Die Deutsche Post...

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 1.355 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2010 um 22:17) ist von Saalach.

  • Hallo allerseits,

    zuerst muss ich ein wenig jammern, sollte meine rechtschreibung nicht Perfekt sein muss ich das entschuldigen, aber da meine rechte hand seit heute nachmittag in gibs gelegt ist bin ich etwas eingeschränkt was das schreiben betrifft und mit der linken hand schreibt es sich sehr bescheiden und vorallem langsam:-(
    Also werde ich zum zurückschreiben auch ein bischen länger als sonst brauchen....
    Folgendes ist passiert: Ich wollte heute einem Freund aus dem CO2 Forum eine SSW nach Hamburg mit der Deutschen Post versenden. Also habe ich zu Hause den Standardmäßigen UMAREX Koffer in einen Karton gezwängt, fein mit so Polsterflocken ausgestopft und das Paket soweit Versandfertig gemacht, bis auf eben oben zu zu kleben, da ich kein Klebeband hatte. Dieses wollte ich mir eben erst in der Postfiliale kaufen und dort zukleben. Als ich dann eben meine Frau zur Post schickte, mit dem noch offenstehenden Paket, hatte der Postbeamte, während er meiner Frau das Klebeband verkaufen wollte, gelegenheit einen Blick in das Paket zu werfen. Daraufhin fragte der Postbeamte meine Frau, ob das denn eine Waffe sei, in dem schwarzen Köfferchen. Meine Frau beantwortete dies, zu meinem großen Ärger, natürlich mit JA, was den sonst! (was sie natürlich nicht tun hätte sollen) Aber als Unwissende mag ihr verziehen sein.
    Nun ja, der Postbeamte sah das ganze nicht so locker, und sagte diesen Paket wird nicht versendet! Darauf hin nahm meine Frau das Paket und machte sich auf dem nach Hauseweg um Beichte abzulegen. Jetzt meine eigendliche Frage. Ich weiß nicht ob es im Forum dazu schon ein Thema gibt, aber ich wollte wissen, wie die Gesetzeslage in diesem Fall genau ist???
    Falls es bereits einen Beitrag dazu gibt, bitte ich vielmals um Entschuldigung.
    Habe das Paket anschließend neu verpackt und von meinem Sohn auf die Post bringen lassen, hat dann auch super geklappt und Paket ging sofort raus.
    Vielen Dank für eure Antworten
    mfg Andy

  • Nun, wenn die "Post" offiziell schreibt, dass man keine Waffen verschicken darf, muss sich der Mitarbeiter - sofern er dies feststellt - daran halten:

    http://www.dhl.de/content/dam/dh…tene-gueter.pdf

    Zitat

    Ausgeschlossen sind die folgenden Inhalte:

    • Komplette Waffen, Munition und Explosivstoffe sowie deren Imitationen
    • ...

    Siehe auch:
    Waffenläden sterben im Sekundentakt !!!

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Das irritiert mich jetzt aber auch. Was ist denn mit all den Versandhändlern, die mir bisher alles mit DHL geliefert haben? Das kann doch nicht sein, dass die alle die AGBs der DHL brechen.

  • Andere eGunner stellen das Paket aber nicht offen auf den Tresen :whistling:

    Wenn jemand fragt sind eben Omas Spezialmarmeladen drin. Da läuft man auch nicht Gefahr, dass jemand lange Finger macht.

    Schneider versendet z.B. fast ausschließlich in Schuhkartons.

    Nachtrag:
    Waffenversand nicht legal
    Versand Problem mit SSWs

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    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (27. September 2010 um 18:26)

  • Zitat

    aber es werden ja trotzem jeden tag x tausende waffen per dhl versendet, oder is das dann nach dem motto was keiner weiß macht keinen heiß?


    so in der richtung denke ich wird das gehandhabt, ich glaube mich zu erinnern das Frankonia platzpatronen via hermes verschickt hat, inkl. persönlicher übergabe.

  • aber es werden ja trotzem jeden tag x tausende waffen per dhl versendet, oder is das dann nach dem motto was keiner weiß macht keinen heiß?

