Hallo,
das Thema hatten wir schon mal vor einiges Zeit. Es kamen in etwa die gleichen Argumente und damals habe ich mir den Spaß gemacht und bei verschiedenen Stellen der Bahn nachgefragt, weil es mich persönlich auch interessierte.
Die Einschränkungen in den Beförderungsbedingungen beschreiben die grundsätzliche Haltung der Bahn, angewandt auf den Otto-Normalfahrer, um überhaupt eine Handhabe bei Verstößen zu haben. Es ist eben der normale Fahrgast, der die meisten Waffen in die Bahn bringt und der hat dann keine Berechtigung, und eben dieser Normalzustand wird beschrieben.
Aber Personen, die im Besitz einer behördlichen Erlaubnis (WBK, WS, KWS), sind, dürfen ihre Waffe mitführen.
Das ist jetzt zwar schon eine Weile her, aber ich werde mich mal in nächster Zeit um etwas schriftliches der Bahn bemühen. Kann aber etwas dauern.
LG Andreas