Beiträge von HillbillyNRW

    Wenn die Waffe ein F hat und nachträglich nicht verändert wurde, darfst du damit auch auf eigenem Grund schießen (Vorschriften beachten), es kann von dir nicht verlangt werden daß du die Leistung ab Werk nachmessen kannst, da kannst du dich auf das F berufen.


    So ist es. Es kommt nicht auf Messungen irgendeines Pumuckls an, wie oder was der misst, sondern ausschließlich die Ergebnisse des verantwortlichen Beschussamtes. Wenn die deiner FWB300 ein F verpasst haben ist von der Seite alles im grünen Bereich. :thumbsup:

    Kannst mich unter Vorbehalt auch in eine Liste aufnehmen. Kann kleider noch nicht definitiv zusagen, nicht zuletzt weil viel Fahrerei damit bei mir verbunden ist (belgische Grenze). :S

    Auf jeden Fall ne töfte Idee, genau das, was den sonst so biederen Schiesssportverbänden felhlt, um mehr Interesse für das Hobby zu wecken. :thumbsup:

    Falls jemand aus Raum 4-5 auch mal auf die Idee käme ein solches Treffen zu veranstalten, könntest du Tipps geben bezüglich Orga, etc? :^)

    Wieso F? Der Threatstarter will doch bis 16J schießen?

    Infos über rechtliche Bestimmungen bei Verbringen und Mitnahme findest du unter "Zoll online - Verbringen und Mitnahme"

    Und ja, auf jeden Fall würde ich mir einen EWP auch für meine 7,5-Knifte besorgen. Allein um sämtliche Unsicherheiten im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Nicht jeder Zoll-Beamte kennt sich mit deiner speziellen Waffe aus und kann/will sie sicher einordnen, leider. In D ist es kein Problem seine 7,5 einen EWP zu erhalten.

    Ich empfehle auch noch den Zoll des jeweiligen Landes anzufragen bezüglich Besonderheiten vor Grenzübertritt mit der speziellen Waffe.
    Momentan geht ja eine Verschärfungswelle seitens WaffenG in der EU um.

    Soweit mir bekannt ist, haben die Niederländer ein striktes Verbot für Anscheinwaffen. Wenn deine Knifte mit einem "scharfen" verwechselt werden kann, würde ich das Teil lieber zu Hause lassen. Außerdem benötigst du einen europäischen Waffenpass für dein Sportgerät als Voraussetzung es überhaupt über die Grenze mitnehmen zu können. Dazu musst du eine Verbringerlaubnis besorgen und zwar für die Ausfuhr als auch für den "Reimport" von bzw nach D. Alles in Allem ein recht hoher bürokratischer Aufwand. Gibt es keine Möglichkeit ein Gewehr in den Niederlanden zu leihen?
    Habe mich ein wenig mit dem Sachverhalt befasst, da ich FT mit meinem eigenen Waffen in Belgien betreiben wollte. Leihen ist unkomplizierter.

    Und da ist sie wieder, die Verhältnismässigkeitsfalle von der ich in 101 sprach und in die Dosenbier in 135 volle Kanne reinbrettert. :pinch:

    Zwar sind seine Aussagen, was Versicherungsrecht, Verfahrensrecht und generelle Vorsicht mit Schusswaffen prinzipiell richtig. Sie finden in der Form, wie der geschätzte Mitkommentator sie anbringt aber keine Anwendung, da die Umstände des vom Threadstarter geschilderten Falls anders sind. Siehe auch hierzu noch meinen Kommentar 101, in der die Umstände zum besseren Verständnis aufgelistet sind. :D

    Dosenbiers Bemerkung über das Bild der Schützen in der Öffentlichkeit ist weniger ein rechtliches Problem, denn vielmehr ein Kommunikationsproblem. Hier spielen "die Medien" eine nicht unwesentliche unrühmliche Rolle. Auch hier gilt Duckmäusertum führt zu Rechtverlust. Vorauseilendes Duckmäusertum beschleunigt den Prozess. :thumbdown:

    Die besondere Verpflichtung des Schiesssportlers & Jägers verantwortungsbewusst mit seinem Sportgerät umzugehen und dem Punkt Sicherheit höchste Priorität zu geben. Dies hat mit Duckmäusertum auch nichts zu tun. :thumbup:

    P.S. Auch in deinem Keller kannst du dich (und andere) verletzen. Also: ein Verbot des Gartenplinkens und ein Ausweichen auf das Kellerplinken hilft dir nicht weiter. :rolleyes:

    PPS: wäre mal ganz interessant so eine Umfrage wo bevorzugt geplinkt wird: Garten, Keller, Dachboden... :P

    PPPS. und jetzt habe auch ich die Nase voll von dem Tröt. Alles ist gesagt. Schließt die Kiste! :sleeping:

    Metallgeflecht zu teuer? Muss nicht sein.
    Die Filter von alten Dunstabzugshauben bestehen meist iaus dem eigentlichen Filter in einem Metallgeflecht. Oft DIN A4-Größe.
    Also zum Schrittplatz oder Wertstoffhof und sich ein paar dieser Dinger besorgen. Reinigen mit Spüli und einsatzbereit ist dein Geflecht zum Einbai in den Kugelfang. :^) 

    Widerspreche ich gar nicht. 10000€ KÖNNEN durchaus drin sein. :S Deshalb immer mein Rat: auf jeden fall als Privatperson eine Rechtschutzversicherung abschließen. Kostet nicht viel und kann man von der Steuer absetzen. Denn Shit happens. Du kannst auch beim Boulespielen jemandem die Kugel auf den Fuss fallen lassen und der sagt dann es wäre Absicht gewesen.

    Gerade, weil es so teuer werden kann, ggf sogar existenzbedrohend teuer, sollte man jemanden, der einen vorsätzlich und fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt immer(!) gegenklagen. Sonst kannst du davon ausgehen, dass immer ein "Gschmeckle" auf deinem Ruf hängen bleibt UND zudem die Gegenseite zu weiteren Angriffen ermuntert wird (es gibt fiese Menschen, leider). Solchen Typen begegnet man am besten, wenn man ihnen die Gelegenheit bietet, möglicherweise einmal selbst vor den Trümmern ihrer eigenen bürgerlichen Existenz zu stehen.


    P.S. bin KEIN Vertreter für Rechtschutzversicherungen :P

    erstmal vielen Dank an Rancon für deinen klärenden Beitrag. :thumbsup:

    Jedoch ist die eine winzig kleine Fehleinschätzung unterlaufen bei der Beurteilung des Sachverhalts mit der LG-phoben Nachbarin:

    Der Nachbarin persönlich kann nur das Zivilrecht helfen. Generell kann sie auf Unterlassung klagen, wenn sie darauf einen Anspruch hat. Zum Beispiel § 823 II i.V.m. Owi, wenn das Gesetz (in diesem Fall die Verbotsnorm im Owi-Tatbestand) auch subjektiven Schutz für die Nachbarin vermittelt.


    Sie kann sich auf das Zivilrecht berufen, in dem konkreten Fall der Lärmbelästigung/Störung von Ruhezeiten. Die Beweislast liegt dann bei ihr.

    Sie kann durchaus Bedenken gegenüber die Betriebssicherheit des "privaten Schiessstandes" anzeigen, indem sie den Vorfall dem Ordnungsamt meldet. In dem Fall kann eine Besichtigung der Örtlichkeit erfolgen und sollte die Sicherheit in der Tat verletzt sein, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnung + mit Geldstrafe, da Verbotsirrtum seitens des Schützen vorliegt) und der Auflage die Sicherheit wiederherzustellen. Bis auf Weiteres wäre der "Schiessstand dann erstmal zu (keine Betriebserlaubnis!).

