Wohin mit den Schlüsseln von Waffenschränken?

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 10.669 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juli 2009 um 16:28) ist von hyperterminal.

  • Hallo,
    ich wollte mal fragen wie ihr das handhabt, und wie es natürlich rechtlich OK ist. Da zur Zeit ja wieder eine bekannte Baumarktkette ihre 20% Aktion hat kommt man dort ja recht günstig an A- Schränke ran. Leider ist für den Preis ja nur ein normales Schloss mit Schlüssel drinne. Besonders bei wachsender Sammlung hat man da ja irgendwann ein ordentliches Schlüsselbund zusammen was man mit sich rumschleppen muß.
    Zuhause am Schlüsselbrett hängen lassen geht ja aus den bekannten Gründen nicht.
    Da würde es sich ja anbieten ein Tresor mit Zahlenschloss zu kaufen in den man die Schlüssen aufbewahren kann.

    Jetzt die Fragen:

    Ist sowas zulässig?

    Braucht der Schrank eine besondere Zulasung? Reicht da ein einfacher Tresor für 20€ oder muss das auch ein Schrank A/B oder höher sein.

    Ich habe das extra unter erlaubnispflichtigen Waffen erstellt, da ja auch solche in den Schränken aufbewahrt werden sollen.

    MfG
    LEP FAN (auch ein Grund für die Schränke ;) )

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    2 Mal editiert, zuletzt von LEP FAN (2. Juli 2009 um 12:25)

  • Das ist natürlich nicht zulässig.

    Als Waffenbesitzer hast Du dafür zu Sorgen, dass Deine Waffen nicht in unberechtigte Hände gelangen und hast sie dem Gesetz nach in dafür klassifizierte Schränke aufzubewahren.

    Wenn Du nun klassifizierte Schränke hast und dieses Schlüssel daneben in einer unklassifizierten Blechbüchse aufbewahrst, untergräbst Du die Sicherheit. Denn knacken braucht der potentielle Einbrecher nur die kleine Blechbüchse, um dann ungehindert an den Inahlt der zertifizierten Schänke zu gelangen. Das sollte klar sein, dass das nicht zulässig ist.

    Für den (Erst)Schlüssel gibt es nur die Möglichkeit, diesen ständig am Mann zu haben.
    Der Zweitschlüssel lagert man im Bankschließfach oder bei einem Berechtigten.
    Wer das nicht will, muss sich ein Zahlenschloss dranbauen lassen.

    Um Deine Idee zu verwirklichen, muss der Schlüsseltresor mindestens der Klassifizierung aller Waffenschränke in der Gemeinsamkeit entsprechen.
    D.h. hat man z.B. 30 KW auf 3 B-Schränke verteilt, muss der Schlüsseltresor, der alle 3 Schlüssel aufbewahrten soll, der Klasse I entsprechen.

    Mein Rat ist ohnehin, die nach der Gesetzesänderung zu erwartende neue AWaffV abzuwarten. Es sind ja neue Aufbewahrungsvorschriften angedroht, die möglicherweise eine biometrische Sichereung (auch) an Waffenschränke vorschreiben. Wenn es nicht unbedingt nötig tut, würde ich im Moment noch mit dem Kauf von Waffenschränken warten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (30. Juni 2009 um 12:19)

  • Hallo FloppyK,
    genau auf deine fachliche Meinung habe ich gehofft.


    Zitat

    Original von Floppyk
    Das ist natürlich nicht zulässig.
    Das sollte klar sein, dass das nicht zulässig ist.

    Das habe ich mir auch schon gedacht das es mit dem 20€ Schränkchen nichts wird.

    Zitat

    Original von Floppyk
    Um Deine Idee zu verwirklichen, muss der Schlüsseltresor mindestens der Klassifizierung aller Waffenschränke in der Gemeinsamkeit entsprechen.
    D.h. hat man z.B. 30 KW auf 3 B-Schränke verteilt, muss der Schlüsseltresor, der alle 3 Schlüssel aufbewahrten soll, der Klasse I entsprechen.

