Innerhalb des befriedeten Besitzes-und Druckluft . Irgendwann ist auch mal gut

Es gibt 154 Antworten in diesem Thema, welches 15.475 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Mai 2016 um 00:15) ist von air4peace.

  • Schiesser, Du windest Dich wie ein Aal der schon im Netz hängt!

    Sich an das Gesetz halten heißt nicht das man aufgibt!

    Aber aus Trotz wie ein Kind mit dem Beinen trampeln und einfach entgegen den Regeln spielen macht die Sache nicht besser!

    Im Gegenteil! Solche "Desperados" sind absolut kontraproduktiv für ALLE Schützen!

    Ich habe nicht aufgegeben, falls du darauf anspielst, aber ich wehre mich INNERHALB der Regeln!

    Vernunft ist immer der bessere Weg als stumpfes gegenangehen!

    So!

    Nun bin ich endgültig weg von hier! Es wurde alles gesagt bzw. geschrieben. Wer es jetzt noch nicht geschnallt hat, dem ist nicht zu helfen!

    Viele Grüße und Euch allen noch viel Spaß in Garten, Keller, Dachboden oder sonstwo!

    Thorsten

  • Schiesser Du bist eindeutig beratungsresistent. Lesen, nachdenken und verstehen und dann antworten. Besser als es hier erklärt wurde geht ja schon nicht mehr. :cc

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • GlückAuf!

    Da ich noch sehr sehr neu im Forum bin.. Ich möchte mir einen kleinen Schießstand einrichten bei mir zu Hause. Ich habe einen Laubengang zur Verfügung der ist überdacht und das letzte Stück ist wie ein Tunnel (rundrum zu). Dort stehen jetzt Gartengeräte. Im "Tunnel" möchte ich nun meinen Schießstand einrichten, die Beleuchtung im Tunnel muss ich noch überarbeiten. Die Schießbahn könnte eine max. Länge von 20m haben. Ich stehe dann halt unterm Dach und nicht im "Tunnel" .. Die verwendeten Waffen sollten sein..GAMO 1200, Hämmerli 850 Air Magnum, Luftgewehr von der GST 311, bestellt Dan Wesson 2,5"... zum plinken...

    Könnte ich das so machen?? Gesetzeskonform?? die "Mumpel" kann ja nicht weg.... das Grundstück verlassen ?

    Glück Auf!

    der Jens

  • Bitte visualisiere mal: Nicht die Nachbarin verbietet etwas. Sie tut lediglich ihre Bedenken kund. Schießt man trotzdem wird die Behörde eingeschaltet und die entscheidet nach gängigem Recht. Die verbietet Dir auch nicht, wenn das Grundstück und Dein Handeln gesetzkonform sind. Lärmbelästigung greift auch nicht, weil nicht die Allgemeinheit belästigt wird, sondern vorerst nur mal die Nachbarin.

    Da hast Du schon ein bisschen eine komische Auslegung des Rechts. Ist nicht böse gemeint. Versuch mal vom persönlichen Gerechtigkeitsempfinden auf die Gesetzesebene zu kommen, wobei die Nachbarin nur der Bedenkenträger ist. Ob da ein böser Wille dabei ist… weil sie es kann… weil sie sich wichtig machen will… ja, unsere Gesetze sind manchmal Scheixxx, gar keine Frage. Manchmal kann man sie wunderbar missbrauchen.

    Da brauche ich jetzt mal doch eine juristische Beratung!

    In der weiteren Nachbarschaft befindet sich ein Unternehmen das Betonteile gießt.
    Dazu wird ein Trennmittel verwendet.
    Dieses wandert zu über 80% in den Boden und ins Grundwasser.
    Deswegen weil die Teile immer mindestens so lange gelagert werden daß sie abregnen.
    Das sind die Woche so 20 Liter schätzungsweise, weil so viel wird immer geliefert. Es ist eine sehr kleine Firma.


    Ich habe das auf dem Bürgeramt schon mehrfach angesprochen. Es tut sich nichts. Die Firma hat scheinbar eine Genehmigung.
    Sie muss die Teile nicht überdacht lagern.

    Soll ich jetzt zur Polizeidienststelle gehen und die Firma anzeigen?
    Kostet mich das was weil ich ja der Kläger bin oder bezahlt das die Gemeinschaft?


    Wenn da jeder kommen könnte hätten wir jeden Tag 100 Klagen am Gericht.

