Wesentliche Waffenteile

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 3.192 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. April 2012 um 08:48) ist von Kolibri.

  • Hallo, ich würe gerne in Erfahrung bringen welche Teile einer SSW (explizit RG 88 / HsC 90) keine wesentlichen Waffenteile im rechtlichen Sinne sind.
    Zählen der Abzugsbügel sowie der Abzug an sich (also ohne Abzugsgestänge) dazu, oder dürfte ich diese ggf. bearbeiten? Mit "bearbeiten" meine ich dabei keinen Anbau irgendwelche Teile.
    Kann mir da jemand von euch weiterhelfen? Würde mich tierisch freuen! :^)

    Dank im Voraus, viele Grüße

    "Komm wir essen Opa" - Satzzeichen retten leben!!

  • Naja alle Bedinelemente, Griffschalen und der Abzugsbügel sind keine Waffenrelevanten Teile, lediglich das Griffstück mit Lauf und der Schlitten sind es.

    Theoretisch könntest du dir Bedinelente und den Abzugsbügel aus Stahl fertigen und andere Selbst gemachte Holzgriffschalen dran machen, das wäre dann ok.

    Sollange die Waffe nicht auf Fullato Umgebaut, Laufgewinde Ausgebohrt oder der Lauf komplett durch Gebohrt worden ist, wäre alles andere im grünen bereich.


    MFG
    Canny

  • Ganz einfach:

    Wesentliche Teile sind:
    Verschluss bzw. das Teil mit dem Stoßboden (Pistole)
    Lauf
    Griffstück (Pistole)
    Trommel (Revolver)
    Rahmen (Revolver)
    Bei SSW sind Lauf und Griffstück (bzw. Lauf und Rahmen) allerdings immer fest miteinander verbunden.

    "Wesentliches Teil" bezeichnet immer ein einzelnes Teil, also nicht den ganzen Klienkkram, der da drin noch verbaut ist.

    Alle Kleinteile sind keine wesentlichen Teile.


    Stefan

  • Wesentliche Teile i.S. des WaffG:
    -Lauf
    -Verschluss
    -Patronen- und Kartuschenlager/Trommel bei Revolver
    -Bei Kurzwaffen das Griffstück

    Das was übrig bleibt darf bearbeitet werden.
    Sag doch mal was du vorhast, dann kann man dir genauer sagen ob legal oder nicht.

    Edit:
    ..to slow..

    AbzugsBÜGEL ist ein fester Teil des Griffstücks, da würde ich die Finger weg lassen.
    Das Züngel kann man aber nach belieben tauschen/ändern/sonstwas machen.

  • Hallo, ich würe gerne in Erfahrung bringen welche Teile einer SSW (explizit RG 88 / HsC 90) keine wesentlichen Waffenteile im rechtlichen Sinne sind.
    Zählen der Abzugsbügel sowie der Abzug an sich (also ohne Abzugsgestänge) dazu, oder dürfte ich diese ggf. bearbeiten? Mit "bearbeiten" meine ich dabei keinen Anbau irgendwelche Teile.
    Kann mir da jemand von euch weiterhelfen? Würde mich tierisch freuen! :^)

    Dank im Voraus, viele Grüße

    Was meinst Du denn ?

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Wesentliche Waffenteile sind (soweit ich weis) alle Teile, die für die einwandfreie Funktion und Sicherheit der Waffe verbaut sind. Der Abzug/Das Abzugsgestänge ist ein solches Teil und darf nicht verändert werden. Nicht relevant sind Teile wie z.B. Griffschalen.

    Mich würde noch interessieren, was willst du denn da dran ändern??

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege!

    Lg euer Held

  • ... Pistolen/Revolver nur "Bumm" machen und maximal als "Parfüm-Zerstäuber" wirken sind sie ab 18 frei verkäuflich.
    Im rechtlichen Sinne gibt es keine wesentlichen Teile, betr. Erwerb.
    Die gibt es nur bei scharfen Waffen. Da sind es: Lauf, Trommel, Schlitten, Griffstück!

    Gruß!

    P.S..:
    Ein Abzug ist kein wesentliches Teil.
    Bei Veränderungen an Lauf, oder Trommel erlischt jedoch, gewissermaßen die "Betriebserlaubnis", bei freien Plempen.
    Man macht sich strafbar!

  • Naja aber vor dem WaffG gelten SSW doch als Waffen.
    @Mountain: Deiner Logik nach könnte man dann ja eine SSW zur Scharfen konvertieren weil man die Teile verändern darf!?

  • ... maximal als "Parfüm-Zerstäuber" wirken sind sie ab 18 frei verkäuflich.
    Im rechtlichen Sinne gibt es keine wesentlichen Teile.
    Die gibt es nur bei scharfen Waffen. Da sind es: Lauf, Trommel, Schlitten, Griffstück! ....