    Wie berechnet sich das jetzt? Wegen der gesammt Anzahl der Waffen für die ja bei gemeinsammer Lagerung ein Klasse I Schrank nötig währe?

    Heist das jetzt im Umkerschluss das ich in einem KW- B- Schrank die Schlüssel zweier 5er A-Schränke lagern dürfte.

    Zitat

    Original von Floppyk
    Mein Rat ist ohnehin, die nach der Gesetzesänderung zu erwartende neue AWaffV abzuwarten. Es sind ja neue Aufbewahrungsvorschriften angedroht, die möglicherweise eine biometrische Sichereung (auch) an Waffenschränke vorschreiben. Wenn es nicht unbedingt nötig tut, würde ich im Moment noch mit dem Kauf von Waffenschränken warten.

    Ok, da müssen wir erstmal abwarten was da genau entschieden wird.
    Aber, wenn zulässig, würde es sich da ja auch anbieten ein biometrischen Klasse I Schrank für die Schlüssel der alten A und B Schränke zu verwenden.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (30. Juni 2009 um 12:39)

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Wie berechnet sich das jetzt? Wegen der gesammt Anzahl der Waffen für die ja bei gemeinsammer Lagerung ein Klasse I Schrank nötig währe?

    Heist das jetzt im Umkerschluss das ich in einem KW- B- Schrank die Schlüssel zweier 5er A-Schränke lagern dürfte.

    Nach meinem Rechtsempfinden ja, denn der B-Schrank erlaubt eine unbegrenzte Anzahl Langwaffen.
    Somit wäre der angenommene Einbruch "gleich" ob nun ein B-Schrank mit 30 Langwaffen oder ein B-Schrank mit 10 Lange und die Schlüssel und somit Zugriff auf 2 weitere A-Schränke mit je weiteren Langen geknackt wird.

    Das ist meine private Meinung und hat keinerlei rechtliche Bedeutung!

  • BTW, habe das gleiche Problem und bin auf der Suche nach einem kleinen Rohr- oder Schlüsseltresor der VdS-Klasse 3 zum deponieren eines Safeschlüssels. Kennt jemand einen Hersteller, da ich im Internet nur welche bis VdS-1 gefunden habe oder die Dinger sind viel zu groß und zu teuer für nur einen Schlüssel?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Das ist natürlich nicht zulässig.

    Als Waffenbesitzer hast Du dafür zu Sorgen, dass Deine Waffen nicht in unberechtigte Hände gelangen und hast sie dem Gesetz nach in dafür klassifizierte Schränke aufzubewahren.

    [...]

    Um Deine Idee zu verwirklichen, muss der Schlüsseltresor mindestens der Klassifizierung aller Waffenschränke in der Gemeinsamkeit entsprechen.
    D.h. hat man z.B. 30 KW auf 3 B-Schränke verteilt, muss der Schlüsseltresor, der alle 3 Schlüssel aufbewahrten soll, der Klasse I entsprechen.

    Mein Rat ist ohnehin, die nach der Gesetzesänderung zu erwartende neue AWaffV abzuwarten. Es sind ja neue Aufbewahrungsvorschriften angedroht, die möglicherweise eine biometrische Sichereung (auch) an Waffenschränke vorschreiben. Wenn es nicht unbedingt nötig tut, würde ich im Moment noch mit dem Kauf von Waffenschränken warten.

    Naja, das sehe ich nicht wirklich so. Der Gesetzgeber verlangt bei der Schlüsselaufbewahrung ja effektiv keine Schutzklasse des Behältnisses. Es gilt nur "zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen". Ob der Einbrecher, der ja sowieso schon illegal handelt, indem er einbricht und am Schlüsselaufbewahrungstresor Sachbeschädigung ausübt, da jetzt schneller rankommt, als an den Waffenschrank ist meiner Meinung nach eher unwichtig, solange das Aufbewahrungsbehältnis wirklich keine "Blechbüchse neben dem Tresor" wie von dir formuliert, ist. Theoretisch könnte dich ein Einbrecher beim am Mann geführten Schlüssel auch bedrohen und zur Ausgabe des Schlüssels auffordern - wenn er wüsste, dass du ihn dabei hast.

