Ganz gerissene Massenmörder haben zwei Exfedern: Eine zum zeigen und eine eingebaute zum killen.
Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?
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black_friday -
1. März 2018 um 20:57 -
Geschlossen
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Persönliche Meinung: aus der Bestellung eines legal erhältlichen Artikels den starken Tatverdacht zu bauen, dass die Feder auch eingebaut wurde ... ich weiß ja nicht. Klar, man kann denken: was soll man sonst damit vorhaben? Nur wenn es bis auf die Bestellung keine Anhaltspunkte gibt, dann könnte man auch absolut vertretbar eine HD ablehnen.
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Wir haben nun mal ob und das passt oder nicht, eines, wenn nicht sogar das schärfste Waffenrecht in Europa oder gar der Welt. Keine Ahnung, aber alles was diese Recht betrifft ist der "Spielraum" bei Staatsanwaltschaft und Co. scheinbar sehr gering.
Hab zu dem Thema Luftgewehr noch was aus diesem Jahr und unserer Gegend gefunden.... zum Schmunzeln und Kopf schütteln gleichermaßen
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eines, wenn nicht sogar das schärfste Waffenrecht in Europa oder gar der Welt
Huiuiui, das ist nun eine wirklich steile behauptung. Mir fallen spontan einige Länder ein, bei denen das, was ich hier legal im Schrank stehen habe, absolut verboten ist... Besser als bei uns fallen mir spontan nur die Schweiz, USA (in vielen Staaten) und Tschechien ein, an vielen Punkten auch Österreich und Canada.
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Hauptsache macht kein Blödsinn (Das Auge ist überall ) hab gedacht man kann legale Waffen sammeln und benutze und Sachen legal kaufen falsch gedacht in Deutschland ist man mit Sport Waffen kriminell
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Huiuiui, das ist nun eine wirklich steile behauptung. Mir fallen spontan einige Länder ein, bei denen das, was ich hier legal im Schrank stehen habe, absolut verboten ist... Besser als bei uns fallen mir spontan nur die Schweiz, USA (in vielen Staaten) und Tschechien ein, an vielen Punkten auch Österreich und Canada.
...ich hab das Deutsche Waffenrecht nicht wirklich auf dem Schirm, daher war das mehr Vermutung wie Behauptung
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Wir haben nun mal ob und das passt oder nicht, eines, wenn nicht sogar das schärfste Waffenrecht in Europa oder gar der Welt.
Je nach dem aus welcher Perspektive man es sieht. Die Briten dürfen zwar leistungsfähigere Luftgewehre haben, dafür dafür gibts eine kompletten Bann von Heißgaser-Kurzwaffen.
Dennoch drängt sich hier der Verdacht auf, es sollen Statistiken gefüllt werden um ein Problem zu konstruieren, dass es nicht gibt, damit irgendwelche links-grün-versifften-Politversagen einen Grund finden die Legalwaffenbesitzer zu drangsalieren.
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habe vor 2 Tagen das Diana Oktoberfestgewehr bekommen und bei eBay nochmal 1500 Blei Kupfer Kugeln bestellt irgendwas zwischen 2,5 bis 3 joul hoffe die reiten nicht wieder ein
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Solange du es nicht bei W... N.... bestellt hast.
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...ich hab das Deutsche Waffenrecht nicht wirklich auf dem Schirm, daher war das mehr Vermutung wie Behauptung
Aber diese Vermutung ging leicht daneben.
Ganz so restriktiv ist das deutsche Waffenrecht gar nicht. Es ist ziemlich konfus und logisch nicht zu begründen. Aber es gibt doch noch relativ viel, was erlaubt ist.
Wirklich scharf ist nach meinem Kenntnisstand das japanische Waffenrecht. Kurzwaffen sind wohl komplett verboten, Erlaubnisse müssen alle drei Jahre komplett erneuert werden, Aufbewahrung wird wohl jährlich kontrolliert, Munitionskauf wird registriert und nur gegen Rückgabe der alten Hülsen...
Das ist heftig streng.
Und auch in Dubai müssen Waffen wohl annähernd komplett verboten sein. -
Was soll man sagen:
Willkommen im Club der Durchsuchten und willkommen in der Birnenrepublik. Ich hoffe, daß das Ganze mittlerweile standardisiert abläuft und Du schnell dein LG wiederbekommst. Hoffentlich LG ordentlich weggesperrt gewesen? Bei meiner existierte nicht mal eine Möglichkeit der Füllung des PCP LGs. Daher 1/2 Jahr gewartet.HDs wurden auch schon vor der Hatsan gemacht. Nur ist man hier an alle Datensätze gekommen und der Verkäufer hat halt ordentlich jeden Kauf gespeichert gehabt.
Gruß Play
Was soll man denken:
dann haben vielleicht auch schon die anderen Exportler ihre Kundendatenbücher geöffnet. Die Behörden hätten dann ja jede Menge Munition, für weitere zukünftige HD´s die zu weiteren Eindämmungen und Verschärfungen herhalten sollen.Mein Rohr ist sauber für nee Inspektion (HD).
LPG -
Mich wundert bei diesen anscheinend reihenweise durchgeführten Aktionen immer wieder wo denn der hinreichende Tatverdacht begründet sein soll, der für eine solche Maßnahme zwingend erforderlich ist.
Ein Anfangsverdacht reicht hierfür ja explizit nicht aus.
Es wäre einmal interessant zu erfahren, wie viele Durchsuchungsbeschlüsse im Vergleich zur Gesamtzahl der verkauften Exportfedern tatsächlich ausgestellt wurden.
