche Auslegung gibt es übrigens eigentlich nicht, nur einige Spezialisten hier ignorieren einfach die festen Rechtsbegriffe gerne mal.

  • Mich würde dazu noch die Alkoholfrage interessieren. Ganz klar ist natürlich, dass wenn man stark betrunken oder überhaupt betrunken ist und dann die blauen kommen ist die Zuverlässigkeit demnach nichtmehr gegeben, schein weg, Waffe weg usw...

    Aber wie sieht es mit 1-2 Bier aus? Gibt es da eine Gesetzesgrundlage die nicht so schwammig formuliert ist wie die, die die Zuverlässigkeit betrifft?
    Gibt es da eine 0,0 promille grenze? Oder gilt da auch 0,3 oder 0,5? Weiss da einer genaueres zu?

  • Hmm da musst du glaube ich einen Jura Studenten fragen der sich mit dem Waffenrecht auseinandersetzt :D Zu dem Thema habe ich auch nichts gefunden. Würde mich auch mal Interessieren, weil es ja heißt, wenn man Alkoholkrank ist, aber was ist mit 1-3 Bier?


    So, zu meiner frage nochmal:
    Darf ich jetzt wenn ich Auto fahre die Waffe im Handschuhfach lassen, oder nicht ?( (Beim aussteigen mitnehmen?) Da das Handschuhfach ja eig ein geschlossener Behälter ist:S

  • Hi, :^)

    wenn jemand eine SSW zur SV führt, dem würde ich dringend empfehlen sich genau an die 0,0 Promille-Grenze zu halten. Wirst Du in eine entsprechende Situation verwickelt, dann wird Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Blutprobe genommen. Angeordnet von der Polizei, wenn sie Alkohol riechen, oder das "Pusten" einen entsprechenden Wert ergibt. Abgenommen wird dann von einem approbierten Arzt.

    In solch einer Situation hast Du dann genügend Schwierigkeiten, das willst Du dann sicher nicht auch noch dazu. Mal ganz davon abgesehen, dass der ganze Geschehnisablauf dann von der Gegenseite in Zweifel gezogen wird. ;(

    Eine gesetzliche Vorschrift, was das Führen Schusswaffe unter Alkohol angeht, gibt es so nicht. Bzw. erst dann, wenn es um die Frage der Schuldfähigkeit geht. Schusswaffe führen und Alkohol passt nicht zusammen, das sagt einem ja schon der Verstand. :thumbup:

    Übrigens, wenn ein Ladendieb mit SSW erwischt wird, dann handelt es sich um den verschärfenden Tatbestand Diebstahl mit Schusswaffe, ob angewendet oder nicht, ist egal.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Während dem Autofahren darf man die Waffe auch im Handschuhfach führen. Bei der Fahrzeugkontrolle muss man dann aber, bevor man aussteigt um im Kofferraum das Warndreieck zu zeigen, zuerst die Waffe wieder aus dem Fach nehmen und einstecken.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hi, :^)

    zuerst die Waffe wieder aus dem Fach nehmen und einstecken.

    da wurde aber hoffentlich der Polizei schon gesagt, dass man im Fahrzeug eine Waffe mitführt. Und dann ist nichts mehr mit selbst die Waffe aus dem Handschuhfach holen. Könnte zu Missverständnissen führen.

    Einen KWS hat der Führende ja, also darf er während der Fahrt auch die Waffe im Handschuhfach lagern. Das gibt bei einer Kontrolle auch keine Probleme.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hi,

    So, zu meiner frage nochmal:
    Darf ich jetzt wenn ich Auto fahre die Waffe im Handschuhfach lassen, oder nicht ?( (Beim aussteigen mitnehmen?) Da das Handschuhfach ja eig ein geschlossener Behälter ist:S

    a) wenn Du im Auto bist darf die SSW z.B. liegen:
    - im Handschuhfach, - in der Türablage, - auf dem Beifahrersitz ... wie geschrieben: darf; ob sinnvoll ist etwas anderes.