    Sie kann aber auch eine Straftat melden, in der Art: "da schießt jemand wild um sich" (kann im geschilderten Fall nicht sein, da ja bereits Vorkehrungen zur Sicherheit getroffen wurden, deshalb schlimmstenfalls Ordnungswidrigkeit s.o.), "da schießt jemand scharf in der Öffentlichkeit herum" (kann nicht sein, da F-Luftpumpe verwendet + Vorkehrungen zur Sicherheit etc...), oder sogar "da schießt jemand auf Mich!"(siehe unten). In dem Fall rücken die Ordnungshüter an und das sehr wahrscheinlich in nicht unerheblicher Mannschaftsstärke. Sollte sich ihre Aussage bewahrheiten, sieht es schlecht für den Schützen aus - und zwar zu Recht (damit wir uns hier alle verstehen :eeeevil: ). Sollte sich die Aussage nicht bewahrheiten, so gibt es nun zwei voneinander durchaus unterscheidbare Möglichkeiten: 1. Irrtümliche Annahme seitens der Klägerin, die ganze Geschichte wird fallengelassen, da ja Verbote&Bestimmungen nicht überschritten wurden. 2. vorsätzliche Falschaussage der Klägerin, Vortäuschen einer Straftat nach §145, dann wird's heikel für die Klägerin. der Beschuldigte sollte nun seinerseits klagen, da seine persönlichen Rechte (Freiheitsrechte u.a.) massiv bedroht wurden. Mein Rat von Beginn gilt für diesen Fall somit immer noch: "Hol sie dir! Hahahar, hol sie dir!" (Zitat, woher :^) )

    Klar soweit 8o ?

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    Zur Meinung "Urteile emotional geprägt und der Mode unterworfen". :huh:

    Ist halt ne Meinung. Stimmt aber nicht, oder besser dürfte nach dem Gesetzgeber nicht stimmen. Aus dem Grund, dass eben Recht personenunabhängig gesprochen werden darf (denn das wäre der Rückschluss aus dieser Meinung - jeder sein persönliches Recht und Pflichten nach Gutsherrenart) hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Hürden aufgestellt, um dies zu verhindern. Deshalb darf in D eben nicht Hinz und Kunz Recht sprechen, sondern nur ausgebildete Juristen (in deutlich! abgeschwächter Form auch Schöffen, deren Urteil müssen Kläger und Beklagte dann aber auch noch zustimmen, sonst ab vor ein ordentliches Gericht). Ich danke unseren Verfassungsvätern, dass sie den Weg für Geschworenengerichte (Tribunale) wie in Plastikland verbaut haben. Zudem gibt es den Begriff der "Befangenheit" nicht umsonst.

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    So und jetzt bin auch ich hier weg, denn das Thema verlagert sich zunehmend vom Ursprünglichen weg. Macht nen neuen Tröt daraus, von mir aus, aber schließt diesen hier.

    Redneck

    Hab eben mit meiner Gletcher MN 1891 einen Flaschenboden gesprengt, den Versuch aber nicht gewertet, da ich leider zuerst den Flaschenmund getroffen hab. Die Öffnung wird ja dann größer.

    Hillbilly

    Wie muss ich mir Trapp & Skeet indoor denn vorstellen?
    Sicher meinst du eine Metallophon, den ein Xylophon ist immer aus Holz. Aber die Idee ist geil. Schieß mir das Lied vom Tod oder so :D


    - Trapp&Skeet nur outdoor oder in großer Halle möglich, ist klar :whistling: , ist halt nur so ein verrückter Einfall von mir

    - genau, ein Metallophon (hab halt null Ahnung von Musikinstrumenten, danke) :thumbsup:

    Trapp & Skeet ist Schrot :)

    Versuchsaufbau Flasche steht, werde versuchen von vorne durch die kleine Öffnung den Boden zu killen, muss aber warten bis mein Lütter pennt, also wird das Video wie immer Rohschnitt so gegen 21 / 21:30 online sein.


    Richtig. Man müsste also, da hier nicht mit Schrot geschossen werden kann, die Disziplin "anpassen":

    z.B. auf einzelne geworfene Dose, beliebige Anzahl Schüsse (also ne Double Action & Halbautomatendisziplin), jeder Durchschuss und Delle wird mit Pkt. gewertet.

    Auf jeden Fall bräuchte man VIEEEL Platz zur Sicherheit + PSA (Kopfschutz, Sicherheitsgläser Pflicht, Schutz vor Abpraller).

    Abschussgerät für die Dose könnte man bauen (ne art fernausgelöster Wurfarm) Dose mit etwas Wasser gefüllt, damit sie weiter und länger fliegt) Wurf der Dose in weiches Sandbett, damit "Landedelle" vermieden wird.

