Lies nochmal gründlich.
Dekowaffen: Rechtsunsicherheit?
Es gibt 182 Antworten in diesem Thema, welches 34.130 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Die Antwort reicht mir nicht. Ich lese in §1 die Regelung der Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen nach der Anlage, Teil B des KriegswaffenkontrollG.
Dort sind u.a. Vollautomaten gelistet. -
§1 sagt zwar, was unbrauchbar gemachte Kriegswaffen grundsätzlich sind, und darunter fallen auch die Rohrwaffen, die du aufgeführt hast. Aber die sind eben nicht erlaubnisflichtig oder verboten, sondern frei.
Denn welche unbrauchbar gemachten Kriegswaffen erlaubnispflichtig oder verboten sind, steht in §5 und §4. Und da ist nur von Fahrbaren die Rede.
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Ohje, was ein Durcheinander... Warum kann ein (Gesetes-) Text nicht mal so geschrieben werden, das man ihn auch eindeutig und zweifelsfrei verstehen kann Und das, OHNE studiert zu haben
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Ist eigentlich schon etwas bekannt wann das Gesetz welches letztes Jahr Inkrafttreten sollte kommt?
Zum Thema Rechtsunsicherheit bei Deko-Waffen bin ich auf einen interessanten und zum Teil erschreckenden Artikel gestoßen.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess…4f6deaa3c5.html
Bestandsschutz Fehlanzeige???
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Bei meiner HD hat der Polizist gesagt, ich darf Sie behalten aber nicht weiter verkaufen. Und der muß es wissen.
Gruß Play
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Da steht eine menge Müll drinnen !
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Playstation bei einem Streifenbeamten wäre ich da vorsichtig . Zum einen hast nichts schriftlich zum anderen kennen die auch nicht alles Gesetzte inkl. Änderungen.
Oder war da ein Sachverständiger dabei ? -
Ne. Der macht nur HDs und guckt nur nach illegalen Waffen, Dekos, ... Haben meine Skorpion-Deko mitgenommen. Habe ich nach 1/2 Jahr wieder bekommen. Mit den anderen LGs.
Gruß Play
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Ich habe auch schon Presseberichte der Polizei gelesen wo SSW wegen nicht eintragen in den KWS eingezogen wurden...
Zudem war der Waffenfund 2015 somit hat eine neue Gesetzesänderung keine Auswirkungen auf einen Fall aus 2015 oder?
Denke er der Schreiber hat verschiedene Anklagepunkte durcheinandergebracht aber Bestandschutz zb. bei einem damals gekauften KK ist ja auch nicht gegeben. Dafür gab es ja die Amnestie. -
Das mit dem Behalten-, aber nicht Verkaufendürfen entspricht aber auch sowieso dem Wissensstand, den wir hier aus den Verordnungen gelesen haben.
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"Bei vielen Waffen hatte der Mann herumgebastelt und sie somit theoretisch wieder schießtauglich gemacht. Das bestätigte ein Waffenexperte des Landeskriminalamts (LKA) vor Gericht. So gab es beispielsweise Maschinengewehre, bei denen Löcher quer in den Lauf gebohrt worden waren, um sie unbrauchbar zu machen. Der Angeklagte hatte diese wieder verschlossen: „Aus optischen Gründen“, wie er sagte."
Soviel zu der Kompetenz der Waffenexperten beim LKA.
"Dass er sich damit dennoch eines Verbrechens schuldig gemacht hat, war ihm offenbar nicht klar. So kaufte er zu Beginn seiner Sammlerkarriere in den achtziger Jahren Waffen, die als sogenannte Deko-Waffen nach dem damaligen Stand des Waffengesetzes unbrauchbar gemacht und nicht erlaubnispflichtig waren, es nach dem heutigen Stand aber durchaus sind. Dass das deutsche Waffengesetz mehrmals verschärft wurde, auch rückwirkend für alte Waffen, sei ihm nicht klar gewesen."
Bezieht sich also auf Dekowaffen und nicht auf das KK-Gewehr.
Viel Unwissenheit steckt scheinbar in dem Artikel.
Erstklassiger Journalismus wie wir ihn lieben.
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Zitat
"Bei vielen Waffen hatte der Mann herumgebastelt und sie somit theoretisch wieder schießtauglich gemacht. Das bestätigte ein Waffenexperte des Landeskriminalamts (LKA) vor Gericht. So gab es beispielsweise Maschinengewehre, bei denen Löcher quer in den Lauf gebohrt worden waren, um sie unbrauchbar zu machen. Der Angeklagte hatte diese wieder verschlossen: „Aus optischen Gründen“, wie er sagte."
Interessant wäre zu wissen, wie und womit! Hat er sie wieder zugeschweißt oder doch nur Kaugummi reingedrückt? Oder einfach schwarzes Klebeband drueber?
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Selbst wenn er die Löcher zugeschweißt hat, wäre der Lauf immer noch unbrauchbar und sicherlich nicht schussfähig wie im Artikel behauptet.
Und obwohl die Dekowaffen welche er damals in den 80ern gekauft hat Bestandsschutz genießen, wird hier genau das Gegenteil behauptet.
Demnach müssten alle Dekowaffen vor 04/2016 auf den neuen EU-Dekowaffen Standard gebracht werden damit man sich nicht strafbar macht.Wäre interessant zu erfahren ob er seine legalen Dekowaffen wiederbekommen hat.
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Bei meiner HD hat der Polizist gesagt, ich darf Sie behalten aber nicht weiter verkaufen. Und der muß es wissen.
Au weia.
Wenn Polizisten Rechtsauskünfte erteilen ist eigentlich
nur eines sicher: das stimmt nicht. -
Hast Du denn nachfolgenden Beitrag von mir gelesen????????????
Gruß Play
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Ja, ist trotzdem falsch.
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wenn man löcher in einem lauf zuschweißt und wieder sogar schaffen täte da die züge hinzubekommen, ist die struktur des laufes und des geschweißten nicht mehr die super einheit wie vorher ..
das wär eh was für lebensmüde... außerdem ist mei nem deko das patronenlager auch verschweißt und verstiftet
völlig gaga die idee...
gruß edwin
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Ja, ist trotzdem falsch.
Theorie ist das Eine. Praxis das Andere. Und die entscheidet, ob man danach eine Deko hat oder nicht! Ob falsch oder richtig spielt keine Rolle.
Gruß Play
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Wer? Ägypten?
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