Gerichtsverfahren wegen co2 schussverletzung

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.668 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juni 2013 um 01:56) ist von freiermaurer92.

  • Morgen,

    ich bin robin 20 jahre jung und vom beruf im Rettungsdienst tätig.

    2011 am 31.12.2012 bin ich nachts raus um mit einer ssw walther p22 9 mm pak hinter dem mietshaus ein paar magazine zu verschiessen. am 3. januer habe ich dan die kripo vor der türe gehabt die mich nett fragte ob ich mit einer ssw in der silvester nacht geschossen hätte. ich sagte ja da ich extra einen waffenhändler fragte ob dies erlaubt sei und er sagte jepp auf privateigentum klar. die polizei meinte aber hätte dies auf den bürgersteig gemacht weil dort ein zeuge die hülsen gefunden hätte. soweit so gut ich durfte den beamten in die wohnung lassen ihn meine ssw geben. dann kahm der hammer er fragte mich ob ich weitere waffen hätte. ich so ja ne co2 pistole ob er die sehen dürfte ich bitte sehr. darauf fragte er nach diablo munition ich gab ihm flachkopfdiablos cal. 4,5 und spitzkopf und dann meinte er auf einmal ob ich in der nacht aus dem Fenster auf 3 jugendliche geschossen hätte. ich noe.

    Folgendes problem am 14 januer dieses jahres habe ich nun die hauptverhandlung wegen den mist. einer der kinder hat kleidungsstücke beschädigt und naja blauerfleck ist es auch nciht nach seienr angabe schussverletzung.

    ich soll auf 3 jugendliche geschossen haben auf einer entfernung von 25 metern dabei durch kleidung geschossen haben und das projektil wäre angeblich noch beim geschädigten stecken geblieben. es wurde ein rechtsmedezinisches gutachten erstellt und eins vom LKA lka sagt das die abgeschossenen projektile mit den gefunden projektilien nur eine ähnlichkeit haben jehdoch nicht genau gesagt werden kann ob es eine identische übereinstimmung gäbe da die gefundenen projektile zu sehr beschädigt seien. hinzu haben die auf einen in 10 meter entfernten palasitin block mit stoff überzogen geschossen dort ist das projektil nicht stecken geblieben und man fand auch keine beschädigung des stoffes. dennoch wurde ein rechtsmedezinisches gutachten angefertigt dieses beruht sich auf studien von 1970 die mit luftgewehren gemacht wurden die vollpfosten meinen nun das die verletzungen durchaus möglich wären mit so ner sch**** co2 waffe... laut lka soll das geschoss noch 87 m/s schnell gewesen sein auf 25 meter entfernung und die waffe eine joul zahl von 2,2 haben.

    was sagt ihr dazu ist das möglich so ne verletzung herbei zu führen oder nicht?
    ps es gibt ein zeugen der gesehn hätte wie die kiddis sich mit böllern beworfen hätten wäre dadurch auch ne verletzung möglich. ? ich habe in meinem beruf zwar schon jagdunfälle erlebt aber dass kann man schlecht mit co2 verletzungen vergleichen den bei ner schaffen waffe ist das gewebe matsche. wisst ihr wo ich beweisse herbekommen könnte die mir helfen dass die co2 waffe so ne durchschlagskraft nicht hat ?

    MFG

    Robin

  • was sagt ihr dazu ist das möglich so ne verletzung herbei zu führen oder nicht?


    Ja, ist es.
    Lupi´s und Lg´s werden gerne unterschätzt
    Aber ohne Angaben über die Waffe und welche Dia´s genutzt wurden kann man kaum was sagen.
    Ich kann dir nur sagen das man mit 7,5 Joule einen Schuh aus dickem Leder durchschlägt und das Dia trotzdem erst vom Fußknochen gestoppt wird.
    Das ist einem Foren Kollegen passiert.
    Gab auch übel trouble, obwohl es sein Fuß war.

    Nur eine Bitte, könntest Du deine Shift Taste und ein paar Satzzeichen nutzen ?
    Der Text ist schwer zu lesen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hi,

    nur mal so.
    Wäre das was du hier machst nicht normal die Aufgabe deines Anwalts?
    Der sollte ein Gegengutachten besorgen und diese Fragen bis zu Verhandlung klären.

    Das hier nutzt dir sowieso überhaupt nichts...


    Gruß Christian

    P.S. auch von den Daten her ist die Sache "sehr" glaubwürdig...

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • vor FÜNF Tagen war die Kripo bei Dir :?: :?: :?: :?:

    Und Montag ist schon Hauptverhandlung hä, wie schnell sind denn bitte die Gerichte bei Euch ? :thumbdown:

    Und wenn das ganze ein Schreibfehler ist und 12 Monate alt, dann hat Dein RA aber mächtig gepennt und die Zeit nicht genutzt, um ein Gutachten über Schussverletzungen mit Diabolo etc. machen zu lassen. Egal wie, das Kind ist in den Brunnen gefallen und wenn Du keine Zeugen hast, die mit Dir zusammen waren, dann ..... Problem

    Viel Glück :thumbsup:

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Hi, :^)

    derartige Verletzungen, wie geschildert, sind auch durch eine Co2-Pistole und Projektile möglich. Aber hier können wir Dir leider auch nicht weiterhelfen. Wir kennen nicht den Sachverhalt, der zur Anzeige gebracht wurde, (also was genau in der Anzeige drin steht) noch ist es möglich auf Distanz zu beurteilen, ob eine derartige Verletzung unter den damaligen Bedingungen möglich war. Welche Projektile, neue oder angestochene Kapsel, wurde das Projektil abgelenkt, welcher Stoff....

