Was war hier ungesetzlich?

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 7.428 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2016 um 16:44) ist von Floppyk.

  • Das schießen an sich ist nicht verboten. Aber im WaffG ist es nunmal so, das ein Gesetz nie allein steht. Es wird immer von einen anderen Gesetz tangiert, zb in diesen Falle § 117 OWiG ( wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw)

    Grade in dieser Zeit ist die Bevölkerung nunmal sehr sensibilisiert zu dem Thema... Da würde ich es vermeiden sowas zu machen...

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

    >>> BDS <<>> SGSSV <<>> SV- Birkwitz-Pratzschwitz e.V. <<<


  • Das Ende der Geschichte:
    Der Staatsanwalt kommt persönlich vorbei und will eine Waffe übergeben, nimmt diese aus seiner Aktentasche und fleht, dass er die übernimmt da er nicht transportieren darf.
    Er nimmt die Waffe in gewahrsam und übergibt dirse an einen Händler zur Aufbewahrung.


    WO bitte überbringt der Staatsanwalt persönlich eine beschlagnahmte Waffe und " fleht " noch dazu dass man sie ihm doch bitte abnimmt ? ?(

    Das würde nämlich heißen , dass er vorsätzlich eine Straftat begangen hat ! Er hat sie ja schon transportiert ! ;^)

    Und dass sich ein Staatsanwalt diese Blöße gegenüber jemand gibt, gegen den er gerade ein Strafverfahren eingeleitet hat ist schon etwas ....lustig :rolleyes: !

    Hast du dich irgendwie schlecht ausgedrückt oder schnall ich da was nicht ?

    das hört sich nach Löwingerbühne an !

    Gruss detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    2 Mal editiert, zuletzt von Detonex (28. Januar 2016 um 16:46)

  • In meiner eigenen Wohnung ( Mietwohnung ) darf ich aber schon mal schiesen.
    Oder gibt es da auch wieder irgendeine versteckte Klausel.
    Beispiel: ich schiese in meinem Zimmer im ersten Stock,
    ein Anwohner hört den Knall aus dem Fenster herraus und ruft die Polizei.
    Kann mir da auch passieren das die meine Waffen beschlagnahmen
    und alles durchsucht wird ? Bin ich dann ein übler Terrorist ?

    Siehst Du lieber Donnerknall, genau da liegt ja das Problem.
    Ein übler Terrorist bist Du nicht, aber Deine SSW sind zum Teufel! Gleichzeitig auch Deine Zuverlässigkeit für alle weiteren Anträge.

    Klar darfst Du in Deiner Wohnung schiessen. 
    ABER, das Geräusch macht die "Musik". Soll heißen, mit einem Bohrhammer kannst Du auch in Deiner Wohnung lärmen, die Hausgemeinschaft regt sich vielleicht auf, aber normalerweise kommt dafür nicht die Polizei. Auch interessiert das keinen, der an deinem Fenster vorbeigeht.

    Ein Schuß ist ein lautes, kurzes Geräusch, das anders wahrgenommen wird. (Als Knall)
    Von der Belästigung im Vergleich zu einem Bohrhammer wesentlich geringer, da nicht über eine längere Zeit am Stück auftretend.
    Nur diesmal interessiert sich sehr wohl der Passant oder die Nachbarn dafür und wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Polizei rufen.

    Das Ergebnis ist dann bekannt.

    Also Lärmbelästigung wird je nach verwendetem "Gerät" anders empfunden. Einmal nur störend und im anderen Fall als Gefahr!
    Darum ist meine Meinung, sich durch ein entsprechendes Verhalten von vornherein dem Ärger zu entziehen und seine Rechte nicht um jeden Preis
    wahrzunehmen.

    Gruß
    Marcus :winke:

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez


  • Grade in dieser Zeit ist die Bevölkerung nunmal sehr sensibilisiert zu dem Thema... Da würde ich es vermeiden sowas zu machen...