    Ich hoffe es wird verstanden was ich frage. Wer bezahlt den Prozess? Wer den Kuchen bestellt hat?
    Oder ist die juristische Prüfung des Sachverhaltes kostenlos?

    In einem vergleichbaren Fall ging die Firma in den Konkurs, das Grundstück wurde verkauft und er Käufer musste auf eigene Kosten 2 Meter tief die Erde abtragen lassen.
    Nur so als Beispiel.
    Wenn ich jede Woche 20 Liter Trennmittel in den Garten schütte habe ich ruck-zuck eine Klage am Hals.

    Also: Auf welchem Gesetz beruht es daß man einfach so verlangen kann daß ein Nachbar etwas tut oder unterlässt?
    Wer bezahlt die Torte?

    Je mehr ich hier lese desto sicherer bin ich daß es entweder keiner weiss oder keiner sagen kann.
    Aus meiner Sicht kann die Nachbarin nackt auf der Straße Tango tanzen. Damit kommt sie ihrer Forderung keinen Schritt näher.
    Es geht sie schlicht nichts an.

    Ich würde wenn es wirklich so einfach wäre jeden anzeigen der in dern Nachbarschaft mit Diabolos im Garten schießen will. Wenn schon, dann Zink-Diabolos verwenden. Klar?

  • Du schmeißt völlig die Ebene von Zivilrecht, Strafrecht iwS (Ordnungswidrigkeitenrecht) und Verwaltungsrecht ieS durcheinander.

    Eine Strafanzeige ist - wenn dies nicht auch ein Strafantrag, z.B. bei einer Beleidigung ist - nur ein Hinweis an die Behörde. Die Staatsanwaltschaft MUSS ermitteln, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht auf eine Straftat erzeugen (die Polizei ist hinsichtlich der Strafverfolgung Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft).

    In deinem geschilderten Fall könnte z.B. ein Delikt nach § 324 oder § 324a StGB vorliegen (Firma lässt Zeug in den Boden eindringen).

    Im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es kein Legalitätsprinzip, aber die Behörde muss in pflichtgemäßen Ermessen das Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten prüfen, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhält ... etc

    Auf welche Art und Weise Staatsanwaltschaft/Ordnungsbehörde von dem Verstoß Kenntnis erhält ist unerheblich.

    Du bist nicht "Kläger", weil du eine Strafanzeige macht.

    Verwaltungsrechtlich könnte z.B. eine Genehmigung erforderlich sein, um dieses Mittel zu verwenden, oder es ist schlicht verboten, die Mittel auf bestimmte Art und Weise zu lagern, und der Verstoß kann dann ebenfalls wieder strafrechtlich (siehe oben) belangt werden.

    Der Nachbarin persönlich kann nur das Zivilrecht helfen. Generell kann sie auf Unterlassung klagen, wenn sie darauf einen Anspruch hat. Zum Beispiel § 823 II i.V.m. Owi, wenn das Gesetz (in diesem Fall die Verbotsnorm im Owi-Tatbestand) auch subjektiven Schutz für die Nachbarin vermittelt.

    Mal zusammengefasst:

    Du findest es ganz blöd, dass dein Nachbar diese riesige Hakenkreuz-Fahne im Garten hat. Da dies ein Verstoß gegen 86a StGB sein dürfte, kannst du Strafanzeige erstatten. Die Polizei wird kommen, es wird eventuell eine Anklage geben, und natürlich muss die Fahne weg. Repressive Wirkung der Strafverfolgung, und die Polizei kann präventiv natürlich auch einschreiten, um anhaltende Straftaten abzustellen.

    Zivilrechtlich musst du in diesem Fall nichts machen. Du hast vermutlich auch keinen subjektiven Anspruch darauf, dass dein Nachbar einen Hakenkreuzfreien Garten hat. Dafür sorgt nämlich schon das Strafgesetzbuch.

    In dem Fall, dass der Käufer ein Grundstück kaufte und dann 2 Meter Erdboden abtragen musste:

    Als Eigentümer haftet er ab dem Moment des Erwerbs für den Bestand und Zustand des Grundstücks. Stört das Grundstück also zB das Bundesbodenschutzgesetz oder ähnliches, dann ist er für die Beseitigung verantwortlich. Regress könnte derjenige dann nur beim Verkäufer nehmen.

