"Schutzwaffen" sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, sondern sind nur nach Versammlungsgesetz bei öffentlichen Versammlungen (Demos) verboten, wenn sie den Umständen nach benutzt werden, um vor Maßnahmen der Polizei zu schützen. (Eine in Bezug auf die Grundrechte sehr zweifelhafte Vorschrift im Versammlungsgesetz, das finde ich auch.)
Mit einem Kettenhemd kannst du in einer Waffenverbotszone auch Probleme bekommen, denn dein Kettenhemd ist eine so genannte Schutzwaffe
Nein. Die Waffenverbotszonen, die ich kenne, schränken "Schutzwaffen" nicht ein.
Beispiel Leipzig: https://www.mdr.de/nachrichten/ve…zblatt-100.html
Da sind Waffen im Sinn des WaffG und "Gefährliche Gegenstände" eingeschränkt (Äxte, Hieb- und Stoßwaffen, Handschuhe mit harten Füllungen, Messer, Abwehrsprays)