Ist eine Mace Gun eine Pistole oder ein Spray?

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.740 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2016 um 09:32) ist von Tiju.

  • Die Mace Pepper Gun ist eigentlich ein Spray, was rechtlich aber keine Rolle spielt.

    Aufgrund ihrer Formgebung ist die Mace Pepper Gun, im Gegensatz zum JPX Jet Protector
    oder dem Guardian Angel II, eine Anscheinswaffe und darf nicht geführt werden.

    Also Besitzen und auf das Nachtschränkchen legen - ja, führen in der Öffentlichkeit - nein.

    Zu dem Produkt gibt es auch einen BKA-Feststellungsbescheid.

  • Zitat

    Die Mace Pepper Gun ist eigentlich ein Spray, was rechtlich aber keine Rolle spielt.

    Aufgrund ihrer Formgebung ist die Mace Pepper Gun, im Gegensatz zum JPX Jet Protector
    oder dem Guardian Angel II, eine Anscheinswaffe und darf nicht geführt werden.

    Also Besitzen und auf das Nachtschränkchen legen - ja, führen in der Öffentlichkeit - nein.

    Zu dem Produkt gibt es auch einen BKA-Feststellungsbescheid.

    Stimmt das wirklich? Meiner Frau wurde dieses Teil verkauft mit der Erklärung, daß man dafür keinen kleinen Waffenscheinbenötigen würde.

  • Meiner Frau wurde dieses Teil verkauft mit der Erklärung, daß man dafür keinen kleinen Waffenscheinbenötigen würde.

    Das stimmt ja auch. Aber es hat keine PTB Zulassung und kommt dafür auch zum Führen mit KSW nicht infrage. Das heisst leider nicht, dass man es führen darf.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ist eine Anscheinswaffe. Wobei zu bemerken ist, dass ein Piexon JPX wohl auch eine Anscheinswaffe ist, der gegenlautende Feststellungsbescheid des BKA dürfte falsch sein, das hat jedenfalls vor kurzem ein VG angedeutet, allerdings in einem Prozess um einen anderen Feststellungsbescheid. Ich bin gespannt, ob das BKA den JPX neu bewertet und den Feststellungsbescheid ändert. Das wäre natürlich bitter.

  • Um was für einen Feststellungsbescheid ging es denn da?
    Kann man das Urteil irgendwo einsehen?
    Würde mich mal interessieren.
    Danke,

    Gruß,
    Smokey

    Und täglich grüßt die Gebetsmühle. :wacko:

    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Die pinke Version der Maze Gun dürfte man aber doch wieder führen, da sie auf Grund Ausnahme "Neonfarbe" vom Anscheinsparagraphen ausgenommen ist, oder sehe ich das falsch?

    :?:

  • Um was für einen Feststellungsbescheid ging es denn da?
    Kann man das Urteil irgendwo einsehen?
    Würde mich mal interessieren.
    Danke,

    Gruß,
    Smokey


    Die Frage hatte ich befürchtet, na ja, suchen kann ja auch lustig sein ... :rolleyes:

    Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 16. 6. 2015 -6 K 650/14-, es geht da glaub ich sogar um die Klage gegen die beiden Feststellungsbescheide aus 2012 zur hier angefragten Mace Pepper Gun. Ein Argument der Kläger war, dass es ja positive Feststellungsbescheide von 2007 und 2011 zu einer anderen Pfefferspritze gab (offensichtlich der JPX), worauf das Gericht sagt, es gäbe keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht, d.h. bezüglich einer falschen positiven Einstufung, wenn damals der andere Gegenstand (JPX) falsch eingestuft wurde. Das Gericht lässt ausdrücklich offen, ob der JPX falsch eingestuft wurde (darum ging es im Urteil ja nicht). Vielleicht ist es da ja ganz anders als bei der Pepper Gun. Wenn man aber die Begründung des Bescheids zum JPX kennt und die Begründung des Gerichts zur Einstufung der Mace Pepper Gun als Anscheinswaffe liest, wird doch ziemlich deutlich, wie der JPX eigentlich zu beurteilen wäre.


    @ r3d usw.: die pinke Farbe hilft nicht. Wie oben gesagt erging das Urteil zur Pepper Gun. Das VG argumentiert, dass die pinke Farbe bei Dunkelheit nichts an der möglichen Verwechslung mit einer bösen Schußwaffe ändert und es außerdem mittlerweile auch echte Schußwaffen in Kreischfarben gibt.


