Hallo zusammen,
ich habe zwar noch keine WBK, muss mich aber vorher schon mit der Beschaffung eines Waffenschrankes beschäftigen.
Laut https://www.polizei.nrw.de/media/Dokument…ufbewahrung.pdf
gibt es ja für F- & PTB-Waffen keine besondere Anforderungen an die Aufbewahrung. Wenn man aber eh einen Waffenschrank hat,
könnte man diese ja trotzdem mit reinpacken.
Jetzt meine Frage:
werden die freien Waffen bei der Ermittlung der maximalen Anzahl der Kurz-/Langwaffen mitgezählt?
Gruß
Fourty