Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 190.452 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Ich habe das Gefühl, dass dieser Thread aufgrund des aktuellen Abdriftens ins politsche Offtopic in naher Zukunft ein Beispiel für gesetzeskonforme Aufbewahrung wird und ein Schlösschen bekommt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich habe das schon vor einiger Zeit so gemacht, wie von El Tadashi vorgeschlagen. In meiner Wohnung herrscht jetzt wunderbare Ordnung, nichts ist jetzt mehr in irgendwelchen Schränken verteilt oder steht (liegt) herum. Der neue Schrank ist von Poco (ca. 60 €) und steht fast unsichtbar hinter einer Tür. Ich brauche mir jetzt keine Gedanken zu machen über Tüten, Säcke, Kabelbinder, Klebeband, Räume mit oder ohne Fenster oder eventuelle Kontrollen, schlafe besser und kann mich nun auf wichtigere Sachen konzentrieren: Was könnte ich mir denn als nächstes für mein Hobby zulegen? Deshalb lese ich lieber bei den Neuvorstellungen und Erfahrungen mit.

  • Wo soll man als Polizist sonst trainieren ? Auf zurückschiessende Menschenmassen geht schlecht, da hier in f land keiner eine Waffe führt.

    Für polizeiliche Zwecke modifizierte Version davon:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildun…_Duellsimulator

    Oder mit den Übungsfarbpatronen die aus realistisch funktionierenden Waffen abgeschossen werden. Die Waffen dafür sind modifizierte echte Feuerwaffen damit sie mit der Munition ordentlich funktionieren. Und sie sind blau markiert um Verwechselungen mit den tödlichen Brüdern auszuschließen. Der Effekt ist der gleiche wie bei Paintball.

    https://de.wikipedia.org/wiki/FX-Patrone


    Aber darüber braucht man nicht darüber zu diskutieren, es muss ja gespart werden und da kann man kein Geld für sowas ausgeben. Technische Möglichkeiten gibt es, nur werden die halt nicht angeschafft weil es ja auch so funktioniert und es nichts kosten darf.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich möchte kein Schloß vor diesem interessanten Thread.

    Deshalb bitte ich darum Themen wie Reichsbürger, freie Energie, Chemtrails und anderen Schwachsinn mit dem Schwachmaten Aufmerksamkeit erregen wollen, bitte wo anders zu verbreiten.
    Nichts gegen ein paar off-topic Beiträge dazu, aber hier nimmt das gerade Überhand.

    Zum Thema:
    Ich denke das der Gesetzgeber möchte, das freie Waffen zusätzlich gesichert in der Wohnung aufbewahrt werden.
    Abgeschlossene Wohnung allein dürfte nicht reichen, denn sonst macht der Gesetzestext wenig Sinn.

    Gruß Udo

    2 Mal editiert, zuletzt von Udo1865 (29. Juli 2017 um 14:10)

  • Hier wird gezetert,geflucht, geheult und gejault dabei ist es doch so einfach, schließt die Dinger ein und wenn es nur wegen der lieben Kinder im Haushalt ist.

    Wenn so mancher die Energie die er in diesen Thread gesteckt hat mit der Axt im Wald verbracht hätte wäre das Behältnis geschreinert und noch das Feuerholz für nen halben Winter fertig.

    Gruß Stefan

  • Hier wird gezetert,geflucht, geheult und gejault dabei ist es doch so einfach, schließt die Dinger ein und wenn es nur wegen der lieben Kinder im Haushalt ist.

    Wenn so mancher die Energie die er in diesen Thread gesteckt hat mit der Axt im Wald verbracht hätte wäre das Behältnis geschreinert und noch das Feuerholz für nen halben Winter fertig.

    Gruß Stefan

    das problem ist nur,jetzt reicht ein verschlossenes behältniss,als nächstes muß es dann ein stahlschrank sein,danach stufe b für freie waffen. am ende sind wir dann bei sicherheitsstufe 0 bei freien waffen angekommen und ein jahr später giebt es die dann gar nicht mehr!

  • Wem erzählst Du das?

    Ich bin zur einer Zeit groß geworden als das Luftgewehr noch am Nagel hinter der Schuppentür aufbewahrt wurde, da hing auch Opa's KK mit dem er unseren Salat verteidigte.
    Während der Obstsaison bekamen wir von Oma die Aufgabe ihren hoheitlichen Luftraum mit dem Kicker zu überwachen.
    Das ist über 40 Jahre her, die Zeiten ändern sich, mir schmeckt es auch nicht.

    Verrückt, damals vermittelten Kinder mit Luftgewehren im Garten ein Gefühl von Sicherheit.

    2 Mal editiert, zuletzt von SPA68 (29. Juli 2017 um 15:47)

  • Hast alles gelesen? Dann solltest du bemerkt haben, dass es darum überhaupt nicht geht. Gesetze kannst du nicht bequem auslegen (abgesehen davon, dass ich gar nicht wüsste, wo ich noch einen Schrank hier hinstellen soll). Das Gesetz ist in dieser Form ein schlecht erzählter Witz. Keiner kann lachen.

    Mit dem schlechten Witz hast du sicherlich Recht, ein einfacher Satz wie: "Jegliche F Waffen sind vor dem Zugriff Nichtberechtigter sicher aufzubewahren, eine sichere Aufbewahrung ist dann gegeben wenn ein Werkzeug für den Zugriff gebraucht wird" hätte für das ganze Gesetz gereicht.
    Und nein, du musst dir keinen Schrank hinstellen, wer seine zB. Luftgewehre vor Staub schützen möchte, hat diese in einem Futteral oder Koffer, da muss jetzt halt ein kleines Vorhängeschlösschen vor, und schon ist Alles gut, muss ja beim Transport außerhalb deiner Wohnung auch so sein, so'n Schlösschen bekommste im 1€ Markt ;)
    Gruß Ingo

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (29. Juli 2017 um 19:22)

  • Das ist so typ. (deutsch.)! Erst wird ellenlang gemeckert und lamentiert und am Ende kommt man zu dem Schluss, dass doch alles gar nicht so schlimm ist. Der Gesetzgeber ist nicht dumm und weiß das. :thumbup:

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Zum Thema:
    Ich denke das der Gesetzgeber möchte, das freie Waffen zusätzlich gesichert in der Wohnung aufbewahrt werden.