    b) Du bist nicht im Auto ( ... z.B. da Du gerade ins Kino gegangen bist )
    SSW darf im Auto liegen in einem "verschlossenen" Behältnis
    - verschlossen heißt hier aber nicht nur geschlossen sondern abgeschlossen ... normales Handschuhfach ist also rechtlich nicht genehm

    bei einer "Kontrolle" macht es vermutlich Sinn, die / den Herren /Damen darauf hinzuweisen, daß man z.Zt eine SSW mit KLEINEM WS führt.
    ... diese sollte man allerdings erst nach Aufforderung zeigen; nicht! mit dem Lauf voran.

    Gruß

  • Hi, :^)

    Du bist nicht im Auto ( ... z.B. da Du z.B. gerade ins Kino gegangen bist )
    SSW darf im Auto liegen in einem "verschlossenen" Behältnis

    das ist leider ein Irrtum. Da nützt auch ein verschlossenes Behältnis nichts. Waffe also mitnehmen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hi Sparky,

    tja, sicher kann man sich irgendwie bei einigen diesen Dingen nicht sein.
    ... bekam beim Gespräch mit einem Sachbearbeiter meiner zuständigen Waffenbehörde diesen "Tipp"
    ... aber selbst wenn ich da noch mal anrufe... was ist denn nu "rechtlich" korrekt?

    Das dies für eine "scharfe" Waffe 100% nicht korrekt ist, ist mir bekannt; aber eine SSW, ab 18J frei?
    Gruß
    Jürgen

  • ja, *lol* mittlerweile kann man sich schön verheddern. Das Auto ist kein befriedetes Besitztum und da die Waffe auch gegen Wegnahme gesichert werden muss... Was wäre, wenn das Auto abgeschleppt wird, oder aufgebrochen? :rolleyes:

    Es gibt nur eine einzige Ausnahme, dass in Fahrzeugen/Wohnwägen Waffen gelagert werden dürfen. Wenn das Fahrzeug vorübergehend zu einer Wohnung wird. Aber da sind wir wieder bei einem ganz anderen Thema. :^) Da gehören bestimmte Voraussetzungen dazu, das würde aber hier zu weit führen.

    LG Andreas :^)

    Bin dann leider weg. :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ohje :D Also wenn mich die lieben Polizeibeamten ganz höflich bitten Aus zusteigen muss ich dann die Waffe mitnehmen beim aussteigen, weil es sonst als Lagerung zählen würde? Habe ich das richtig erfasst ?(

  • Womit wir,wie immer,bei diesem Gummiparagraphengesetz alle genauso ratlos sind,wie die meisten Polizeibeamten,Anwälte und Richter-die dann mal so,mal auch anders Urteilen.Verlierer ist meistens der SSW-Besitzer,Waffe weg,fettes Bußgeld,oder bestenfalls bekommt er nach dem Stress mit Polizei,Staatsanwaltschaft und Gericht seine Legal besessene und geführte(nein,ich hab sie nur besessen) Waffe angegammelt und verkratzt aus der Asservatenkammer im tiefsten,feuchtesten Raum,der zu finden war,wieder zurück.Natürlich ohne jegliche Entschädigung,man hat sich ja verdächtig gemacht....Wenn ich ne SSW führe,würde ich dem kontrollierendem Beamten den KWS mitsamt Perso gleich zeigen.Da ich nicht führe,hatte ich die Situation noch nicht.Aber den restlichen Stress incl.Hausdurchsuchung wegen falscher Verdächtigungen hab ich schon zweimal durch....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Womit wir,wie immer,bei diesem Gummiparagraphengesetz alle genauso ratlos sind,wie die meisten Polizeibeamten,Anwälte und Richter-die dann mal so,mal auch anders Urteilen.Verlierer ist meistens der SSW-Besitzer,Waffe weg,fettes Bußgeld,oder bestenfalls bekommt er nach dem Stress mit Polizei,Staatsanwaltschaft und Gericht seine Legal besessene und geführte(nein,ich hab sie nur besessen) Waffe angegammelt und verkratzt aus der Asservatenkammer im tiefsten,feuchtesten Raum,der zu finden war,wieder zurück.Natürlich ohne jegliche Entschädigung,man hat sich ja verdächtig gemacht....Wenn ich ne SSW führe,würde ich dem kontrollierendem Beamten den KWS mitsamt Perso gleich zeigen.Da ich nicht führe,hatte ich die Situation noch nicht.Aber den restlichen Stress incl.Hausdurchsuchung wegen falscher Verdächtigungen hab ich schon zweimal durch....