Entweder es gibt noch haufenweise mehr Anfragen, die von besonnenen Richtern abgelehnt werden oder es drängt sich der Verdacht auf, das es hier ein generelles Problem bei der Judikative gibt. -
Das PAG (Polizeiaufgabengesetz) wurde ja 2017 in allen Bundesländern bis auf Thüringen verschärft, somit dürfen die auf reinen Verdacht hin die Bude auseinandernehmen.
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Ich glaube nicht, dass dazu in den neuen PAGs irgendwelche Änderungen drinstanden, und wenn doch, spielt es hier auch keine Rolle, weil die HDs ja anscheinend alle von Amtsrichtern genehmigt wurden, die da offenbar einen hinreichenden Tatverdacht sahen.
Und die wahrscheinlich absolut keine Ahnung haben, was von der erwähnten "erheblichen Erhöhung" der Mündungsenergie eigentlich für eine genaue Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht oder auch nicht ausgeht.
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Oh das müssen sie nicht.
Es reichen zur Ermessensabwägung vollkommen Sachverständige die Bestätigen, dass hier eine
potentiell garvierende Grenzüberschreitung möglich ist.
Dies ist hier durchaus gegeben, insofern wurde im Rahmen der Gefahrenabwehr alles Richtig gemacht
auch wenn dies einzelnen Personenkreisen nicht gefallen mag.
Dazu muss man jedoch tiefer in die Materie gehen was potentielle Gefahren sind und was für Auswirkungen
dies auf die Maßnahmen hat. -
Wir haben nun mal ob und das passt oder nicht, eines, wenn nicht sogar das schärfste Waffenrecht in Europa oder gar der Welt. Keine Ahnung, aber alles was diese Recht betrifft ist der "Spielraum" bei Staatsanwaltschaft und Co. scheinbar sehr gering.
Hab zu dem Thema Luftgewehr noch was aus diesem Jahr und unserer Gegend gefunden.... zum Schmunzeln und Kopf schütteln gleichermaßen
und hier die ausführliche Ermittlungen des Heckenschützen mit Bilder. Der hat nun erweiterten Sonderurlaub in der Geschlossenen, plus dem ganzen weiteren Rattenschwanz........... In dem seiner Haut möchte ich nicht stecken ! Wie man sich durch so eine unüberlegte Dummheit ins eigene Knie schießen kann, war dem wohl nicht bewußt. Aber die Behörden waren unfähig und verhinderten Anis Amri Attentat (14 Tote, viele Schwerverlezte) in Berlin nicht.
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Die Begründung ist meiner Meinung nach nicht vorhanden. Der reine Besitz (nicht eingebaut) ist völlig legal.
Dann müßte jeder, der einen PC besitzt eine HD bekommen, da Er ja damit potentiell z.B. Kinderpornos anbieten oder downloaden könnte, .... Der Besitz eines PCs ist legal. Die Handlung dann nicht.
Gruß Play
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Mich wundert bei diesen anscheinend reihenweise durchgeführten Aktionen immer wieder wo denn der hinreichende Tatverdacht begründet sein soll, der für eine solche Maßnahme zwingend erforderlich ist.
Ein Anfangsverdacht reicht hierfür ja explizit nicht aus.Das stimmt, interessiert aber niemanden.
Wer das Gesetz vertritt muss sich ja selbst nicht daran halten.Das PAG (Polizeiaufgabengesetz) wurde ja 2017 in allen Bundesländern bis auf Thüringen verschärft, somit dürfen die auf reinen Verdacht hin die Bude auseinandernehmen.
Hat damit nix zu tun. Das greift nur bei Gefahrenabwehr.
Hier geht es um Strafverfolgung. Deshalb ist auch die
Staatsanwaltschaft involviert.Und die wahrscheinlich absolut keine Ahnung haben, was von der erwähnten "erheblichen Erhöhung" der Mündungsenergie eigentlich für eine genaue Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht oder auch nicht ausgeht.
Sicher nicht. Wenn Sie wenigstens von Juristerei eine Ahnung hätten
gäbe es diese HDs nicht. Bad Boy hat da völlig recht. -
Ganz so restriktiv ist das deutsche Waffenrecht gar nicht. Es ist ziemlich konfus und logisch nicht zu begründen. Aber es gibt doch noch relativ viel, was erlaubt ist.
Wirklich scharf ist nach meinem Kenntnisstand das japanische Waffenrecht. Kurzwaffen sind wohl komplett verboten,Ahem in De gilt beim Waffg. Was nicht erlaubt ist ist verboten oder maximal geduldet, wenn du einen Gute Begründung hast.
Und zu Japan Kurzwaffen sind nicht Verboten nur sind der ilegale Besitz ist automatisch mit Mehrstelligen Haftstrafen bewertet. Da ich mal einen Waffenschein für Japan brauchte weis ich das es das auch gibt. Aber in De gilt ein 10cm Großes Messer als Waffe in Japan nicht. Was du meintest war Nord Korea und China da ist Privatbesitz von Schußwaffen Verboten. In Europa hat De das härteste Schußwaffengesetz bei Schneidwaren sind es die Luxenburger. Dort ist Jegliches Messer eine Waffe. Aber meine Waffenerlaubnis erlaubt mir dort eine Schußwaffe zuführen. Wobei in Deutschland ich mit etlichen SB diskutieren dürfte.@Balistic falsch Wenn ich deiner Argumentation folge könnten Polizei bei Jedem von Uns eine HD machen, den so ziemlich jeder dürfte Werkzeuge mit Waffen Charakteristika besitzen oder Küchenmesser zb Brotmesser Tranchiermesser. Das gegen einen Ungewollten Mitbürger genutzt und … die Gefahr ist auch gegeben.
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