    Details: Schusserlaubnis nur wenn sich die Dose zwischen einer definierten Mindesthöhe und der Maximalhöhe befindet... oder so :wacko:

    sind landläufig auch als Tontaubenschiessen bekannt, wobei Serien von Scheiben jeweils nach festgelegten Regeln beschossen werden (eben Trapp oder Skeet). ^^

    ich weiss, ist zwar problematisch durchführbar (um einen Euphemismus zu bemühen) aber FT hatte diesbezüglich anfangs auch so seine Probleme


    Ansonsten find ich die bereits vorgeschlagenen Disziplinen sehr ansprechend, z.B:

    - Abräumen von unbeweglichen Zielen (Dose, Teelicht, Schraube, Zündholz) von einem Brett aus definierten Distanzen (5 bis 25m) in einer gewissen Zeit (60s?), Übt die Treffsicherheit (im Prinzip nichts anderes als die Umwandlung einer Scheibe auf räumliche Objekte)

    - Leerschießen einer aufgehängten 1,5 l PE-Wasserflasche (hier kommt es auf geschickte Kombination an wie man die Löcher stanzt), bestimmte Anzahl Schüsse, Maximalzeit 75s?, Restmenge Wasser führt zu Punktabzug, übt Treffsicherheit kombiniert mit strategischem Denken

    - Bewegliche Ziele in definierten Distanzen abschießen, innerhalb einer bestimmten Zeit , jedes umgelegte Ziel ein Pkt, keine Begrenzung der Anzahl Diabolos :D , wer ist erfolgreicher? der sniper oder der schnellschütze

    - Stanzen von Löchern: Dosenstanzen in einer definierten Zeit und aus verschiedenen Distanzen, wer die meisten Löcher macht, gewinnt (durchschüsse zählen doppelt, da hierzu die Dose vorzugsweise in 90° getroffen werden muss, Dellen und Abpraller zählen nicht; geeignete Wettkampfdistanzen sind bestimmt von der Kategorie der verwendeten Waffe, je stärker, desto weiter entfernt (das muss vorher ausgiebigst ausgetestet werden :D ) Schöne Disziplin um "warm" zu werden

    - Musik machen: hat schon mal jemand daran gedacht ein Kinderxylophon zu beschießen? Die Klangkörper sind idR aus Metall und sollten Beschuss aushalten, sie sind farblich voneinander abgesetzt, so dass auch der unmusikalische Schütze es hinbekommen kann eine Melodie nachzuplinken, Fehlerfrei = 100Pkt. jeder fehler Punktanzug abhängig wie weit der ton nicht getroffen wurde (Halbton, ganzer ton, Oktave...), auch zeitabhängig, Königsklasse: nach dem Takt eines Metronoms :cursing: "spielen"

    Plinking-FWT, wie wäre es, wenn verschiedene Kategorien eingeführt werden, so wie bei FT? Beispiel:

    Kat.1: <3J (CO2), glatt, BBs

    Kat2: <3J (CO2), gezogen, Dias

    Kat3: bis 7,5J (Druckluft), glatt, BBs

    Kat4: bis 7,5J (Druckluft), gezogen, Dias

    Kat5: freie Klasse, keine Beschränkung (incl. KK und GK, öhem! :rolleyes: )


    Neue Disziplin: Trapp oder Skeet mit Plinkmaterial (Dosen) (Durchführbarkeit problematisch, ich weiss, aber man darf ja mal träumen ^^ )

    Nicht nur im vorliegenden Fall, sondern immer wird vor Gericht eine Güterabwägung vorgenommen - aber nicht nur.

    Vielleicht besser formuliert: es geht immer um Verhältnismäßigkeiten.

    Beispiele für Verhältnismäßigkeiten in der Rechtsprechung, kennt jeder Sportschütze & Jäger:

    - Notwehr und Notwehrexzess

    -Putativnotwehr und Putativnotwehrexzess

    -Notstand

    -Nothilfe und (man ahnt es) -exzess


    Die Zeit kann man nicht zurückdrehen ;( - aber (psst) :^) von Menschen gemachte Gesetzte kann man schon ändern und sogar zurücknehmen (echt jetzt) :thumbup:


    Die Gründe für die Verschärfung von Waffengesetzen waren und sind bislang immer Ängste vor Kriminaltät und Terror gewesen, die man damit versucht hat einzudämmen. Hat ja auch super geklappt bislang. Aus diesem Grunde haben Länder wie UK (sehr restriktives WaffenGes) eine so niedrige Gewaltkriminalität, Mexiko (extrem strenges WaffenG) keine bis kaum Probleme mit bewaffneten Drogenclans, wohingegen Länder wie die Schweiz oder Finnland (beide liberale-permissive WaffenG) geradezu im Chaos versinken. Noch weitere Beispiele gefällig?