    Der Sachverhalt ist ja, wenn ich richtig gelesen habe, schon über ein Jahr her. Ich hoffe, Du hast Dir einen Rechtsanwalt genommen? Der kann auch nötige Maßnahmen, wie Gegengutachten, etc. veranlassen. Das kannst Du als Privatperson ja alles nicht.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich versteh das Problem nicht ganz. Ich denk du hast nicht geschossen?
    Wenn ich aber den Post lese, geht es im Wesentlichen ob eine Verletzung möglich ist.
    Das klärt nunmal der Gerichtsmediziner.
    Für mich liest sich das so als wolltest du von uns hören...Kann ja nicht so schlimm sein
    so nen Schuss aus 25m. Du wirst doch nicht erwarten, dass wir dies als "Bagatelle" klein
    reden.
    Entweder du hast nicht geschossen und es geht dich nichts an, oder du hast geschossen
    und musst für diesen Mist gerade stehen. Wofür ich vollstes Verständnis habe.

    Gruß Klaus

  • Hi.
    Wenn ich auf 20 m in meinem Entenkasten die Ziele umschieße und die Diabolos platter wie ein Pfennig sind, dann dürfte Kleidung auf 25 m durchdringen problemlos möglich sein. Genaues kann ich Dir dazu aber nicht sagen denn meine Ziele tragen keine Kleidung. Übrigens lesen vermutlich auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft - Ermittler - Internetforen. Daher hätte ich eine gesunde Vorsicht, was ich zu schwebenden Verfahren im WEB veröffentlichen würde.
    Was Du jetzt am meisten brauchst ist ein guter Verteidiger, der Akteneinsicht beantragt.

    L.G.

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    2 Mal editiert, zuletzt von BMP I (8. Januar 2013 um 12:08)

  • Wenn die Diabolos verformt sind, könnte man sie noch anhand des Gewichts vergleichen mit deinen. Vielleicht gibt es große Unterschiede. Wäre gegeben, wenn es sich um unterschiedliche Kaliber handelt. 4,5mm und 5,5mm. Passen den die gefundenen Patronen zu deiner SSW? Eventuell mal Uhrzeitenabgleich. Wann warst du wo mit der SSW unterwegs? Hat dich da wer gesehen/ war dabei und wann wurde auf die Leute geschossen? Vielleicht kannst du ja beweisen, dass du zur Tatzeit nicht am Fenster warst.
    Ansonste wie schon gesagt wurde muss dein Anwalt sich darum kümmern oder vielleicht auch jetzt etwas mehr darum kümmern.

    Berichte mal wie es ausgegagen ist.

    Gruß

    Edit.: Gibt es jemanden z.B. der Zeuge, der schlecht auf dich zu sprechen ist? Alles mal abklären notieren und deinen Anwalt geben.

  • Ich kann jetzt nur Vermutungen anstellen, aber da Du das nicht konkret bestreitest, muss ich voller Vorurteil angesichts besserer Erkenntnis davon ausgehen, dass Du Dir Silvester einen Spass daraus gemacht hast, auf Menschen mit einer CO2 Waffe zu schießen und es Dir hier nur noch um Schadensbegrenzung geht.

    Wenn das nicht so ist, vergiss meinen Kommentar. Wenn es so ist, hoffe ich, dass der Denkzettel derartig heftig ausfällt, dass Du nie wieder eine Waffe anrührst, CO2 oder sonstwas.

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Hast du keinen Anwalt? Was soll so eine Frage in einem Forum? Sollen wir ein Tatsachengutachten erstellen? Aus der Ferne? Geschweige denn ein Rechtsgutachten? Solche Fragen bringen überhaupt nichts. Die Gutachter vom LKA etc werden sich wohl nicht täuschen, wenn sie sagen, dass eine solche Verletzung noch möglich ist.

    Es muss eher um die Frage gehen, ob du geschossen hast oder nicht bzw (für dich entscheidender), ob man es dir nachweisen kann - sprich, ob der Richter (oder die Kammer) eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit sehen, um dich zu verurteilen.

    Und dafür ist dein Anwalt zuständig, den du hoffentlich schon hast, seit das Ermittlungsverfahren läuft.

    Wenn es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt, ist das Kind längst in den Brunnen gefallen und anscheinend ein hinreichender Tatverdacht gegen dich gegeben.

  • Der Fall ist mal wieder ein gutes Bespiel dafür, wie man sich in die Sch..... reiten kann, wenn man als Beschuldigter anfängt zu erzählen, anstatt die Aussage zu verweigern.

    Ich weiß, dass das schwierig ist, wenn die Polizei morgens um 8 Uhr überfallartig vor der Tür steht, daher sollte man sich das immer und immer wieder einprägen:

    1. Ohne Durchsuchungsbeschluss kein Einlass gewähren!
    2. Klappe halten!
    3. Anwalt einschalten!

  • so liebe jungs Antworte dann mal... hab nen neuen therd gemacht daich diesen vergessen hatte.

    ANwalt klar habe ich den ehmaligen oberstaatsanwalt vom Lg Osnabrück.

    LKA beamte sagt unmöglich da meine waffe auf 25 metern die original kleidung nicht durchtraf. wo der Gerichtsmediziner allerdings sagt dass es dies auch nciht muss um so eine verletzung hervor zu rufen fazit 14 monate Urlaub im Hotel 4 sterne JVA bundesland und ort unbekannt. Berufungsverfahren läuft zeugen werden nicht annerkannt. Da betrunken gewesen und somit glaubwürdigkeit nicht gegeben.

    bin nun dabei beweisse zu sammeln weil anwalt auch keine ahnung mehr hat. er versteht die welt nicht mehr ist selber jäger. hat auch das gutachten beantragt beim LKA usw. ja schuss in die hose.