    Du bist vom Gesetzgeber nicht verpflichtet, potentielle illegale Handlungen in deine Planung zur "sicheren Aufbewahrung vor dem Zugriff unbefugter" einzuplanen. Wenn du nicht grob fahrlässig handelst, und den Schlüssel offen bzw. in einer unabgeschlossenen Schublade liegen lässt bzw. all deinen Familienmitgliedern und Freunden sagst, wo der Schlüssel liegt und wie leicht man da ran kommen kann, sehe ich da keine Probleme.

    Ich bin allerdings kein Richter, d. h. gegen holophobe Gerichtsentscheidungen kann ich auch nix machen... Wenn jemand auf nummer Sicher gehen will, habe ich sicher nix dagegen. Nur würde ich mich jetzt nicht verbiegen, da das Gesetz wirklich garnix zur extrem sicheren Lagerung der Schlüssel sagt.
    Wie auch immer - ich vertrete auch die Meinung - erstmal schauen, was das IM in Zukunft für uns an Biometrie bereithält. Da die behördlichen Mühlen ja sehr langsam Mahlen, könnte das allerdings noch etwas dauern. Solange da niemand von Arma*** die Finger im Spiel hat... :new16:

    MfG, Mike.

    4 Mal editiert, zuletzt von crassmike (30. Juni 2009 um 14:24)

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    ...Sammlung hat man da ja irgendwann ein ordentliches Schlüsselbund zusammen was man mit sich rumschleppen muß.


    Wieso Schlüsselbund? Brauchst doch nur einen Schlüssel am Mann zu tragen, die restlichen legst du in einen bereits vorhandenen Tresor. Brauchst doch nicht extra nen neuen, nur für die Schlüssel zu kaufen.

    You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand.
    Charlton Heston

  • oder gleich schränke mit zahlenschloss kaufen. :ngrins:
    kein schlüssel, keine probleme.
    und der einzige der die kombi kennt bist du.

    oder gibts die nicht als B schränke?


    Grüßle Torro

  • Zitat

    Original von crassmike
    Naja, das sehe ich nicht wirklich so.
    ...
    Der Gesetzgeber verlangt bei der Schlüsselaufbewahrung ja effektiv keine Schutzklasse des Behältnisses.
    ...


    Na mit der Argumentation kannst Du den Schlüssel auch oben auf dem Tresor legen, denn ein Einbrecher lädst Du ja auch nicht dazu ein, Deine Haustür aufzubrechen. Zur Sicherheit legst Du einen Zettel beim Schlüssel legen, dass nur Du den Schlüssel anfassen darfst.

    Zitat

    Original von crassmike
    Es gilt nur "zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen".


    Eben deshalb schreibt der Gesetzgeber bestimme Klassifiziereungen vor.
    Diese machen aber keinen Sinn, wenn der Schlüssel dazu in einer Blechdose liegt.

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    wie schon gesagt:

    erstschlüssel am mann

    zweitschlüssel im banktresor

    das halte ich pers. momentan auch für die beste lösung.

    jens

    Das ist ja auch so die verbreiteste Lösung. Hat aber auch ein paar Nachteile. Was macht man beim duschen oder schlafen mit dem Schlüssel? Es könnte ja sonst ein Haushaltsmitbewohner auf die Ide kommen sich man ebend an dem Waffenschrank zu bedienen. Das gleiche gilt eigentlich dann auch für den Bankschlüssel. Was nützt der Reserveschlüsse in der Bank wenn der schieswütige Mitbewohner einfach an das Schliesfach kommt.
    Da erscheint mir die Aufbewahrung in einem geeigneten/zulässigen Behältnis mit geistigem Verschluss (Zahlenschloss) oder meinet wegen auch biometrisch deutlich sicherer.

    Zitat

    5-atü
    Der beste Schutz vor Einbruch und Verlust ist immer noch das Nicht-entdeckt-werden.

