Das schießen an sich ist nicht verboten. Aber im WaffG ist es nunmal so, das ein Gesetz nie allein steht. Es wird immer von einen anderen Gesetz tangiert, zb in diesen Falle § 117 OWiG ( wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw)
Grade in dieser Zeit ist die Bevölkerung nunmal sehr sensibilisiert zu dem Thema... Da würde ich es vermeiden sowas zu machen...