    Ganz genau....

    Da die Post in der Regel nicht reinschaut/kontrolliert kannst Du auch xxxxx und xxxx und xxxxx* versenden.....kommts raus, bist Du halt dran.

    Ein "die Anderen tuns doch auch!" reicht dann nicht als Entschuldigung.

    *zensiert

  • Denke es kommt wieder zurück...

    Die Post vertraut ihren Kunden, es wäre unmöglich jedes Paket zu öffnen, nachschauen.....schnell, schnell, schnell heißt die Devise zu sein bei denen.

    Miaut ein Paket, bellt, Gerräusche....dann wird geöffnet. 8|

  • Pakete werden nicht geöffnet. Ansonsten liegt die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sicherlich schwerer als die Verletzung der AGB.
    Um es nochmal klar zu sagen: Die Post darf keine Pakete öffnen!

    "Auf den Feind richten"
    -Handlungsanweisung auf einem US-Raketenwerfer

  • Zitat

    Andere eGunner stellen das Paket aber nicht offen auf den Tresen :whistling:

    Wenn jemand fragt sind eben Omas Spezialmarmeladen drin. Da läuft man auch nicht Gefahr, dass jemand lange Finger macht.

    Die Waffe darf nicht in Händen unbefugter gelangen. DHL kann das Paket ja auch dem minderjährigen Sohn des Nachbarn in die Hand drücken. Als Absender bist Du dafür dann verantwortlich. Das sollte man bei den Spezialmarmeladen berücksichtigen!


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Das sollte man bei den Spezialmarmeladen berücksichtigen!


    Spezialmarmeladen sind natürlich nur als "Eigenhändig" zu verschicken ;)
    Ohne den kleinen Zahnputzschein kann man da schnell Gesundheitsschäden an den Zähnen bekommen.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

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    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (27. September 2010 um 19:22)

  • Hallo,

    habe seinerzeit meine 850 AM mit allem Zubehoer per DHL bekommen. Auch bei weiteren Bestellungen gab es da keine Probleme obwohl die Pakete immer mit einem Klebeband versehen sind auf der die Reklame des Waffengeschaeftes ist.
    die Post hat 1998 den Versand von lebenden Tieren eingestellt, was ich auch sehr richtig finde, aber von LGs wuesste ich nichts, wie koennten dann die Waffenlieferanten ueberhaupt Ware versenden ?

  • Für Händler gelten andere Transportbedingungen.

    Auch bei den Preisen:
    Beispiel: Händer zahlt für "Eigenhändig" 1,80 € Aufschlag.
    Privatmensch kriegt "Eigenhändig" nur mit DHL-Express und zahlt 14,30 € Aufschlag.

    Der Versuch mit DHL zu versenden hat keine Konsequenzen.
    Die Aushändigung an einen Minderjährigen, wenn das Paket bei der Polizei landet, weil es beim Versand beschädigt wurde bzw. falsch zugestellt wird oder verloren geht und der Versender den Inhalt erstattet haben will und DHL so Kenntnis vom Inhalt erlangt, hat Konsequenzen.

    Das Problem ist, das die 100 % korrekten Versandformen sehr teuer sind.

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (27. September 2010 um 20:35)

  • Ich hab sogar den Transportschaden an meiner Diana 75 von DHL ersetzt bekommen, so genau scheinen die es also nicht zu nehmen, vieleicht machen die noch nen unterschied zwischen Scharfen und freien Waffen ?!?

    Edit: der oben von Lanam genannte Link gilt nur für DHL Express und nicht für normale Sendungen

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • mir gehts einfach darum, wenn sie doch genauer geschaut haben, hat das irgendwelche konsequenzen für mich?


    Nein, da wird nicht geschaut. Der Verstoß gegen deren AGB ist keine Straftat die ein Öffnen des Pakets, dürfte ohnehin die Post nicht selbst, rechtfertigen würde. Im Verlustfall wirst du aber in die Röhre schauen, denn die Versicherung greift nicht bei Gegenständen die gegen die AGB verstoßen...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-