Rettungsmesser auch ein Einhand frei zu führen

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 8.339 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Oktober 2016 um 21:32) ist von DeMoriaan.

  • Seit kurzem habe ich neue Aufgaben bekommen und ein Einhandmesser dazu wäre praktisch. Auch aus diesem Grund habe ich mich neu zum Thema Taschenmesser beschäftigen müssen. Nun bin ich auf diese Seite gestoßen:
    http://www.messer-tester.de/rettungsmesser-test/
    Offenbar sind "echte" Rettungsmesser" offiziell als Werkzeug eingestuft, sofern das Messer über bestimmte Merkmale verfügt. Siehe dazu auch den BKA-Feststellungsbescheid. Eigentlich ist das doch der Grahl der Dinge, der ein echtes Einhandmesser legal führbar macht, auch wenn die Messer nicht immer kultig hübsch sind.
    Welches Rettungsmesser wäre für euch die richtige Wahl, wenn die Klingenlänge nicht über 80 mm sein soll, damit es noch ein Taschenmesser bleibt. Ein Taschenclip wäre auch wünschenswert.

  • Wofür ein Rettungsmesser ist sagt ja eigentlich schon der Name, wichtig ist eine gute Griffigkeit, der Gurtschneider und der Bolzen zum Fenster einschlagen, eine Klinge gehört ja auch meist dazu.

    Aus meiner Sicht ist ein Rettungsmesser aber auch nur ein Rettungsmesser wenn es da zur Hand ist wo es nötig werden könnte, zB. im Auto oder im Beruf zB. Feuerwehrmann.

    Wenn du solch ein Messer einfach so als Taschenmesser beim Spaziergang durch die Stadt in der Hosentasche hast, weiss ich nicht ob solch ein Messer da rechtlich noch als Rettungsmesser eingestuft wird.

  • Ein ähnliches Thema hatten wir schon mal, da hab ich auch etliche BKA Bescheide durchforstet.
    Die Einhänder die oft als "Rettungsmesser" verkauft werden sind nicht wirklich welche, solange sie eine normale, spitze Klinge haben.
    Richtige Rettungsmesser müssen laut BKA eine abgerundete Spitze haben oder diese muss eben so geformt sein dass man damit nicht wirklich stechen kann.
    Hier mal ein paar Beispiele:


    Für mich persönlich verliert ein Messer ohne Spitze enorm an Nutzwert. Hier und da kann man doch mal was Spitzes gebrauchen.
    Was das WaffG bezüglich Messer angeht, hab ich mir das Kopfschütteln abgewöhnt, sonst hätte ich schon ein Schleudertrauma...

    Edit: Ich hätte mir ja auch vorher mal den Link von FloppyK anschauen können und mir den Post hier sparen können...  :whistling:
    Aber das wäre zu einfach 8) und nur halb so lustig...  ^^

  • Da ich auch mal solch ein Einhandmesser brauchte, habe ich mir für die Tätigkeit ein Springmesser geholt.
    Klappt seitlich raus und stellt sich dann automatisch fest und hatte eine Klinge unter 8,5 cm.
    Soweit ich weiß darf man es zwar besitzen aber nicht führen.
    War eh für die Arbeit und daher mir wurscht.

    EDITH

    Zur Zeit habe ich immer auf arbeit und teils auch privat ein Letherman, das geht auch als Werkzeug durch.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

    2 Mal editiert, zuletzt von Armageddon (23. September 2016 um 23:48)

  • Für mich persönlich verliert ein Messer ohne Spitze enorm an Nutzwert. Hier und da kann man doch mal was Spitzes gebrauchen.


    Da hast du vollkommen recht. Das habe ich gar nicht bedacht und damit hat sich das auch erledigt.