    Ergänzung: Typisches Problem, bei dem ich nicht die Polizei rufen kann. Mein Nachbar (fiktiv) grillt immer sehr unangenehm. Zu jeder Tages- und Nachtzeit. Ich kann zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, aber strafrechtlich ist da natürlich nichts zu machen.

    Verliere ich vor Gericht, dann kostet mich der Spaß entsprechend Geld.

    Ergänzung 2: Als allgemeiner Rat: Immer herausfinden, wer konkret zuständig ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von Rancon (2. Mai 2016 um 23:52)

  • Danke @ Rancon, das hilft schon mal sehr weiter.
    Das werfe nicht nur ich durcheinander, das scheint bei vielen nicht so ganz verstanden zu sein sonst hätten wir die Diskussion nicht so.

  • Da brauche ich jetzt mal doch eine juristische Beratung!

    Ich habe das auf dem Bürgeramt schon mehrfach angesprochen. Es tut sich nichts. Die Firma hat scheinbar eine Genehmigung.
    Sie muss die Teile nicht überdacht lagern.

    Soll ich jetzt zur Polizeidienststelle gehen und die Firma anzeigen?
    Kostet mich das was weil ich ja der Kläger bin oder bezahlt das die Gemeinschaft?

    Dass sie die Teile nicht überdacht lagern müssen heisst nicht, dass sie die Erlaubnis dazu haben den Dreck im Boden versickern zu lassen. Ich würde mal mit dem Gesundheitsamt Rücksprache halten. Wenn sie nicht zuständig sind, - müssten sie eigentlich -, dann sollen sie die entsprechenden Stellen verständigen, dass Schadstoffmessungen gemacht werden können, oder Grundwasseruntersuchungen. Und wenn da keiner meint zuständig zu sein… tja… dann würde ich mal der Presse einen Tipp geben. Da hat die öffentliche Empörung oft schon Wunder bewirkt.

    Wäre es ein Wasserschutzgebiet, dann wäre es ganz einfach. Das würde auch ratzfatz gehen.

    @ Rancon: Respekt! :huldige:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • GlückAuf!

    Da ich noch sehr sehr neu im Forum bin.. Ich möchte mir einen kleinen Schießstand einrichten bei mir zu Hause. Ich habe einen Laubengang zur Verfügung der ist überdacht .....


    Ich glaube, Jens, du solltest einen neuen Thread (Thema) zu deiner Frage starten. Dieser Thread hier ist irgendwie "verbrannt" und in die Asche pustet noch ein einsamer User. Und diesen User verstehe ich sogar! Es geht um das "gefühlte" Recht in einer Demokratie einerseits und das geschriebene Recht in einer Demokratie andererseits.
    Der Richter spricht Recht "im Namen des Volkes" ... aber tut er das wirklich? Wer ist das Volk? Haben alle Bürger gleiche Rechte?

    Meiner Meinung nach:Nein! Richterurteile sind auch subjektiv und emotional geprägt. Richter sind auch halt nur Menschen. Das ist erst einmal gut. Es urteilen Menschen irgendwie aus unserer Mitte, die sich Mühe geben "im Namen des Volkes" Recht zu sprechen. Aber diese Richter sind, wie jeder andere auch, in ihrem Urteil Zeitströmungen unterworfen.
    Vielleicht gab es einmal eine Zeitströmung, in der alle aufmüpfigen Omas als Hexen und alle Schützen als ehrenwerte Landesverteidiger von der Allgemeinheit (dem Volk) eingestuft wurden?
    Vielleicht gibt es heute eine Zeitströmung, in der alle hilfsbedürftigen Omas als potentielle Opfer, die zu schützen sind, und alle Waffenbesitzer als potentielle Gewalttäter eingestuft werden?

    Es ist müßig, sich über diese - den Zeitströmungen unterliegenden - Rechtssprechungen Gedanken zu machen, oder sie anzuzweifeln. Sie sind wie sie sind, aktuelles Recht

    Sinn macht es allenfalls, sich über eine Beeinflussung der "Zeitströmung" Gedanken zu machen. Wie erreicht man in der allgemeinen Bevölkerung eine breitere Zustimmung zu Waffenbesitz und Waffennutzung, egal ob es sich um SSWs oder scharfe Waffen handelt. Egal ob es um Freizeitschützen, Sportschützen oder Jäger geht.

