Hallo, ich würe gerne in Erfahrung bringen welche Teile einer SSW (explizit RG 88 / HsC 90) keine wesentlichen Waffenteile im rechtlichen Sinne sind.
Zählen der Abzugsbügel sowie der Abzug an sich (also ohne Abzugsgestänge) dazu, oder dürfte ich diese ggf. bearbeiten? Mit "bearbeiten" meine ich dabei keinen Anbau irgendwelche Teile.
Kann mir da jemand von euch weiterhelfen? Würde mich tierisch freuen! :^)
Dank im Voraus, viele Grüße