  • Ich habe dieses Tool stets bei mir:

    https://www.youtube.com/watch?v=zApUSw0xsRY

    Zum Glück war bis dato der bestimmungsgemäße Gebrauch
    nicht notwendig.

    liebe Grüsse ... Patrick

    Bei diesem wäre ich vorsichtig, es gab schon mehrere Fälle bei denen Polizisten Bundeswehrsoldaten kontrolliert haben und diese dann beschuldigten ein Einhandmesser zu führen (aufgrund der Öse an der Klinge) die es "angeblich" ermöglicht es einhändig zu öffnen.

    Die Rede ist natürlich vom Bundeswehrtaschenmesser.

    Hier der Link zum Bericht: https://www.lawblog.de/index.php/arch…-taschenmesser/

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • Weil es gerade gut in den Thread hier passt vergebt mir bitte das ich hier zwischen poste...bin absolut kein Messer Spezialist, möchte auch gerne ein Messer mit Gurtschneider und Glasdorn im Auto führen für hoffentlich nie eintretende Situationen. Wenn ich mir den 42a durchlese meine ich das ich das folgende Messer offen mit mir führen darf im KFZ. Es ist absolut unmöglich es einhändig zu öffnen hat unter 12cm Klingenlänge und ist auch nicht beidseitig geschliffen.
    Könntet ihr mir bitte kurz sagen ob meine Annahme korrekt ist und ich mit dem Messer hundert Prozent legal unterwegs bin?

  • Ob ich unbedingt eine Spitze brauche, um eine Scheibe einzuschlagen, sei dahingestellt.
    Gibt es hier jemanden, der einmal eine solche Spitze benötigt hatte?

    Ich selbst habe Freude an schönen Dingen, und diese "Rettungsmesser" finde ich durch die Bank allesamt reichlich häßlich.
    Ein Springmesser fällt bestenfalls bei einer Leibesvisitation auf, sofern man es führt. Ansonsten bleibt es unsichtbar.
    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, "erwischt" zu werden"

    Ich habe seit über 25 Jahren ein Springmesser dabei, bei dem ich den Komfort schätze, es mit nur einer Hand öffnen zu können.
    Und natürlich, daß es dann eine feststehende Klinge (Iich glaube, sogar 8,5cm) hat.
    Im letzten Jahr hab ich es auf einer Wanderung verloren und mir wieder das gleiche Modell geholt: ein Springmesser von LINDER.
    Ein einfaches, preiswertes, aber gutes Messer.

  • möchte auch gerne ein Messer mit Gurtschneider und Glasdorn im Auto führen für hoffentlich nie eintretende Situationen


    Wenn die Notfunktion als Insasse im Auto vordergründig ist, ist vielleicht ein spezieller Glaszertrümmerer besser.
    Es ist mal getestet worden, ob man unter Wasser als Insasse im einen getauchten und vollgelaufenen Auto überhaupt in der Lage ist, mit einem Nothammer oder Messer eine Seitenscheibe zu zertrümmern. Das Ergebnis hat mich überrascht. Es geht nämlich nicht. Man kann unter Wasser gar nicht genug Schwung holen, um mit einem Schlagwerkzeug eine Scheibe zum zerbersten zu bringen. Aber mit so einem kleinen "Klicker" geht das formidabel. Da ist auch ein Gurtschneider und Trillerpfeife dran.
    Ich habe mir mehrere dieser Dinger über eBay bestellt und im kleinen Kreise verteilt. Als Nichtraucher kann man das gut im Aschenbecher des Autos legen. Sie sind klein genug.


  • Welches Rettungsmesser wäre für euch die richtige Wahl, wenn die Klingenlänge nicht über 80 mm sein soll, damit es noch ein Taschenmesser bleibt. Ein Taschenclip wäre auch wünschenswert.

