Einen Zeugen zu finden ist bei solchen Aktionen immer schwierig.
Ich erlebe gerade selbst wie schwierig es ist jemandem eine Straftat wirklich zu beweisen, da eine gute Freundin von mir vergewaltigt wurde. - Obwohl es zwei Zeugen gibt, sowie etliche Gutachten und weiß der Teufel noch alles, hat es fast ein halbes (!) Jahr gedauert, bis sich die Staatsanwaltschaft zu einer Anklageerhebung durchringen konnte. - Man könne es ja nicht ausreichend belegen.
Ich bin Student der Rechtswissenschaften im dritten Semester und da frage ich mich ernsthaft, ob da die Rechtsstaatlichkeit bzw. der Willen zur Verfolgung einer von staatswegen zu verfolgenden Straftat bleibt.
Ähnliches gilt für die "Zuschauer" bei solchen Schlägereien. - Natürlich ist man schnell wegen §231 StGB, der Beteiligung an einer Schlägerei dran, vielleicht sogar wegen Körperverletzung, aber ob das ein Grund sein kann jemandem nicht zu Helfen, und dabei eine Unterlassene Hilfeleistung (§323c) oder soger eine Unterlassenstat zu begehen wage ich anzuzweifeln. - Das halte ich persönlich sogar für moralisch vollkommen abartig. Mit der Moral ist es ja bei uns im Lade leider nicht mehr so weit her, muss man ja nur mal an unsere guten, lieben Bankmanager denken.
Wenn jemand bedroht, geschlagen, getreten oder sonstwie misshandelt wird, müsste unsere Rechtsprechung Helfern und Verteidigern unserer Rechtsordnung viel stärker den Rücken freihalten.
Gruß
nedlog