Die pinke Version der Maze Gun dürfte man aber doch wieder führen, da sie auf Grund Ausnahme "Neonfarbe" vom Anscheinsparagraphen ausgenommen ist, oder sehe ich das falsch?
ZitatAlles anzeigenAusgenommen
sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem
Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für
Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die
Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind
oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine
Erlaubnis zum
Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem
Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände,
deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über-
oder unterschreiten,
neonfarbene Materialien enthalten oder keine
Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.