Bei den Pfeilabschussgeräten fehlt der Punkt, das Muskelkraft eingebracht wird.
Das ist wohl die hauptsächliche Unterscheidung.
Nein, das stimmt nicht. Hier der Wortlaut des Gesetzes:
„1.2.3 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten
werden kann (z. B. Armbrüste, Pfeilabschussgeräte)."
Wie man sieht wird nicht zwischen Armbrüsten und Pfeilabschussgeräten unterschieden, die Definition ist identisch.