    Ich denke...und da gehe ich mit Steffrin völlig konform...
    der Gesetzgeber möchte auf bitten und betteln der Angsthasen hin,
    das ganze Thema durch Erschwernisse und Auflagen uninterressant machen.
    Der geforderte Aufwand soll abschrecken und madig machen.
    Klappt ja auch, siehe edwin2, der ja schon verkauft hat.

    Man könnte es Salamitaktik nennen, Scheibchenweise zum
    Ende der Wurst.

    Einmal editiert, zuletzt von Oldcrow (29. Juli 2017 um 17:57)

  • @'Schiesser
    Ich glaube nicht, dass hier jemand von dem Gesetz begeistert ist und die Vollkommenheit des Gesetzgebers preist. Fakt ist, dass wir dieses Gesetz nun mal haben. Du kannst dich jetzt daran halten, oder auch nicht. So einfach ist das.

  • Ja, so einfach ist das, wenn man alles als gegeben hin nimmt. Das weiß auch der Gesetzgeber. Das ist ja das tolle daran!
    Und wenn es Gesetz wäre, dass jeder zehnte Passant von der Brücke springen muss, dann wird auch gesprungen. Ist halt so. :thumbup:

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • @Schiesser
    Ich sehe für dein Problem nur 3 Möglichkeiten.
    1. Du klagst gegen das Gesetz. Vor Gericht, und klagst ( jammerst ) nicht im Forum.
    2. Du achtest bei der nächsten Wahl besser darauf, wem du deine Stimme gibst. Hast du damit keinen Erfolg, hat die Mehrheit eben anders entschieden. So funktioniert Demokratie.
    3. Du begibst dich auf den Weg durch eine Partei. Bleibst du nur Zweiter, hast du auch nichts zu sagen.
    Alles andere kostet zuviel Zeit und Energie.

  • @Schiesser
    Sorry, ich glaube, ich habe ich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte mit meinem Beitrag eigentlich nur zeigen, dass alle Versuche, am Gesetz etwas zu ändern, nicht funktionieren werden. Man kann unter den gegebenen Umständen nur damit leben.

  • Hier ein kleines Update zu dem Thema und eine Entwarnung was die Aussage meiner Behörde angeht. Nachdem ich mit zwei weiteren Behörden telefoniert habe konnten wir feststellen das es noch "Klärungsbedarf" gibt bei der "Auslegung" des neuen WaffG. im Bezug zur Aufbewahrung.
    Nun sieht es auch meine Behörde so das alte bereits vorhandene A oder B Schränke weiter benutzt werden dürfen. Soll heißen man darf sie noch "voll Kaufen".

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Wenn man einen A/B-Schrank vor der Gestzesänderung gekauft oder besessen hat und dieser in Benutzung war, das heißt eine WBK-Waffe bereits darin gelagert wurde, so kann man den weiternutzen und den halt voll machen. Das gilt sogar dann wenjn vorher nur eine Pistole im B-Fach gelagert wurde. Jedenfalls war es bei mir so. Und das ist zwei Wochen her.

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

  • das heißt eine WBK-Waffe bereits darin gelagert wurde

    Diese Voraussetzung kann ich aus dem WaffG irgendwie
    gar nicht herauslesen.
    Denn so allgemein wie der Passus im WaffG vormuliert ist,
    müsste man unter "Waffe" alles verstehen was vom WaffG
    erfasst wird, oder?

  • Sie haben richtig gelesen: Erlaubnisfreie Waffen oder Munition müssen in einem verschlossenenBehältnis aufbewahrt werden! Es ist kein Waffenschrank oder Tresor nötig, ein Kleiderschrank oder eine Kommode mit normalem Schloss genügt. Eine günstige Alternative für ein Luftgewehr wäre auch einFutteral mit Vorhängeschloss. Das ist tatsächlich eine gravierende Änderung, die einige Waffenbesitzer betrifft. Wer bei einer Kontrolle erwischt wird und die Pflicht zur Aufbewahrung nicht einhält, handelt sich in naher Zukunft eine Ordnungswidrigkeit nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§34 Nr. 12 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 1 AWaffV) ein.

    Quelle : all4shooters.com

    Jetzt muss ich hier auch nochmal nachhaken. Meiner Ansicht nach, was das doch auch schon vorher so.
    Als ich 2015 meinen KWS beantragt habe, wollte ich mich bezüglich der Aufbewahrung von SSWs einfach nochmal absichern und habe bei meiner zuständigen Behörde nachgefragt.
    Ich bekam damals folgende Antwort:

    "Sehr geehrter Herr xxxx,
    als Mindeststandard für die Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen bzw. Munition genügt jeweils ein festes verschlossenes Behältnis. Dies ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 36 Waffengesetz so geregelt. Die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition ist zu beachten!

    Hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen"

    §36
    "36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen),
    reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte
    (abschließbare) Wandhalterungen.

    Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt."

    http://www.dsb.de/media/PDF/Rech…_22_03_2012.pdf

    Also hat sich doch nicht wirklich was geändert (bezüglich erlaubnisfreier Waffen). Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler? 8|:?:

    Gesendet außerhalb des Raum-Zeit-Kontinuum...