    Die Gesellschaft - das Volk - hat sich in den letzten Jahrzehnten massiv verändert. Das geht hin und her. Aktuell ist nach den "Übergriffen" in Köln plötzlich eine "Wiederbewaffnung" der breiten Öffentlichkeit festzustellen. Vielleicht dauert es nicht mehr lange bis die Oma in der Nachbarschaft, den Schützen um die Ecke um seine Nummer bittet, um sie in ihre Notrufliste aufzunehmen, statt ihm Schwierigkeiten bei der Ausübung seines Hobbies zu bereiten.

    panta rhei .... alles fließt
    Jeder eckige Stein wird rundgeschliffen, viele runde Steine können das Wasser aufhalten.

    Gruß
    Musashi

  • Recht und Gesetz sind leider zwei paar Stiefel. Recht haben und Recht bekommen das ist immer so eine Sache. Kann ich noch an Gerechtigkeit des Staates glauben? Nein. Wie es Musashi schon schrieb. Alles ist im Wandel je nach Regime oder Zeitgeist. Früher gab es den Schwulenparagraph 175, der ist ja bekannt denke ich und heute heiraten sie sogar. Ach und noch viel mehr Beispiele in der Geschichte. Hexen, Juden, Sklaven… Ich habe im Moment das Gefühl als versuche man uns mit ideologisch geprägter Absicht eine »Zeitströmung« gewaltsam aufzuzwingen.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das Thema ist ja nun mehrfach durchgekaut und von vielen Seiten aus betrachtet worden.
    Ein Aspekt fehlt jedoch:

    Wir wissen nun, dass, wenn das Geschoss das Grundstück verlassen KANN, man damit gegen das Gesetz verstößt.

    Und dann? Gehen wir mal davon aus, die mißgünstige Nachbarin oder Spaziergänger, die verlassene Freundin oder wer auch immer informiert das Ordnungsamt, die Polizei, kurz die Staatsmacht.

    Es sind Waffen im Spiel, es wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit reagiert.

    Was riskiere ich dann eigentlich? Vielleicht, wie von einigen hier ja angedeutet oder sogar gefordert, gar in bewußtem zivilen Ungehorsam?

    Wenn ich das in diversen Beiträgen dieses Forums richtig verstanden habe, ist das erstmal eine Ordnungswidrigkeit. Was bedeutet das? Kann das bitte mal jemand hier erläutern?

    Ich selbst gehe davon aus (und unterlasse das aus genau diesem Grund), dass die mobilisierte Ordnungsmacht, wenn sie denn schonmal angerückt ist, meine Schätzchen mitnimmt. Die bekomme ich dann entweder gar nicht wieder oder in einem Zustand, mit dem nur jemand wie "Bastelfreak" oder "Verodog" zurecht kommen.
    Selbst wenn ich überzeugend darstellen kann, dass kein Diabolo unter welchen Umständen auch immer mein Grundstück verlassen kann (ein Ding der Unmöglichkeit), kann ein mobilisierter Ordnungshüter ja immer noch den Verdacht aussprechen, dass die Mündungsenergie meiner LG über dem gesetzlich erlaubten Limit liegt. Liegt sie nicht, mangels Chrony aber nicht nachzuweisen. Und weg sind sie, zumindest erstmal.
    Haha, ziviler Ungehorsam! Danke für die Idee!

    Unrealistisch? Nun, das ist sozusagen eine Glaubens- oder Vertrauensfrage.

  • erstmal vielen Dank an Rancon für deinen klärenden Beitrag. :thumbsup:

    Jedoch ist die eine winzig kleine Fehleinschätzung unterlaufen bei der Beurteilung des Sachverhalts mit der LG-phoben Nachbarin:

    Der Nachbarin persönlich kann nur das Zivilrecht helfen. Generell kann sie auf Unterlassung klagen, wenn sie darauf einen Anspruch hat. Zum Beispiel § 823 II i.V.m. Owi, wenn das Gesetz (in diesem Fall die Verbotsnorm im Owi-Tatbestand) auch subjektiven Schutz für die Nachbarin vermittelt.


    Sie kann sich auf das Zivilrecht berufen, in dem konkreten Fall der Lärmbelästigung/Störung von Ruhezeiten. Die Beweislast liegt dann bei ihr.

