Sorry, keine Panik, die Überschrift ist mit Verlaub verfrüht (auch wenn es auf der Ergebnisseite ebenso steht). Das Bundeskabinett, vulgo: die Regierung, hat den Entwurf des Innenministeriums akzeptiert und leitet ihn nun ins parlamentarische Verfahren weiter. Auch unter Merkel "beschließt" das Kabinett keine Gesetze abschließend - das macht der Bundestag, und die meisten (so auch das Waffengesetz) werden anschließend noch vom Bundesrat durchgewunken und erst dann vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Der VDB hatte das in seiner Erklärung heute so formuliert:
"Am Donnerstag, den 6. Juni 2019 beschloss das Kabinett der Bundesregierung, dass das 3. WaffRÄndG auf den Weg gebracht wird."
Es stehen also jetzt noch die 1., 2. und dann die 3., dann beschließende Abstimmung im Bundestag an. Sollte es Unstimmigkeiten geben, kann zwischen Runde 1 und 2 der Innenausschuss und ggf. andere beteiligte Ausschüsse (etwa Justiz, Landwirtschaft für die Jagdsachen o.ä.) dazwischengeschaltet werden. Ist aber leider unwahrscheinlich, auch wenn gerichtlich anfechtbare Klopse drinstehen (etwa das nicht geänderte Datum 13.7.2017 als Stichtag, nach dem zu große Magazine "verbotene Gegenstände" werden).
Die Bedürfnisprüfung erfolgt "nur" die ersten zehn Jahre, sofern man in einem Verein ist und regelmäßig schießt - da ist die Frage, wie sich das mit der Koalitionsfreiheit laut Grundgesetz verhält, man darf ja nicht in einen Verein gezwungen werden. Und Schwarzpulverwaffen müssen nicht angemeldet werden, Salutwaffen aber schon (wie auch immer das technisch ablaufen soll). Jäger können jetzt auch bei Verdunkelung jagen, oder so ähnlich...