    Die Bevölkerung sind aber nicht alle. Ich habe hier keine Probleme im Garten zu schießen. Ich hatte bisher noch nie Probleme. Egal ob ich draußen (fast mitten in der Innenstadt) oder drinnen geschossen habe. Komisch... :D

    Muss jeder selber einschätzen ob er das machen sollte oder nicht. Ich empfehle - redet mit den Nachbarn. ;^)

  • Das einzigst wirklich wahre Problem war das Abfeuern einer SSW (blöderweise wurde das gesehen und weitergemeldet). An sich ist das natürlich kein Strafbestand, allerdings heißt es ja auch, dass SSW nur in "Notwehrsituationen" benutzt werden dürfen oder (und auch das wird per Gesetz nur geduldet) zum Abfeuern von Signalmunition aus einem befriedeten Eigentums heraus, ohne dieses zu verlassen. Das ist natürlich ein Gummiparagraph. Pyrojets verlassen eigentlich immer dieses Gelände^^. Ein Luftgewehrschütze, der innerhalb seines "befriedeten Eigentums" seine Kugeln verfeuert, ohne dass sie das Gelände verlassen können, ist auf der sicheren Seite. Einer, der mit einer SSW in die Luft schießt aber nicht unbedingt.
    Bei einer Durchsuchung durch die Behörden wird übrigens alles mitgenommen, ein Protokoll erstellt und man sieht die ganzen Sachen, egal was, erstmal nicht wieder. Hatte ich schon zweimal durch. Meist wird es zurückgegeben, nach etlichen Gesprächen beim BKA (war bei mir so). Man sollte sich wirklich gut überlegen, eine SSW so abzufeuern und, obwohl man eigentlich nichts schlimmes angestellt hat, steht man plötzlich ganz seltsam da...

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, ist es am besten, man baut sich eine gut gedämmte Knallkiste und kann dann zuhause schiessen wie man möchte.
    Bfgguns hat in YT eine gute Anleitung dazu gemacht.

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Mal sehen was dabei raus kommt, das "Wochenblatt" ist die hiesige Gratiszeitschrift und ein grün-braun gemischtes Schmierblatt, randvoll mit Fehlmeldungen, haltlosen Übertreibungen und blinder Hetze. Würde mich nicht wundern, wenn die ganze Geschichte frei erfunden ist. Bei dieser Quelle wäre ich sehr vorsichtig.

    Auf der Webseite der Regensburger Polizei (offizieller Polizeibereicht) finde ich jedenfalls nichts zu der Geschichte.

  • Die Bevölkerung sind aber nicht alle. Ich habe hier keine Probleme im Garten zu schießen. Ich hatte bisher noch nie Probleme. Egal ob ich draußen (fast mitten in der Innenstadt) oder drinnen geschossen habe. Komisch... :D

    Muss jeder selber einschätzen ob er das machen sollte oder nicht. Ich empfehle - redet mit den Nachbarn. ;^)


    Es sind aber nicht alle Bevölkerungsteile so nachsichtig und vor allem nicht in jeder Wohnsituation. Mit dem Nachbarn reden ist eines, aber bei ganz vielen, die man nichtmal richtig zu Angesicht bekommen hat wie ich in meinem Ghettocontainer mit neun Etagen und also mindestens achtzehn Mietparteien ist das eher unwahrscheinlich, insofern dürfte das von dir angesprochene Nachbarverhältnis nicht den Kern der ganzen Truppe treffen... Leider.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Was soll man davon halten?


    Natürlich nix. Aber das ist mal leider wieder ein Beispiel, dass manche Leute im Kopf einfach nur einen Hohlraum haben und auch ein noch so scharfes Waffenrecht dagegen auch keine Medizin hat. Aber eines ist sicher. Solche und ähnlich gestaltete Fälle machen uns ja das Hobby schwer, denn diese Negativschlagzeilen bleiben immer lange auf den Schirmen gewisser Leute.

  • Was soll man davon halten?

    Klassischer Anwärter auf einen Darwin-Award !

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  • les doch den artikel zwei passanten die ihn auffordern mit dem schießen auf zu hören und Ortbeschreibung innen Hof. Also wenn einfach so auf ein Grundstück marschierst um mal im Hof sich zu beschweren ist das schon hausfriedensbruch. Mußt du dafür über zaun klettern ist es sogar Einbruch.


    Mal ein kleiner Exkurs in den

    § 123 StGB Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt,

    oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


    Definition "befriedetes Besitztum"

    Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.

    Quelle: http://www.iurastudent.de/

    Einmal editiert, zuletzt von wolverine75 (31. Januar 2016 um 17:35)

  • Nach den Ereignissen von Paris halte ich solche Aktionen für wenig überlegt.

    Waffen und Schüsse sind nunmal Dinge, die auf die Mehrheit der Menschen fremd wirkt. Ich fände es schlimm, wenn Schüsse und Schußwaffen zur Normalität gehören würden und sich keiner mehr Gedanken macht und nicht die Polizei ruft.

