Die Polizei trumpft mal wieder mit Fachwissen auf

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 4.464 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Mai 2017 um 20:05) ist von the_playstation.

  • Für die Polizei, das ist ein Faustmesser.

    Wenn die Polizei einen erlaubten Gegenstand als verboten deklariert um ihn abzunehmen, ist das dann Diebstahl? ?(

    Ich denke mal die wollten dem Jugendlichen nur einen rein würgen weil er sich so respektlos verhalten hat.
    Aber trotzdem, dafür kann man ja keine Gesetze verbiegen oder erfinden...

  • Andererseits ist es vielleicht ganz gut, das der junge Rotzlöffel das Messer los ist und in nächster Zeit noch
    gut mit Polizei und Staatsanwalt zu tun haben wird. Wie man in den Wald hinein ruft....
    (Falls man den Rest des Berichtes glauben kann)

  • Der Staatsanwalt wird nichts machen, nur das Verfahren einstellen, wenn feststeht dass das kein Faustmesser ist.
    So lange kann der Junge etwas Panik schieben.
    Wenn er der Sicherstellung zugestimmt hat, ist das Messer weg, wenn es Beschlagnahmt wurde bekommt er es zurück. Ich tippe auf ersteres, mit der Coolnes vor den Bullen ist es bei den kleinen Wichtigtuern dann meist doch nicht so weit her.

  • der Polizei mache ich keinen Vorwurf die haben ihren Job gemacht was die Staatsanwaltschaft daraus dreht wird man sehen. Die werden feststellen das es kein verbotener Gegenstand war und gut.

    Ich finde es allerdings megapeinlich was die Presse da abliefert. Das ist das Niveau des Mittwochnachmittag Fernsehen um 1500 auf gewissen Sendern...

    Das sind genau die Aufhänger für manche Politiker die sich noch nen Namen durch Verbote machen wollen

  • Aus gegebenem Anlass bin ich für einen neuen Eintrag im Waffengesetz: das Tragen oder Führen von Jugendlichen ist verboten.
    Oder hat man schon mal bei einem Rentner ein Faustmesser gefunden?
    Auch ein Polizist kann nicht alles wissen und wenn ich bei einer Kontrolle etwas dabei habe, von dem nicht sicher ist, ob es nun legal ist oder nicht, aber evtl. eine Waffe, kann ich relativ sicher ein, dass es erstmal einkassiert wird.
    Was die Prese draus macht, naja, Sommerloch ist nun mal das ganze Jahr...
    Und dass der eine oder andere Staatsdiener nicht ganz auf der Höhe ist, ist normal, das ist nun mal so in der Bevölkerung und die Bevölkerung, das sind wir.
    Ich bin mal von einem Sonntagsjäger beim Roven nach dem Waffenschein für meinen Bogen gefragt worden und ob ich denn schon 18 sei. Meinen Ausweis wollte er auch sehen...
    Ich habe ihn freundlich drauf hingewiesen, sich noch mal mit dem Waffengesetz auseinander zu setzen...

    Wenn das unsere Probleme sind, dann geht es uns doch verdammt gut!

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • der Polizei mache ich keinen Vorwurf die haben ihren Job gemacht was die Staatsanwaltschaft daraus dreht wird man sehen. Die werden feststellen das es kein verbotener Gegenstand war und gut.

    Nene, da muss ich heftigst widersprechen.
    Die Polizei ist wie in vielen Fällen immer die erste Instanz. Sie sollte zumindest die Basics der Gesetzgebung wissen. Wenn Zweifel bestehen, können die sich bei einfachen Fragen per Funk Rat holen.
    Nun haben die sich offenbar geirrt und bescheren u.U. der Staatsanwaltschaft unnötige Arbeit. Kostbare Recourcen, die für wichtige Fälle dringend gebraucht werden. Letztlich kosten solche Fälle unser aller Geld.

    Übrigens ist die Definition eines verbotenen Faustmessers schon im WaffG einfach und unmissverständlich erklärt. Das Verbotsmerkmal ist ein quer zur Klinge stehender Griff. Keine Maße, keine Klingenlängen.

  • Das sehe ich genau wie FloppyK. Die Presse druckt in solchen Fällen das, was die Pressestelle der Polizei ihnen liefert, die prüfen sicher nicht anhand des Waffengesetzes, ob der Polizeibericht stimmt oder nicht.

    Dieser Polizeibereicht ist in zweierlei Hinsicht nicht in Ordnung: erstens werden Leute, die das Waffengesetz nicht kennen, falsch informiert.

    Noch schlimmer ist allerdings der Eindruck von der Polizei NRW, den er bei Leuten erzeugt, die das Waffengesetz kennen. Nämlich: wer aufsässig ist, dem hängt die Polizei was an, wenn sie es kann.