    Ich jedenfalls bin der Hoffnung, dass irgendwann die Erkenntnis kommt.... :rolleyes:

    Eine Schlussfolgerung aus den Kommentaren ist, dass der Jäger/Sport-&Hobbyschütze sich auf jeden Fall eine Rechtschutzversicherung zulegen sollte, die Zivil- und Strafrecht im persönlichen Bereich abdeckt.

    Nicht nur im vorliegenden Fall, sondern immer wird vor Gericht eine Güterabwägung vorgenommen - aber nicht nur. Hier liegt imho ein Denkfehler vieler Mitkommentatoren Zwar schlagen Schutz vor Lärm und Gefahren hier das Recht auf Hobby, aber das ist nur die halbe Miete. Berücksichtigt werden muss auch in wie weit real die Gefahren sind. Überspitzt formuliert könnte man ohne diese Berücksichtigung auch alle Organbanken (Lebensrettungsmassnahmen) schließen, da die Vampire und Zombies (werden von ersteren angezogen und töten Menschen, sind aber nicht real) anlocken könnten. Ohne diese Berücksichtigung wär unser Rechtswesen auch ganz schnell wieder angelangt bei Hexenverbrennungen, da Hexen zwar ebenfalls nicht real sind, aber die Gesellschaft ja vor Schadzauber geschützt werden müsste.

    Um den Fall um den sich die ganze Diskussion hier dreht, rechtlich zu bewerten, sollte man also zunächst die Fakten zusammentragen:

    1. es wird mit einem F-LG geschossen. Es handelt sich explizit um ein legales Sportgerät.

    2. das Schießen findet auf eigenem umzäunten Grund und Boden statt (der Besitzet hat sein OK dazu gegeben)

    3. es wurde alles im Rahmen der Gesetzlage unternommen, dass Geschosse nicht das Grundstück verlassen können.

    4. Ruhestörender Lärm kann ausgeschlossen werden, da Geräuschpegel bei beschwerenden Nachbarn deutlich unter 65dB (Dank an Baer-1980) und somit ausgeschlossen werden kann.

    5. Nachbarn sind informiert (was nicht mal notwendig gewesen wäre) und haben bis auf "Klägerin" (Nachbar 2. Reihe) ihr OK gegeben.


    Vermeintlicher Streit- und Angelpunkt ist Pkt 3. Ist wirklich Alles notwendige diesbezüglich getan worden? Und hier begehen viele Mitkommentatoren imho wieder den o.g. Denkfehler (indem sie Verhältnismäßigkeiten und Wahrscheinlichkeiten ausser Acht lassen). So wie der Fall beschrieben sind alle baulich in vertretbaren Maß Vorgaben erfüllt. Anders gesagt: der Gesetzgeber schreibt explizit nicht eine Totalüberdachung von Schiessständen vor, weil ausreichend wirksamer Schutz durch andere bauliche Massnahmen in vertretbarem Masse erfüllt werden kann. Keller mag zwar sicherer sein, aber (noch nicht) vorgeschrieben. Hier muss ich Schiesser Recht geben: "Duckmäusertum führt zu Rechtverlust" (alte Schulhofweissheit)

    Nebenbei 100%igen Schutz gibt es nirgens - dir könnten auch Teile der ISS auf den Kopf fallen (technisch durchaus möglich), oder alle Bleiatome im abgefeuerten Diabolo "entscheiden sich" plötzlich in das Hirn deiner Nachbarin zu tunneln (quantenphysikalisch durchaus möglich - man frage aber nicht nach der Wahrscheinlichkeit solcher Vorfälle).