    Des Weiteren halte ich es auch für völlig legitim, das die Polizei die Erlaubnis für den Umgang mit Waffen und Munition prüft.

    Auch wenn der Inhaber damit im Eigenheim oder im Garten hantiert und andere Personen darauf aufmerksam werden.

    Gruß Matthias

  • Kleiner Gag am Rande zu schießen zuhause, leg nen action/Kriegsfilm ein und laß den Ton über Suround laufen. Während einer Hollywood ballerei merkt dann keiner das deine Ssw abgefeuert wurde. Und falls doch verweise die Polizei auf den Film.

  • Waffen und Schüsse sind nunmal Dinge, die auf die Mehrheit der Menschen fremd wirkt. Ich fände es schlimm, wenn Schüsse und Schußwaffen zur Normalität gehören würden und sich keiner mehr Gedanken macht und nicht die Polizei ruft.

    Was ich schlimm fände wäre wenn bei jedem Schuss, oder weil jemand mit einer Waffe gesehen wird gleich die Polizei gerufen wird, wenn nach jeder Jagd die Herren in Grün (oder Blau je nachdem) auflaufen würden wäre das schon recht, sagen wir, uncool.

    Des Weiteren halte ich es auch für völlig legitim, das die Polizei die Erlaubnis für den Umgang mit Waffen und Munition prüft.

    Hätten sie ja tun können, die SSW hat PTB, das Luftgewehr ein F, so iss recht, servus.
    So hätte es ablaufen können.

    Was mich mal interessieren würde, hier sind doch etliche SSW Besitzer unterwegs, sammelt ihr die nur ohne sie mal zu schießen ?
    Nur an Silvester ?
    Nur in der Wohnung ? Hört man auch nach draussen und vor allem in den Nachbarwohnungen falls Mehrparteienhaus.
    Im Wald ? Das ist wirklich illegal und da braucht sich keiner erwischen lassen, dem erkläre ich das dann so dass er es gewiss versteht !
    Auf Schießständen ? Geht prinzipiell, aber nur wenn eine Bahn frei ist, um die Jahreszeit ist der Stand bei uns immer gut besucht da Indoor, da würde man mit seiner SSW u.U. 4 Stunden anstehen ohne einen Schuß abgegeben zu haben, der reguläre Schießbetrieb geht vor.
    Wer tatsächlich eine SSW zur Verteidigung führen will sollte sie unbedingt vorher auch mit der entsprechenden Defensifmunition ausprobieren, das kann man sowohl daheim in der Bude als auch auf den meisten Schießständen vergessen.


  • Was mich mal interessieren würde, hier sind doch etliche SSW Besitzer unterwegs, sammelt ihr die nur ohne sie mal zu schießen ?
    Nur an Silvester ?
    Nur in der Wohnung ? Hört man auch nach draussen und vor allem in den Nachbarwohnungen falls Mehrparteienhaus.

    Hallo John,

    ich gehöre entsprechend meines Nicks zu den Sammlern hier :^)
    Mit meinen SSW, von denen ich auch welche gebraucht gekauft habe, habe ich nicht geschossen.

    Mich interessiert die Technik und die SSW an sich. Auch an Silvester schieße ich nicht, weil ich keinem hier in der Nachbarschaft eine mögliche Plattform geben will.
    Also betreibe ich mein Hobby im Stillen, ich hab auch keinen KWS, und gut ist... 8)

    Gruß
    Marcus :winke:

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Was ich schlimm fände wäre wenn bei jedem Schuss, oder weil jemand mit einer Waffe gesehen wird gleich die Polizei gerufen wird, wenn nach jeder Jagd die Herren in Grün (oder Blau je nachdem) auflaufen würden wäre das schon recht, sagen wir, uncool.

    Die Jagd ist, in meinen Augen, auch was anderes als wenn jemand mit seiner SSW in der Gegend herumschießt.

  • (Auch wenn nun OT)
    Die Jagd ist notwendig, bedarf spezieller Erlaubnisse und steht auch deswegen auf einer anderen gesetzlichen Grundlage. Daher auch nicht mit dem Schießen (mit einer SSW) nach Lust und Laune zu vergleichen.
    (Zu dem notwendig äußere ich mich nicht weiter, aber inzwischen hat sogar kürzlich der BUND in einem bestimmten Naturschutzgebiet zum verstärktem Abschuss von Rotwild aufgerufen, weil die Population zu groß ist und die Schäden am Wald dort erheblich sind.)