    So ein BKA-konformes Rettungsmesser liegt im Handschuhfach. Für tägliche Führen sind die für mich nichts. Ich benötige jeden Tag vielfach mein Messer und ein Rettungsmesser ist doch sehr eingeschränkt. Es geht natürlich auch ohne Einhandmesser praktikabel und 42a-konform! Ich benutzte für den Beruf ein kompaktes Fixed in full tang, mit Scheibendorn und 5 mm Klingenstärke. Das Messer deckt wirklich fast alles ab, vom Apfelschneiden, Brief öffnen bis hin zum Aufbrechen von Gefäßen. Für kleine Reparaturen habe ich zusätzlich ein Leatherman dabei.
    Im Alltag ist es dann meist ein super leichter Folder ohne Einhandbedienung.

    Ein Rettungsmesser wäre für mich leider keine Alternative!

    Gruß

    Dose

  • Hallo Floppyk,

    Und natürlich alle anderen hier nochmal!

    Von dem Klicker hab ich noch nie was gehört, werde ich mir mal anschauen, und so etwas ähnliches hab ich auch mal gehört wie du berichtest allerdings in einem fast vollgelaufenem Autovdie Tür unter Wasser aufzumachen, geht auch sehr schlecht bis gar nicht, man muss warten bis das Auto komplett voll gelaufen ist...wenn man es mit der Panik noch kann:(

    Könntet ihr mir trotzdem nochmal sagen ob ich mein oben genanntes und gezeigtes Messer offen und zugriffsbereit in meinem KFZ führen darf?

    Lieben Dank

  • Hallo zusammen,

    Dieses Thema wurde ich hier schon bis zum Abwinken diskutiert. Jetzt kann ich nur einmal einen Tipp aus dem alltäglichen Leben geben. Und das auch aus den Einzelmeinungen von Polizeibeamten die ich kenne. Und die tagtäglich damit zu tun haben. Manchmal hilft es auch konkret zu visualisieren um von einer bestimmten Erwartungshaltung oder Horrorvorstellung abzukommen. Was kann passieren, wenn man kontrolliert wird und es ist wirklich ein Einhandmesser dabei? Sind die Polizisten wirklich so drauf ein Riesenfass aufzumachen, wenn es sich um offensichtlich normale Personen handelt?

    Was wurde damals behauptet? Man wollte der Polizei eine Möglichkeit an die Hand geben um gegen offensichtlich kriminelle Personen vorgehen zu können? Ist es wirklich eine so drakonische Strafe die es rechtfertigt die persönliche Unversehrtheit oder die Unversehrtheit anderer Menschen in Kauf zu nehmen? Wie kann man das am besten begründen? Als Mensch der Praxis könnte ich es begründen und zwar so dass mir nichts passiert. Wir haben hier in Deutschland ein ganz tolles :thumbsup: (Ironie) Rechtssystem. Die nächste Frage wäre wie wahrscheinlich ist es, dass man überhaupt kontrolliert wird und die Voraussetzung zum Durchsuchen einer Person vorliegen? Das liegt nämlich nur vor, wenn man etwas ausgefressen hat. Und dann hält sich mein Mitleid ehrlich gesagt in Grenzen.

    Der Nutzwert eines Einhandmessers ist wirklich hoch, wenn man der Definition nach nur eine Hand benutzen muss oder kann. Das nur mal aus der Sicht eines Menschen der der Meinung ist dass man nicht jede Gängelei des Gesetzgebers mitmachen muss. Bitte überprüft doch mal in euren Gedanken, ob ihr euch nicht eure eigenen Horror Vorstellungen selber zeichnet.

    Mal ganz davon abgesehen, das diese gesetzliche Vorschrift verfassungswidrig ist. Aber das haben wir schon des öfteren durchgekaut. Und das ist Fakt. Nur geht leider keiner dagegen vor. Es ist ganz klar ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Da muss ganz klar bestimmt sein was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt und dies ist in diesem Gesetz nicht gegeben und deshalb ist es im kompletten hinfällig. Ob einzelne Punkte rechtlich vertretbar wären oder nicht ist in dem Fall uninteressant. Aber das ist natürlich wie so oft auch eine rechtliche Auslegungssache. Und im Zweifelsfall gewinnt der Staat. Es geht ja nicht immer nur darum ob man recht hat.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.