Hallo!
Was mich einmal interessieren würde, man stelle sich folgenden Fall vor:
A kauft von B 1.000 Schuß scharfe Munition z. b. 9x19. A hat eine grüne WBK mit Munitionserwerb des entsprechenden Kalibers. B der Verkäufer hat keine Erwerbs- oder Altberechtigung der bei ihm lagerden Munition. A kauft nun alles und zahlt bei B dementsprechend. Somit ist ja dann die Munition "legalisiert" wenn man so will. Das Rechtsgeschäft ist auch o.k. da ja beide ihren Teil des Kaufvertrages erfüllt haben.
Nur rein theoritisch: wäre das Geschäft irgendwie anfechtbar? Es ist nur ein fiktiver Fall, verschont mich jetzt bitte mit vorauseilenden Gehorsamssprüchen wie "lass bloß die Finger davon" und ähnlichem!
Gruß
Henning