SSW im Handschuhfach legal bei Mitfahrern ohne KWS?

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 7.807 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2010 um 22:53) ist von Yoda.

  • Hallo, :)

    das Thema hatten wir schon mal vor einiges Zeit. Es kamen in etwa die gleichen Argumente und damals habe ich mir den Spaß gemacht und bei verschiedenen Stellen der Bahn nachgefragt, weil es mich persönlich auch interessierte.

    Die Einschränkungen in den Beförderungsbedingungen beschreiben die grundsätzliche Haltung der Bahn, angewandt auf den Otto-Normalfahrer, um überhaupt eine Handhabe bei Verstößen zu haben. Es ist eben der normale Fahrgast, der die meisten Waffen in die Bahn bringt und der hat dann keine Berechtigung, und eben dieser Normalzustand wird beschrieben.

    Aber Personen, die im Besitz einer behördlichen Erlaubnis (WBK, WS, KWS), sind, dürfen ihre Waffe mitführen.

    Das ist jetzt zwar schon eine Weile her, aber ich werde mich mal in nächster Zeit um etwas schriftliches der Bahn bemühen. Kann aber etwas dauern.

    LG Andreas :) :) :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • / ironiemodus an
    Sieht nicht gut aus. Darf demzufolge keinen Koffer mehr mitnehmen. Könnte damit andere Mitreisende verletzen. Mit meinem Schlüsselbund auch. Also ebenfalls verboten...
    / ironiemodus aus


    Weil die Diskussion grade in die Richtung driftet, möchte ich das rasch zu einer Frage nutzen. Auch wenn das den Bereich "SSW" sprengt und in die Region Luftpistole vordringt.
    Die Bahn erlaubt mir nicht, obwohl der Gesetzgeber das tut, meine Luftpistole(n) in ihrem beim Transport immer verschlossenen Köfferchen mitzunehmen, wenn ich z.B. mit der Bahn meine Eltern besuche, welche auch über ausreichend räumliche Möglichkeiten zum Schießen verfügen?
    Sehe ich das richtig so?

    Habe eben auch versucht, die Beförderungsbedingungen für unsere lokale S-Bahn/Tram aufzutreiben, aber deren Server ist mal wieder (sehr Kundenfreundlich) down... die brauch ich ja, um zum Verein zu kommen. Die Tram...

    hehe mal bißle gesucht Nur die Deutsche Bahn hat so eine Ausführliche "Wir Transportieren gar nichts" Klauses in ihrer AGB. Wobei eigentlich die AGB´s mehrere dinge drin haben die das ganze aushebeln zb das fehlen der Salvatorischen Klauses usw.

  • Zitat

    hehe mal bißle gesucht Nur die Deutsche Bahn hat so eine Ausführliche "Wir Transportieren gar nichts" Klauses in ihrer AGB. Wobei eigentlich die AGB´s mehrere dinge drin haben die das ganze aushebeln zb das fehlen der Salvatorischen Klauses usw.

    Die Salvatorische Klausel ist in AGB's nicht notwendig. §306 BGB sagt, dass AGB's gültig bleiben und statt der ungültigen Klausel geltendes Recht tritt.

    "Auf den Feind richten"
    -Handlungsanweisung auf einem US-Raketenwerfer

  • Ah. Danke, die Herrschaften.

    Demnach wäre ja das Höchste der Gefühle eine Zugverweisung im Falle einer Entdeckung (welche nicht stattfinden würde, verschlossener Koffer).
    Denn eigentlich bricht ja das Bundesrecht (Transporterlaubnis zum Schießplatz = elterliches Anwesen (grins)) die AGB der Bahn(?) auch in diesem Falle.

    Dass die Eisenbahner selbst da erst einmal kuschen, na, ist klar. Wer will schon wegen so etwas evtl. seinen Job verlieren? Zudem war's ja auch ganz offiziell.
    In meinem letzten Betrieb hat auch keiner gegen die z.T. ungesetzlichen Vorgehensweisen der Vorgesetzten aufbegehrt oder es etwa gewagt, einen Betriebsrat zu gründen. Gleicher Grund. :whistling:

    Nochmals Danke. Und bei neuen Erkenntnissen auch gern noch anfügen.
    Schönen Tag ^^

  • Der Öffentliche Nah- und Fernverkehr erfolgt als ein öffentlicher und vom Gesetzgeber garantierter Dienst für die Bevölkerung, da kann ein Unternehmen wie die Bahn nicht einfach ankommen und geltenes Recht ( gesetzlich erlaubter Transport in einem abgeschlossenen Behältnis /gesetzlich erlaubtes Führen einer SSW / SW mit KWS / WS ) brechen, wenn es in öffentlichen Auftrag tätig ist.

    Just my 2 Cents :P

  • Das "Risiko" wegen eines SSW-Einsatzes (oder nur Transports) des Bahnhofs oder des Zuges verwiesen zu werden, erscheint mir immer noch geringer, als der Einsatz und Verlust meines Lebens (siehe Dominik B.).

    Außerdem: wo kein Kläger, da kein Richter.

    Selbst wenn auch dem Gewehrkoffer ein bekannter Herstellername zu lesen ist und zahlreiche Aufkleber von Meisterschaften drauf kleben, hat es den Schaffner (oder wen auch immer) nicht zu interessieren, ob ich tatsächlich ein KK-Gewehr transportiere oder nur meine XXXXXL-Spaghetti geschützt transportieren möchte. Ich bin ja nicht verpflichtet, mein Gepäck zu öffnen und vorzuzeigen. Und solange es noch keine Schleusen wie am Flughafen gibt, sehe ich das ganz entspannt. Da habe ich bei Falschparken ein schlechteres Gewissen.
    ;)

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.


  • Selbst wenn auch dem Gewehrkoffer ein bekannter Herstellername zu lesen ist und zahlreiche Aufkleber von Meisterschaften drauf kleben, hat es den Schaffner (oder wen auch immer) nicht zu interessieren, ob ich tatsächlich ein KK-Gewehr transportiere...........

    Das ist richtig, und wenn er wirklich meint, die Beförderung verweigern zu müssen ............ auch kein Beinbruch!
    Und im Normalfall des "verdeckt tragen", sollte kein Problem Beidseitig entstehen. Wir leben in der BRD erfreulicherweise noch relativ "unkontrolliert". Wer Beispielsweise öfters in Paris mit der Metro fährt, wird schnell feststellen, wie oft dort Zivil-Polizisten ganz selbstverständlich schlagartig ganze Züge kontrollieren. Und Verdachtsunabhängig die Taschen leeren lassen.

    Und wenn wirklich der berechtigte Einsatz bei einer SV-Situation erforderlich ist, wird die Nachfrage warum man ...... trotz Beförderungs-Bestimmungen ..... das kleinste, zu lösende Problem sein!


  • Außerdem: wo kein Kläger, da kein Richter.

    Richtig. Wenn man sich ständig über solche Dinge Gedanken macht, dann kann man das Führen einer SSW zum Selbstschutz gleich sein lassen und sich die 50 Kröten für den KWS sparen. Eine verdeckt geführte Waffe sieht keiner, also gibt es auch keine Probleme.
    Wie schon richtig gesagt wurde, nach einem Notwehrfall dürfte so etwas das kleinste Problem sein.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!