    Sie kann durchaus Bedenken gegenüber die Betriebssicherheit des "privaten Schiessstandes" anzeigen, indem sie den Vorfall dem Ordnungsamt meldet. In dem Fall kann eine Besichtigung der Örtlichkeit erfolgen und sollte die Sicherheit in der Tat verletzt sein, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnung + mit Geldstrafe, da Verbotsirrtum seitens des Schützen vorliegt) und der Auflage die Sicherheit wiederherzustellen. Bis auf Weiteres wäre der "Schiessstand dann erstmal zu (keine Betriebserlaubnis!).

    Sie kann aber auch eine Straftat melden, in der Art: "da schießt jemand wild um sich" (kann im geschilderten Fall nicht sein, da ja bereits Vorkehrungen zur Sicherheit getroffen wurden, deshalb schlimmstenfalls Ordnungswidrigkeit s.o.), "da schießt jemand scharf in der Öffentlichkeit herum" (kann nicht sein, da F-Luftpumpe verwendet + Vorkehrungen zur Sicherheit etc...), oder sogar "da schießt jemand auf Mich!"(siehe unten). In dem Fall rücken die Ordnungshüter an und das sehr wahrscheinlich in nicht unerheblicher Mannschaftsstärke. Sollte sich ihre Aussage bewahrheiten, sieht es schlecht für den Schützen aus - und zwar zu Recht (damit wir uns hier alle verstehen :eeeevil: ). Sollte sich die Aussage nicht bewahrheiten, so gibt es nun zwei voneinander durchaus unterscheidbare Möglichkeiten: 1. Irrtümliche Annahme seitens der Klägerin, die ganze Geschichte wird fallengelassen, da ja Verbote&Bestimmungen nicht überschritten wurden. 2. vorsätzliche Falschaussage der Klägerin, Vortäuschen einer Straftat nach §145, dann wird's heikel für die Klägerin. der Beschuldigte sollte nun seinerseits klagen, da seine persönlichen Rechte (Freiheitsrechte u.a.) massiv bedroht wurden. Mein Rat von Beginn gilt für diesen Fall somit immer noch: "Hol sie dir! Hahahar, hol sie dir!" (Zitat, woher :^) )

    Klar soweit 8o ?

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    Zur Meinung "Urteile emotional geprägt und der Mode unterworfen". :huh:

    Ist halt ne Meinung. Stimmt aber nicht, oder besser dürfte nach dem Gesetzgeber nicht stimmen. Aus dem Grund, dass eben Recht personenunabhängig gesprochen werden darf (denn das wäre der Rückschluss aus dieser Meinung - jeder sein persönliches Recht und Pflichten nach Gutsherrenart) hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Hürden aufgestellt, um dies zu verhindern. Deshalb darf in D eben nicht Hinz und Kunz Recht sprechen, sondern nur ausgebildete Juristen (in deutlich! abgeschwächter Form auch Schöffen, deren Urteil müssen Kläger und Beklagte dann aber auch noch zustimmen, sonst ab vor ein ordentliches Gericht). Ich danke unseren Verfassungsvätern, dass sie den Weg für Geschworenengerichte (Tribunale) wie in Plastikland verbaut haben. Zudem gibt es den Begriff der "Befangenheit" nicht umsonst.

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    So und jetzt bin auch ich hier weg, denn das Thema verlagert sich zunehmend vom Ursprünglichen weg. Macht nen neuen Tröt daraus, von mir aus, aber schließt diesen hier.

  • Bei Verstößen gegen das Waffengesetz im Ordnungswidrigkeitenbereich sind Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro vorgesehen. Die Höhe wird von der Waffenbehörde/Ordnungsbehörde festgelegt. Das fängt bei 100 Euro an (unberechtigtes Führen eines Einhandmessers). Mir sind aber schon Fälle bekannt, wo das Führen eines Teleskopschlagstockes mal eben 1.200,- Euro kostete. Im konkreten Fall würde der zuständige Sachbearbeiter die Gesamtumstände bewerten, z.B. waren Dritte gefährdet u.s.w. Während das reine Führen eines Schlagstockes gundsätzlich erst mal ungefährlich für Dritte ist, geht vom Schießen immer eine gewisse Gefahr aus.

    Im genannten Sachverhalt werden die Luftgewehre/-Pistolen sichergestellt wenn die Behörden auftauchen sollten. Beim Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit werden diese dann auch durch diese eingezogen.

