ZitatOriginal von Fisher´s Sam
Und was ist, wenn die (unbewaffnet) zu dritt kommen u. der eine sagt: "Los, mach´den Knarrenschrank auf, oder die anderen zwei erwürgen Deine Frau/Kinder!"?
Hm, der Logik der Legislative folgend müsste so ein "dramatischer Fall" zu einer WaffG-Änderung führen: Man dürfte Waffen wieder zusammen mit der Munition und sogar durchgeladenen Waffe im Waffenschrank aufbewahren.
Hm, ich denke wir haben hier schon alles durchgespielt und ein vernünftiges Maß an Sicherheit für einen Schlüssel müsste reichen. Ich denke da an einen einfachen Schlüsselkasten mit Zahlenschloss, dessen Kombi nur ich kenne. Wenn dann mein "17-jähriger Sohn" mit der Brechstange diesen Kasten knackt und dann in "Winnenden" Amok läuft, denke ich, würde mir kein Staatsanwalt etwas anhaben können. - Muss mal einen Kollegen fragen, der Rechtsanwalt ist.
Allerdings würde das dann wieder den biometrischen Systemen Vorschub leisten, die spätestens dann Gesetz werden. - In der Hoffnung, das zumindest Familienmitglieder nicht den Daumen mit einer Astschere von der Hand entfernen des Besitzers entfernen.
edit: Kleiner Nachtrag, weiß jemand noch, wo der Waffenkammerschlüssel bei der Bundeswehr gesichert wird? Im GeZi im Schüsselkassten? Beim KpTrpfhr im Büro, oder unter seinem Kopfkissen? Oder unten an der Wache? Wäre doch auch interssant zu wissen, man könnte ja sicher Schlussfolgerungen ziehen, wenn der WaffK-Schlüssel z.B. im GeZi hängt.