  • Nene, da muss ich heftigst widersprechen.Die Polizei ist wie in vielen Fällen immer die erste Instanz. Sie sollte zumindest die Basics der Gesetzgebung wissen. Wenn Zweifel bestehen, können die sich bei einfachen Fragen per Funk Rat holen.
    Nun haben die sich offenbar geirrt und bescheren u.U. der Staatsanwaltschaft unnötige Arbeit. Kostbare Recourcen, die für wichtige Fälle dringend gebraucht werden. Letztlich kosten solche Fälle unser aller Geld.

    Übrigens ist die Definition eines verbotenen Faustmessers schon im WaffG einfach und unmissverständlich erklärt. Das Verbotsmerkmal ist ein quer zur Klinge stehender Griff. Keine Maße, keine Klingenlängen.

    klar, das es eine Fehlentscheidung bezüglich der "Waffe " war. Der Typ war so wie ich das gelesen habe nicht sehr kooperativ und so haben die Polizisten das Ding zur Eigensicherung einkassiert. Das empfinde ich persönlich als der Situation angemessen.

  • Nämlich: wer aufsässig ist, dem hängt die Polizei was an, wenn sie es kann

    Das ist heute so normal daß sich die Polizisten nicht mal
    über das Unrecht Ihres Tuns im klaren sind. Die glauben
    das wäre so richtig.
    Das war im 3. Reich auch so - die waren überzeugt richtig
    zu handeln.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hmm,
    vielleicht war es tatsächlich ein kleines Faustmesser, und das Bild stimmt nicht.

    Das wäre nicht das erste mal, das einfach ein Beispielfoto genommen wurde, was 0 was mit der Waffe zu tun hat.

    Trotzdem mal wieder ein Bericht in Bildmanier den keiner braucht.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Kann natürlich auch sein, wobei man derart unartaktive Bilder von Messern kaum woanders sieht.

    Auf jeden Fall ist das Messer ein Witz und man kann sich eher darüber todlachen.
    Damit kann man allerdings auch kaum vernünftig normale Messerdinge tun wie einen Apfel zerschneiden, ...

    Für mich ist das eher ein Spielzeug oder ein modisches Accessoir. Ich möchte damit weder 1 Pfund Kartoffeln schälen noch ein Brot schmieren oder Holz berarbeiten.

    Ich frage mich, wie man, wenn das Bild stimmen sollte, überhaupt auf die Idee kommen kann, daß es sich um einern verbotenen Gegenbstasnd handelt.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ich möchte damit weder 1 Pfund Kartoffeln schälen

    Dafür gibts Kartoffelmesser, die haben aber auch nicht mehr Klinge. :D
    So ein Spielzeug wie du es nennst trage ich am Gürtel. Ich kann damit vielleicht keine Terrorristen bekämpfen oder mit Piraten fechten, aber für kleinere Sachen die so im Alltag oder unterwegs anfallen können reicht das. Das ist übrigens nur 420er Stahl. Ich hab damit sogar schon ein Paket geöffnet ohne dass die Klinge gesplittert ist. 8o Wahnsinn oder?

  • Hinzu kommt ja noch, dass Tausende diesen Artikel lesen und das natürlich glauben. So auch die Falschmeldung, dass schon zum Kauf einer SSW der KWS benötigt wird. Diese und ähnliche Fragen erlebe ich jede Woche.

  • ... es gibt auch "Fausmesser" mit verdeckter Funktion:
    Einerseits ein normales Messer in einer eigenartig geformten (recht stabilen) Scheide.
    Man kann das Messer ganz normal herausziehen und normal verwenden.
    Aber:
    Das Messer lässt sich auch von einer anderen Seite ein-/durchstecken, so dass der Messergriff in der Scheide steckt, die Klinge herausschaut
    und die eigendliche Messerscheide in die Faust genommen wird.

    Gesehen an einem Messerstand (Touristenmarkt) in Ungarn.

    MfG

    Bernd

  • Dass ein Feld-, Wald- und Wiesenpolizist eine falsche Entscheidung trifft, ist zu bedaueren - und könnte bei Rückfrage in der Zentrale geklärt werden.
    Richtig übel wird es aber, wenn solch ein Fall von keiner weiteren Instanz geprüft wird und dann einerseits in die Gazetten wandert und Mitbürger verunsichert, aber eben auch die Mühlen der Justiz unnötig arbeiten müssen.

    Wenn jemand mit "100 Sachen durch die Stadt rast" muss man auch hinterfragen, ob es die Hauptstraße (50), eine Nebenstraße (30) oder auf der Stadtautobahn/ Ausfallstraße (90) passierte.
    Selbst bei solch einer Standard-Situation und -Meldung wird man wohl auch gewissenhafter recherchieren, bevor man die Pressemitteilung raushaut.

    Fördermitglied des VDB.