  • Widerspreche ich gar nicht. 10000€ KÖNNEN durchaus drin sein. :S Deshalb immer mein Rat: auf jeden fall als Privatperson eine Rechtschutzversicherung abschließen. Kostet nicht viel und kann man von der Steuer absetzen. Denn Shit happens. Du kannst auch beim Boulespielen jemandem die Kugel auf den Fuss fallen lassen und der sagt dann es wäre Absicht gewesen.

    Gerade, weil es so teuer werden kann, ggf sogar existenzbedrohend teuer, sollte man jemanden, der einen vorsätzlich und fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt immer(!) gegenklagen. Sonst kannst du davon ausgehen, dass immer ein "Gschmeckle" auf deinem Ruf hängen bleibt UND zudem die Gegenseite zu weiteren Angriffen ermuntert wird (es gibt fiese Menschen, leider). Solchen Typen begegnet man am besten, wenn man ihnen die Gelegenheit bietet, möglicherweise einmal selbst vor den Trümmern ihrer eigenen bürgerlichen Existenz zu stehen.


    P.S. bin KEIN Vertreter für Rechtschutzversicherungen :P

  • Widerspreche ich gar nicht. 10000€ KÖNNEN durchaus drin sein. :S Deshalb immer mein Rat: auf jeden fall als Privatperson eine Rechtschutzversicherung abschließen. Kostet nicht viel und kann man von der Steuer absetzen. Denn Shit happens. Du kannst auch beim Boulespielen jemandem die Kugel auf den Fuss fallen lassen und der sagt dann es wäre Absicht gewesen.

    Die Rechtschutzversicherung übernimmt aber nicht das Bußgeld! Zudem hat man mit solch einer Ordnungswidrigkeit bereits seine Zuverlässigkeit verspielt falls man mal jenseits der 7,5 Joule tätig werden möchte! Rechtschutzversicherung hin oder her! Zudem wird von drei Stellen (Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft, Gericht) geprüft, ob ein Einspruch überhaupt berechtigt ist, bevor es überhaupt vor Gericht verhandelt wird!....Bei solche klarer Sachlage also unwahrscheinlich. Und bei Straftaten greift die RSV eh nur bei Fahrlässigkeit, nicht bei Vorsatz!

    Gerade, weil es so teuer werden kann, ggf sogar existenzbedrohend teuer, sollte man jemanden, der einen vorsätzlich und fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt immer(!) gegenklagen. Sonst kannst du davon ausgehen, dass immer ein "Gschmeckle" auf deinem Ruf hängen bleibt UND zudem die Gegenseite zu weiteren Angriffen ermuntert wird (es gibt fiese Menschen, leider). Solchen Typen begegnet man am besten, wenn man ihnen die Gelegenheit bietet, möglicherweise einmal selbst vor den Trümmern ihrer eigenen bürgerlichen Existenz zu stehen.

    Eine Gegenklage hat keinerlei Einfluss auf das eigene Verfahren! Und wir sprechen hier immernoch von einer besorgten (verunsicherten?) Nachbarin (Mutter?) und nicht von einem psychotischen Stasipensionär! Bei unsinnigen Anzeigen/Anschuldigungen sind übrigens die Behörden die ersten, die den jenigen auf die Finger hauen!

    Wenn wir Schützen nicht bereit sind im höchsten Maße verantwortlich zu handeln, dann müssen wir uns auch nicht wundern wenn andere Menschen uns für schießwütige Idioten halten!

    Einige Kommentare hier sind nicht gerade Werbung für das Schützenwesen! Und außerdem sollte sich jeder bewußt sein, dass bereits zwei oder drei kleine Zwischenfälle mit Gartenplinkern ausreichen um neue Einschnitte ins WaffG zu bringen!

  • Herr Dosenbier. Aber vorher vermine ich meine Hütte. Rein kommen die aber nicht wieder raus.Das wird ja immer schlimmer. Ich sags ja eines Tages sind Küchenmesser ab 5 cm Klingenlänge auch noch verboten( Nur mal als Beispiel).Um so gefährlicher es hier bei uns wird um so mehr wird uns alles genommen. Im Falle eine Falles stehen wir dann da wie Kleindoofi!!Aber gegen ein Kablestück kann keiner was sagen. Notfalls geht auch eine Kurbel (Ersatzrad beim LKW lose machen).Oh Deutschland wie tief bist Du gesunken. ;(;(;(;(;(;(;(;(;(

  • Hallo,

    ob eine private Rechtschutzversicherung überhaupt das Wagnis übernimmt, müsste vorher geklärt werden. Schaut in die RS Bedingungen hinein.