    wegen was denn Hausuntersuchung Oo Verstehe dem Kontext im Zusammenhang mit der SSW nicht

  • Ich bin immer wieder im negative Sinne fasziniert von unserem schönen Gesetz.
    Alleine die Sache dass man die Waffe mitnehmen muss wenn man bei einer Kontrolle aussteigt sagt ja schon alles.

    Und die Frage zum Thema Alkohol hatte folgenden Hintergrund:

    Wenn ich Nachts unterwegs bin, egal ob zu Fuß, Bus, Bahn... dann ist das meistens am Wochenende. Sei es auf dem Rückweg von einem Freund der mich zu einem Gemütlichen Abend mit ein paar Bierchen eingeladen hat oder was auch immer. Und genau am Wochenende und Nachts passiert das meiste, und zu dieser Zeit hat man selber auch öfters etwas getrunken wenn man unterwegs ist.
    Insofern sehe ich das ganze etwas als Zwickmühle: Entweder trinken und Waffe zu Hause lassen, dafür aber ein höheres Risiko auf dem Heimweg eingehen, oder nix trinken und die Waffe dabei führen, wobei das evtl. zu lasten der Stimmung am Abend gehen könnte.

    Schön, dass unsere Gesetze alles so Strikt vorschreiben und beschränken aber die praxisbezogenen Gebiete undefiniert bleiben...


    PS: Die Ultimative Stresstest Anleitung für jeden der mal in der Praxis wissen will wie er sich in einer Polizeikontrolle verhalten sollte oder besser nicht:
    2 SSW in den Gürtel oder Hosenbund, eine Links, eine Rechts, dann eine in die Manteltasche (Schwarzer langer Mantel ist Pflicht bei der Übung), dann das Handschuhfach leerräumen und nur den Fahrzeugschein ganz hinten in der Ecke liegen lassen und darauf dann Waffen und Munition jeglicher art stapeln bis das Handschuhfach randvoll ist und sich beim öffnen bestenfalls in den Fußraum entleert, bis dieser voller Waffen und Munition ist. So, Ihr und euer fahrzeug seid nun fertig vorbereitet. Nun sucht ihr euch einen "sozialen Brennpunkt" eurer Wahl aus und dreht dort am Wochenende ab 23-24 Uhr eure runden.... macht das 1-2 oder 3 Stunden und ihr werdet "Erfolg" haben... :D

    Allerdings übernehme ich keine Kosten für Strafen wegen provokantem Verhalten oder ähnlichem ;)

    Einmal editiert, zuletzt von FlorianD (21. April 2012 um 18:40)

  • Meine erste Erfahrung mit dem WaffG war,das ich auf ner Grillparty über mein Hobby (druckluft,Co2,Vorderlader,SSW)geredet habe.Monate später klingelts(ja,ist schon 15 Jahre oder so her,da kam noch net bei jedem Furz n SEK)morgens um 6 oder 7Uhr,ich guck in die Mündungen von 4oder 5 Dienstwaffen,die Hütte wird durchsucht,Lupi und Lgs beschlagnahmt-Grund-ein krimineller,der auf der Grillparty war,hat,um sich bessere Karten nach seiner Verhaftung behauptet,er würde jemanden kennen,der die ganze Wohnung voller illegaler Waffen hätte...ich eben.Stand sogar in der Blöd...Natürlich waren alle Waffen frei oder hatten PTB.Nach über einem Jahr bekam ich sie wieder.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!