Beiträge von DeDan

    Also ich habe zwar keine Erfahrungen mit diesem speziellen Holster, aber grundsätzlich sind diese Multi-passen-für-alles-Cordura Holster nicht das Gelbe vom Ei. Da passen zwar viele Waffen rein, schlackern dann aber rum, lassen sich vernünftig ziehen und der Tragekomfort ist unter aller Sau. :thumbdown:

    Ich würde dir raten, nimm ein paar Euro in die Hand und kauf dir ein vernünftiges Passformholster, egal ob Schulter- oder Gürtelholster, da hast du dann definitiv mehr Freude dran.

    Gegen angreifende Hunde halte ich die SSW für das bessere SV-Mittel.
    Ich hatte jetzt schon zweimal das zweifelhafte Vergnügen mich gegen Hunde zur Wehr setzen zu müssen und in beiden Fällen war nicht der Reizstoff der entscheidende Faktor, sondern der Knall, der die Hunde so irritiert hat, dass sie in der Bewegung innegehalten haben.

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    Als ich AntiVir (und SpyBot) drauf hatte, ist mir die Kiste seinerzeit so dermaßen unbemerkt verwarzt worden, dass auch ein Spezialist einer Firma nur noch raten konnte: Ab in die Tonne damit. Das Teil war aufgrund von massiven Defeken durch Angriffe von außen schlicht nicht mehr zu gebrauchen. Meine Erfahrungen damit sind also eher schlecht als recht, ich bin aber auch absolut kein Experte auf dem Gebiet.

    Diese Kombination hatte ich auch recht lange auf meinem Computer. Nachdem ich festgestellt habe, dass die Kiste ziemlich durchseucht war, bin ich dann auf Kaspersky Internet Security umgestiegen und bin super zufrieden damit.
    Keine Probleme, kaum Falschmeldungen, zuverlässige Funktion u.a. blockieren von verseuchten Websites, Kontrolle von E-Mailanhängen und Instant-Messagingübertragungen

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    hehe mal bißle gesucht Nur die Deutsche Bahn hat so eine Ausführliche "Wir Transportieren gar nichts" Klauses in ihrer AGB. Wobei eigentlich die AGB´s mehrere dinge drin haben die das ganze aushebeln zb das fehlen der Salvatorischen Klauses usw.

    Die Salvatorische Klausel ist in AGB's nicht notwendig. §306 BGB sagt, dass AGB's gültig bleiben und statt der ungültigen Klausel geltendes Recht tritt.

    Also ich rate ab eine SSW zu erwähnen solange nicht a die Polizei danach fragte oder b ich gefahr gehe das die sichtbar wird. Den die Herren der Ordnungsmacht sehen das erwähnen schon als bedrohung und reagieren über.

    Das wird wohl drauf ankommen, was man unter erwähnen versteht.
    Wenn das erste, was man dem Polizisten an den Kopf schmeißt, ist: "Ich habe eine Waffe!" oder "Vorsicht! Ich bin bewaffnet!", dann sollte man sich über eine entsprechende Reaktion nicht wundern.

    Ich halte es bisher so, dass ich den kleinen Waffenschein mit meinen anderen Papieren abgebe. Bisher hatte ich, abgesehen von kleineren Diskussionen, keine Probleme damit.

    Die Antwort des Verkäufers ist, mal sanft ausgedrückt, eine Frechheit.

    Wie bei jedem Fernabsatzgeschäft steht es die frei, die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken und den Vertrag zu widerrufen.
    Das gilt unabhängig davon, ob du die Waffe benutzt hast oder nicht. Der Verkäufer darf höchstens eine Preisminderung für die Benutzung verlangen.

    Ich würde hier auf meinem Recht bestehen, auf § 357 BGB verweisen und ggf. mit dem Anwalt drohen.

    Da hab ich doch glad mal nach den Restbeständen gesehen. Ich hab noch:
    -ca. 400 Schuss PAK RWS
    -ca.300 Schuss PAK Geco
    -etwa 50 Leuchtsterne

    und ein paar Reste an einzelnen Effekte und Revolvermunition.
    Ich brauch auf alle Fälle noch Revolvermuntion und vor allem Ratter und Pfeifer. Davon sind keine mehr da und das hat auch nen Grund :thumbsup:

    Zitat

    Original von ManEater
    ... nur wer garantiert dem Käufer, daß nicht du ein schlimmer Finger bist und mit der Kopie (meistens ja wohl ein Scan in guter Qualität) Sachen treibst, die den Interessen des Käufers widersprechen.

    Genau aus dem Grund verschicke ich nur geschwärzte Kopien meines Personalausweises.
    Mit einer vollständigen Kopie mit irgendeiner x-beliebigen Beglaubigung (vom befreundeten Pfarrer oder sonstwem) und schwuppdiwupp hat Dudelhans ein Girokonto mit meiner Identität.

    Man sollte zum Kontext erwähnen, dass der zweite Verfassungszusatz Raum für Interpretationen lässt und deswegen in den Vereinigten Staaten nicht unumstritten ist.
    Die Tiefe und Emotionalität mit der über dieses Thema gestritten wird, ist für die meisten Europäer nur schwer nachzuvollziehen.

    Ich hab eben grade unfreiwillig eine Umarec OC-Kartusche indoor ausprobiert.
    Alte Regel: Wenn man das Magazin rausnimmt, bleibt immer noch eine Kartusche in der Kammer.

    Auf alle Fälle hab ich Rotz und Wasser geheult, funktioniert also. :crazy2: Nur ich fürchte der Raum bleibt jetzt wohl ne Weile versiegelt.

    Bei Onlinegeschäften hast du 2 Wochen Widerrufsfrist. Normalerweise läuft die Frist ab Abschluss des Vertrages (also des Kaufes). Bei einer Bestellung läuft die Frist ab Erhalt der Ware.
    Also don't worry, be happy.

    Über meine letzte Bestellung Umarex-Pistolenmunition wundere ich mich noch ein wenig. Nicht nur, dass in der Fünfzigerpackung statt dem Platikgitter eine total unpraktische Plastikkonstruktion drin ist,
    sondern die Hülsen sind auch Silber. :crazy3:

    Aber immerhin, die Vektor frisst sie ohne Klemmer.