    Wenn die Delikttat auch vorsätzlich begangen werden kann erfolgt keine Kostenübernahme von Seiten der RSV! :!:

    Mit freundlichen Grüßen

  • Herr Dosenbier. Aber vorher vermine ich meine Hütte. Rein kommen die aber nicht wieder raus.Das wird ja immer schlimmer. Ich sags ja eines Tages sind Küchenmesser ab 5 cm Klingenlänge auch noch verboten( Nur mal als Beispiel).Um so gefährlicher es hier bei uns wird um so mehr wird uns alles genommen. Im Falle eine Falles stehen wir dann da wie Kleindoofi!!Aber gegen ein Kablestück kann keiner was sagen. Notfalls geht auch eine Kurbel (Ersatzrad beim LKW lose machen).Oh Deutschland wie tief bist Du gesunken. ;(;(;(;(;(;(;(;(;(


    Also Luftgewehre sind weder zur SV gedacht noch geeignet. Daher ist dieser Post völlig unnütz und trägt auch nicht zur Klärung der ursprünglichen Frage bei! Die Regelungen für Luftgewehre sind auch kein neuer Hut oder, wie scheinbar unterschwellig angedeutet, eine Reaktion auf die Flüchtlingswelle!

    So, jetzt kann das Ding hier wirklich langsam zu, bevor weiter Aluminiumfolie verschwendet wird! Bitte!

  • Und da ist sie wieder, die Verhältnismässigkeitsfalle von der ich in 101 sprach und in die Dosenbier in 135 volle Kanne reinbrettert. :pinch:

    Zwar sind seine Aussagen, was Versicherungsrecht, Verfahrensrecht und generelle Vorsicht mit Schusswaffen prinzipiell richtig. Sie finden in der Form, wie der geschätzte Mitkommentator sie anbringt aber keine Anwendung, da die Umstände des vom Threadstarter geschilderten Falls anders sind. Siehe auch hierzu noch meinen Kommentar 101, in der die Umstände zum besseren Verständnis aufgelistet sind. :D

    Dosenbiers Bemerkung über das Bild der Schützen in der Öffentlichkeit ist weniger ein rechtliches Problem, denn vielmehr ein Kommunikationsproblem. Hier spielen "die Medien" eine nicht unwesentliche unrühmliche Rolle. Auch hier gilt Duckmäusertum führt zu Rechtverlust. Vorauseilendes Duckmäusertum beschleunigt den Prozess. :thumbdown:

    Die besondere Verpflichtung des Schiesssportlers & Jägers verantwortungsbewusst mit seinem Sportgerät umzugehen und dem Punkt Sicherheit höchste Priorität zu geben. Dies hat mit Duckmäusertum auch nichts zu tun. :thumbup:

    P.S. Auch in deinem Keller kannst du dich (und andere) verletzen. Also: ein Verbot des Gartenplinkens und ein Ausweichen auf das Kellerplinken hilft dir nicht weiter. :rolleyes:

    PPS: wäre mal ganz interessant so eine Umfrage wo bevorzugt geplinkt wird: Garten, Keller, Dachboden... :P

    PPPS. und jetzt habe auch ich die Nase voll von dem Tröt. Alles ist gesagt. Schließt die Kiste! :sleeping:

  • Aber gegen ein Kablestück kann keiner was sagen.

    Doch wenn das im Auto rum liegt und du hast keine Erklärung wie "Belegmaterial" aus beruflichen Gründen gibts die Aufklärung durch die Schlümpfe.

    eines Tages sind Küchenmesser ab 5 cm Klingenlänge auch noch

    Will dir ja nicht die Lust am Filetsteak nehmen, aber die EU bastelt an einer Schneidwarenverordnung basierend auf den Erfahrungen und Vorstellungen aus Luxenbourg. Das heist nix mehr Messer am Man nicht mal ein Mikro Taschenmesser Schlüßel Anhänger außer du hast eine Behördliche Ausnahme Regelung aus berfulichen Gründen zb als Koch. (Der Einzige Beruf der bisher anerkannt wird) und ein Sauberes erweitertes Führungszeugnis. Jeglicher Eintrag heist nix Schnippel.