    Schon mal über solche "Tresore" nachgedacht?

    http://www.tresore.net/rohrtresore_sikru.htm


    Das währe auch eine Lösung, dann aber besser auch mit Zahlenschloss sonst hat man ja wieder das Schlüsselproblem *lol*

    Zitat

    Torro
    oder gleich schränke mit zahlenschloss kaufen.
    kein schlüssel, keine probleme.
    und der einzige der die kombi kennt bist du.

    oder gibts die nicht als B schränke?

    Es gibt eigentlich alle Sicheitsstufen mit Zahlenschloss aber leider nicht beim Baumarkt für den Preis. Und was macht man mit den Schlüsseln der alten Schränke?

    Zitat

    Snake
    Wieso Schlüsselbund? Brauchst doch nur einen Schlüssel am Mann zu tragen, die restlichen legst du in einen bereits vorhandenen Tresor. Brauchst doch nicht extra nen neuen, nur für die Schlüssel zu kaufen.

    Das beist sich unter Umständen mit FloppyK Meinung wegen der Sicheitsklasse und der Anzahl der Waffen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Originally posted by 5-atü
    Der beste Schutz vor Einbruch und Verlust ist immer noch das Nicht-entdeckt-werden.

    Schon mal über solche "Tresore" nachgedacht?

    http://www.tresore.net/rohrtresore_sikru.htm


    Sie entsprechen zwar ebenso keiner Zertifizierung, dürften aber schwerer ausfindig zu machen sein. Insbesondere, wenn man sie in Nebenräumen, etc. installiert.

    Genau so etwas suche ich mit Zahlenschloß und VdS-Klasse 3 Zertifizierung

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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  • Vermutlich sind die Dinger zu klein/ zu leicht aus der Wand zu lösen. Und so ein Zylinderschloss ist auch keine große Herausforderung.

    Hast Du die Hersteller/ Anbieter mal angeschrieben? Ob es so etwas auch mit Schutzklasse A, B, 0 oder dergleichen gibt?

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Und was macht man mit den Schlüsseln der alten Schränke?

    in den B kasten mit dem zahlenschloss :))


    Grüßle Torro

  • Und wie wäre es wenn man den Schlüssel der anderen Waffenschränke jeweils im Anderen aufbewahrt, dann bleibt am Ende nur ein Schlüssel übrig den man auch mitnehmen kann.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Erstschlüssel am Mann.
    Zweitschlüssel in einen Gefrierbeutel und in eine Wand eingipsen und "Koordinaten" merken. (Zumindest ich habe in meinem Leben noch keinen Schlüssel verloren und müsste nicht so häufig den Putz aufstemmen...).

    Ist auf jeden Fall eine Lösung für die Wohneigentumsbesitzer (und warum nicht auch mal in einer Mietwohnung einen "Schaden" in der Wand mittels Gips ausbessern?)

    Gruß,
    4,5

    HW77K :F:

  • Zitat

    Original von Promo
    Und wie wäre es wenn man den Schlüssel der anderen Waffenschränke jeweils im Anderen aufbewahrt, dann bleibt am Ende nur ein Schlüssel übrig den man auch mitnehmen kann.

    Gruß Georg


    So hatte ich das in der Vergangenheit auch praktiziert! ;)
    Gruß Ronny

    Haenel, what else?

  • Zitat

    Original von Promo
    Und wie wäre es wenn man den Schlüssel der anderen Waffenschränke jeweils im Anderen aufbewahrt, dann bleibt am Ende nur ein Schlüssel übrig den man auch mitnehmen kann.

    Weil dann immer noch der Aufbruch eines Schrankes reicht um eine "Kettenreaktion" auszulösen.

    Solange man unter den Maximal-Zahlen für die Sicherheitsstufe ist, die weiteren Schänke also nur aus Platzgründen hat, ist das wohl kein Problem. Wenn Du aber aufgrund der Gesetzlichen Maximalmenge an Waffen weitere Schänke Behördlich benötigst, so aber mit dem Aufbruch eines Schrankes Zugriff auf mehr Waffen erlangt werden kann als mit dieser Sicherheitsstufe maximal geschützt werden dürfen, ist das für die Behörden die kenne ein absolutes NoGo.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.