    Zu Beginn dieses Tröts habe ich bereits die Vermutung geäußert, dass die Beschwerde der Nachbarin weniger in einer realen Furcht vor Gefahren, denn durch einer generellen Negativeinstellung gegenüber Schusswaffen allgemein begründet ist. Also mein Rat wie bisher: lass dir nicht die Butter vom Brot wegnehmen. Du hast nichts unrechtes getan und daher auch nichts zu befürchten. Bleib cool und gelassen und lass die Nachbarin weiter schwatzen. Die Beweislast liegt bei ihr. Sollte sie wider besseres Wissen dir irgendwas anhängen wollen, gehe aber knallhart juristisch dagegen vor (auch wenn's sehr wahrscheinlich eingestellt wird) die Erfahrung wird sie nicht mehr vergessen und im Zukunft einen 100m Bogen um dich machen).


    P.S: Ordnungsämter können nicht einfach so etwas verbieten, sondern sind schon an Verwaltungsvorschriften und geltendes recht gebunden. EDEKA ist, was mit einem Verwaltungsbeamten geschieht, der sich nicht um Vorschriften&Gesetze kümmert, sondern meint willkürlich handeln zu können. Das gleiche gilt im gleichen Masse für Ordnungshüter.

    Bei allem Respekt, Käptn,

    halte ich diese Einstellung in einer solchen Sache, bei der es um deine Persönlichkeitsrechte geht, für grundfalsch.

    Die Beweispflicht liegt bei der Oma.

    Mit der wird sowieso nichts mit dir. Wolltest du das überhaupt?!

    Die Tante scheint ziemlich gelangweilt, wenn sie so rumquereelt. Tut ihr den Gefallen sich mit etwas Sinnvollen zu beschäftigen - der Verteidigung ihres eigenen Strafregisters. Da kommt Stimmung auf und du kannst dich lässig zurücklehnen.

    Das deutsche WaffenG. ist zwar recht umfangreich und ich glaube auch nicht, dass der Waldundwiesen-Beamte es aufwendig kennt. Jedoch, sollte ein übereifriger Scherrif so dumm sein, dir unbegründeterweise dein Eigentum entwenden, so solltest du bei der vorgesetzten Dienststelle um Klärung des Sachverhalts sorgen. Das kühlt in der Regel das Mütchen der 110%igen für die Zukunft wirksam. Also keine Angst vor Uniformen - noch leben wir in einem Rechtsstaat! Und in der Regel sind unsere Beamten vernünftig und verständig.

    Hallo lotsen,

    das Ganze hört sich nach dem Gemecker eines Gutmenschen & Toleranzfaschisten an. So wie du den Sachverhalt geschildert hast, kannst du das Gezeter beruhigt ignorieren und in Ruhe weiter plinken. Wichtig ist hier nur, dass deine Geschosse dein Grundstück nicht verlassen können. Solange dies gegeben ist, du hast ja dafür bereits vorbildlich vorgesorgt, kann die keiner.

    Ich persönlich bin Anhänger "offensiver Methoden". X( Du hast deine direkten Nachbarn in diesem Sinne bereits informiert, was schon sehr gut ist. Sollte dennoch der "liebe Nachbar, 2.Reihe" dir die Ordnungshüter aufs Grundstück schicken, so sei gewahr, dass die Polizei ja nicht auf Gutglück irgendwo auf einem Privatgelände aufkreuzen kann und darf, sondern nur dann, wenn 1. eine entsprechende Ermächtigung seitens der Justizbehörden vorliegt (w.g §13 GG), oder 2. wenn Gefahr in Verzug ist (lt StPO § selber nachsehn).

    Ich nehme an, dass du ersteres nicht zu befürchten hast. Zweites würde in deinem konkreten Fall bedeuten, dass dein "Nachbar" eine Straftat (da ballert jemand scharf herum, ö.ä.) der Polizei gemeldet hat.

    Für die Polizei, die mit dieser Begründung (Gefahr im Verzug) bei dir dann aufkreuzt, wäre die Sache dann augenblicklich erledigt - und dein Nachbar wäre ziemlich unten durch bei den Herren/Damen Beamten. Denn du könntest dann im Gegenzug gemäß §145d StgB eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, die dann allerdings nicht mehr unbegründet wäre.

    Auf diese Weise bin ich mal mit einem ähnlich unsympathischen Zeitgenossen fertig geworden. Es ging dabei um etwas anderes, was hier nichts zur Sache beiträgt. Doch seitdem habe ich von dieser Seite Ruhe im Karton, da wagt sich nichts mehr zu mucken. :D