    Hallo Alex,

    da muss ich Dir leider widersprechen!

    Auch SSW sind Waffen im rechtlichen Sinne, und unterliegen damit natürlich dem WaffG, und den Definitionen der Bauteile. Die Definition der wesentlichen Waffenteile hat HWJunkie weiter oben bereits gepostet!

    Viele Grüsse
    Alfred

    P.S.: Aber natürlich ist der Abzugzüngel auch aus Gelsenkirchner Schmiedeeisen erlaubt! ;^)

  • Das war wohl etwas zu schnell draußen, bevor ich ganz fertig war.
    Natürlich darf man nichts an Schreckschuss-Revolvern umbauen.
    Ich bezog das vorrangig auf den Erwerb, der frei ist, insofern also auch die Einzelteile rechtlich beim Kauf unbedenklich sind.
    Dann merkte ich aber, daß das wohl falsch verstanden wird, wollte editieren ...
    ihr wart schneller Jungs!
    Gratuliere ... bei Doc Holliday läge ich schon auf der "Mainstreet" vor dem "Silverdollar" im Straßenstaub.

    Mann, hab´ich ein Glück!
    Gruß, Alex!

    P.S.:
    Natürlich haben Stefan & Alfred Recht!

  • ... warum dieses Modell HSc heißt ist nicht nachvollziehbar, mit der Mauser hat sie absolut NICHTS gemein.
    Der Haken vorne am Abzugsbügel einer SS-Pistole ist kompletter Nonsense.

    Bei einer scharfen Waffe dient der zum besseren Halt beim beidhändigen (Combat) Schießen, z.B. im Weaver Stance.
    Den kannst du bedenkenlos abfeilen, es sei denn einer unserer Paragraphen-Experten, erklärt dann das Baumuster (PTB), als erloschen.

    Formaljuristisch (grausam), durchaus wahrscheinlich in D.
    In der Praxis wird es keinem auffallen!

    Gruß!

  • Der Abzugbügel ist doch nach PP-Manier beweglich per Stift am eigentlichen Griffstück befestigt - damit ist er (waffenrechtlich) nicht Bestandteil des Griffstücks, also problemlos ohne Sondererlaubnis durch Privatleute nach Gusto zu bearbeiten. Der Stift dürfte durch gemächliches Klopfen mit Hammer und entsprechend dünnem Durchschlag zu demontieren sein. File away! :)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Bei der HSc definitiv unbedenklich, weil der Bügel nicht fest mit dem Griffstück verbunden ist.

    Bei der RG96 übrigens ein vielleicht interessantes, wichtiges Detail:

    Das Griffstück aus Kunststoff ist lediglich eine Griffschale, da nicht fest mit dem Innenrahmen, dem eigentlichen Griffstück, verbunden. Anders als bei der Umarex P30 ist hier jede Art der Bearbeitung ebenfalls erlaubt.

    Auf keinen Fall bearbeiten: den Rahmen und den Verschluss.

    Die meisten Pistolen-SSW haben glaube ich nicht mehr wesentliche Teile ... korrigiert mich, wenn ich mich verzählt habe. Der Lauf ist ja eigentlich immer mit dem Rahmen / Griffstück verbunden.

  • mich stört an der HsC 90 der Knick am unteren Steg des Abzugsbügels. Ich fände es deutlich schöner wenn die untere Hälfte gerade ausgeführt wäre (wie auf dem angehängten Bild).
    das peanuts - ich weiss :rolleyes:

    danke für Eure zahlreichen Antworten!

    Hallo neunzehn85,

    dann hol Dir die RG88 von Röhm, die Schwester, da ist der Bügel "etwas harmonischer" !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Zitat

    Hallo neunzehn85,

    dann hol Dir die RG88 von Röhm, die Schwester, da ist der Bügel "etwas harmonischer" !

    Hallo. Habe keine RG 88 vor mir liegen (und hatte auch noch nie eine inder Hand. Auf Bildern scheint es aber der das gleiche Teil zu sein. Täusche ich mich?

    grüße

    "Komm wir essen Opa" - Satzzeichen retten leben!!

  • Hallo. Habe keine RG 88 vor mir liegen (und hatte auch noch nie eine inder Hand. Auf Bildern scheint es aber der das gleiche Teil zu sein. Täusche ich mich?

    grüße

    Der RG 88- Abzugsbügel hat auch einen Knick (Bogen) im unteren Bereich, siehe Foto. Wenn er nicht vorhanden wäre, würde der Abzug am Bügel hängenbleiben. Falls du also einen Bügel nach Vorbild der PP selbst bauen möchtest muss der Abzug auch etwas gekürzt werden.

    MfG Kolibri