    Ach so, um noch was Nettes draufzusetzen, das VG weist darauf hin, dass man wegen § 13 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz Pfefferspray gegen Tiere nicht einsetzen darf, weshalb man "Nur zur Tierabwehr"-Argumente jedenfalls bei waffenrechtlichen Zulassungsfragen nicht benutzen könne. Das BKA dürfe nämlich keine Sprays ö.ä. für die Tierabwehr zulassen. Ob das VG § 13 TierSchG richtig auslegt, sei mal dahingestellt.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiju (18. Januar 2016 um 15:14)

  • .....
    Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 16. 6. 2015 -6 K 650/14-, es geht da glaub ich sogar um die Klage gegen die beiden Feststellungsbescheide aus 2012 zur hier angefragten Mace Pepper Gun. Ein Argument der Kläger war, dass es ja positive Feststellungsbescheide von 2007 und 2011 zu einer anderen Pfefferspritze gab (offensichtlich der JPX), worauf das Gericht sagt, es gäbe keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht, d.h. bezüglich einer falschen positiven Einstufung, wenn damals der andere Gegenstand (JPX) falsch eingestuft wurde. Das Gericht lässt ausdrücklich offen, ob der JPX falsch eingestuft wurde (darum ging es im Urteil ja nicht). Vielleicht ist es da ja ganz anders als bei der Pepper Gun. Wenn man aber die Begründung des Bescheids zum JPX kennt und die Begründung des Gerichts zur Einstufung der Mace Pepper Gun als Anscheinswaffe liest, wird doch ziemlich deutlich, wie der JPX eigentlich zu beurteilen wäre.
    .....

    Eine ärgerliche und fragwürdige Entscheidung die den Verdacht aufkommen läßt das man da im Sinne gewisser Hersteller unterwegs war.

    Für mich auch ärgerlich weil diese Mace Gun als einziges Reizstoff - Abwehrgerät überhaupt in Frage käme, indem durch Griffstück und Abzug das Teil ohne zu schauen automatisch in die richtige Richtung zeigt, während man sich bei diversen Sprühdosen - und Döschen erst mal versichern muß wo der Strahl rauskommt, was eine schnelle Abwehr ziemlich zunichte macht.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Das glaube ich nun wirklich nicht, so eine Unterstellung, Hersteller zu hofieren, ist schon fast ein bißchen aberwitzig. Das VG hat das WaffG ausgelegt, und zwar mit relativ klaren Argumenten. Wenn hier jemand Mist gebaut hat, dann der Gesetzgeber mit seiner unsinnigen Anscheinswaffenregel. Und dem Verfasser der positiven JPX-Feststellungsbescheide unterstelle ich auch nichts, nur eine vielleicht nette, aber nicht ganz überzeugende juristische Auslegung. Dass es in Bezug auf Gesetzesinterpretationen verschiedene Ansichten gibt, ist ja nichts Seltenes.

  • Dass bei Gummiparagraphen nur verwaltungstechnisch teurer Quatsch rauskommt, dürfte klar sein.

    Ärgerlich ists allemal.

    Bedenklich aber die Verschwendung von Steuergeldern für diese Rattenschwänze.

    @ Zündnadel:

    Deswegen nur Sprays, wo der Daumen beim Greifen automatisch in eine Mulde rutscht - so ist die "Mündung" immer vorne.

    Auf kurze Entfernungen oder bei mehreren Gegnern ist ein konischer Strahl auch recht hilfreich.

  • Das glaube ich nun wirklich nicht, so eine Unterstellung, Hersteller zu hofieren, ist schon fast ein bißchen aberwitzig. Das VG hat das WaffG ausgelegt, und zwar mit relativ klaren Argumenten. Wenn hier jemand Mist gebaut hat, dann der Gesetzgeber mit seiner unsinnigen Anscheinswaffenregel. Und dem Verfasser der positiven JPX-Feststellungsbescheide unterstelle ich auch nichts, nur eine vielleicht nette, aber nicht ganz überzeugende juristische Auslegung. Dass es in Bezug auf Gesetzesinterpretationen verschiedene Ansichten gibt, ist ja nichts Seltenes.


    Na ja, meine Bemerkung entspringt auch mehr einer ziemlichen Verärgerung die bis heute anhält.
    Mein örtlicher Büchsenmacher hatte seinerzeit einige Mace Guns geordert in der Hoffnung das doch noch eine Zulassung erfolgen würde.
    Da er aber die Feststellungsbescheide kannte hat er keinem Kunden wider besseren Wissens die Dinger auf´s Auge gedrückt.
    Ich bin im vorigen Jahr wegen einer anderen Sache bei ihm gewesen, und es ergab sich das wir dann zusammen eine Mace Gun mittels einer Wasser - Übungspatrone mal ausprobiert haben. Zusammen mit der ausgereiften Konstruktion der Gun hat mich das dann vor allen Sprühdosen, die ich ebenfalls in der Hand hatte überzeugt.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Den Ärger kann ich verstehen. Aber man kann Verwaltungsrichtern oder Richtern allgemein einiges vorwerfen und unterstellen, aber nicht, dass sie zu Gunsten von irgendwelchen Firmen oder Interessen entscheiden und dazu das Recht beugen. Ich habe beruflich und privat ziemlich viel mit Gerichten und Richtern zu tun und betreibe auch gerne mal Richterschelte, aber korrupte Voreingenommenheit findet man in Deutschland bei Gerichten nicht, soweit ich das beurteilen kann. Teilweise etwas weltfremde Gutmenschenvorstellungen ab und zu gibt es dagegen durchaus (Achtung, Gutmensch ist Unwort des Jahres, nicht mehr verwenden! ;) ).

  • Hallo,

    nachdem ich gesehen habe, dass bei einem großen Outdoor-Händler die Mace Gun angepriesen wird, musste ich auch sofort an den Anscheinsparagraphen denken. Im BKA Bescheid steht aber unter Pkt. 3, dass beim Zusatz von "Nur zur Tierabwehr" die Peppergun nicht unter das WaffG fällt. Also auch nicht unter den Anscheinsparagraphen. Kann man das so auslegen? Beim großen Fluss schreiben einige, dass ein entsprechender Aufkleber an dem Pfefferspray angebracht ist.

  • Meinst du den Feststellungsbescheid vom 10. 6. 2013 zur MACE Take Down Pepper Gun?

    Ich würde die etwas schlampig formulierte Nr. 3 so interpretieren, dass die Pepper Gun kein verbotenes Reizstoffsprühgerät ist, weil es nicht von der im WaffG enthaltenen Definition ("...bei Menschen...") erfasst ist, wenn es nur zur Tierabwehr dient. Insofern fällt es nicht unter das WaffG.

    Es fällt aber in einem anderen Punkt unter das WaffG, als es als Anscheinswaffe eingestuft wird (Nr. 5 des FB). Daher ist das Führen nach § 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG verboten, für zu Hause kaufen darfst du es.

  • @ r3d usw.: die pinke Farbe hilft nicht. Wie oben gesagt erging das Urteil zur Pepper Gun. Das VG argumentiert, dass die pinke Farbe bei Dunkelheit nichts an der möglichen Verwechslung mit einer bösen Schußwaffe ändert und es außerdem mittlerweile auch echte Schußwaffen in Kreischfarben gibt.

    Da gehts doch im § auch die ganze Zeit um Spielzeug und eine Außnahme eben auch nur dafür, oder versteh ich das falsch? Also ein Spielzeug ist insbesondere als Spielzeug zu erkennen wenn es neonfarben ist, aber ein Pfefferspray ist ja so oder so kein Spielzeug.

    Lg, Collie

    "Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen" - K.M.

  • Es geht um die Frage, ob die Pepper Gun eine Anscheinswaffe nach Nr. 1.6 der Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG ist. Das Verwaltungsgericht sagt, es sei eine Anscheinswaffe nach Nr. 1.6.2, da es einer Schußwaffe sehr ähnlich sehe. Das BKA hatte dazu ein Leuchtpistole vorgelegt, der die Pepper Gun entfernt ähnelt.

    Das Argument mit der Farbe hat das VG wie oben gepostet weggewischt. Auf die Frage, ob es um ein Spielzeug geht (wofür die Neonfarbe sprechen könnte, Nr. 1.6.3 am Ende), geht das VG gar nicht ein, zu recht, da die Pepper Gun ja nun erkennbar nicht als Spielzeug gedacht ist.

    Insgesamt ist das Urteil und die vorgeschaltete Entscheidung des BKA ärgerlich, da die "Ähnlichkeit mit Schusswaffen" extrem weit interpretiert wird. Im Grunde genommen könnte man damit so gut wie alles mit Griff und Lauf, was nicht Spielzeug sein soll, als Anscheinswaffe einstufen.